Leistungen, die den Grundbedürfnissen der Menschen dienen, dürfen nicht den Marktprinzipien unterworfen werden.
Im Dezember letzten Jahres legte die Europäische Kommission ihren Vorschlag für die Neugestaltung von Konzessionsvergaben auf den Tisch. Diese stößt jedoch auf großen Widerstand.  Bei Konzessionen geht es um die Vergabe von Nutzungsrechten an Private. Zum Beispiel wird bei der Vergabe einer Stromkonzession dem Unternehmen die Nutzung kommunaler Stromnetze erlaubt. Als Gegenleistung muss der Private die örtliche Stromversorgung sicherstellen.
Würde die Richtlinie in vorliegender Form durchgehen, müssten die Konzessionsvergaben – auch im Bereich der Wasserversorgung – europaweit ausgeschrieben werden mit nicht abschätzbaren Folgen für die VerbraucherInnen. Die geplante Konzessionsrichtlinie sollte daher abgelehnt oder einer umfassenden Änderung unterzogen werden.
„Diktat des billigsten Angebots“
Gerade wenn es um Leistungen der Daseinsvorsorge (Wasserversorgung, Gesundheit,…) geht, darf nicht nur nach dem billigsten Angebot geschaut werden. Qualität und die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung aller Menschen zu erschwinglichen Preisen muss Priorität haben. Nicht nur bei der Wasserversorgung könnte die Richtlinie zu einer Privatisierung durch die Hintertür führen, sondern auch in vielen anderen sensiblen Bereichen wie zum Beispiel bei den Rettungs- und Feuerwehrdiensten.
Öffentliche Leistungserbringung erschwert
In sensiblen Bereichen wird die Leistungserbringung daher oft von der öffentlichen Hand selbst übernommen. Diese Leistungsübernahme von Seiten öffentlicher Unternehmen wird auch als In-House-Vergabe bezeichnet. Diese wären nach der Annahme der Konzessionsrichtlinie schwerer durchsetzbar als bisher. Gemeinden würden in ihrer Autonomie erheblich eingeschränkt.
 Mehrkosten für BürgerInnen und Gemeinden
Aufgrund der komplexen Richtlinie wird das Kommissionsziel, mehr Rechtssicherheit zu schaffen, nicht erfüllt. Ganz im Gegenteil bricht die Richtlinie wohl mehr Unklarheiten vom Zaun, als sie löst. Befürchtet wird ein erheblicher Anstieg des Aufwands für Konzessionsausschreibungen, die im Endeffekt die SteuerzahlerInnen übernehmen müssen. Die Preisentwicklung für bestimmte Leistungen ist bei einer Übernahme von Privaten für die VerbraucherInnen auch nicht absehbar.
Rechtlicher Rahmen
Bisher war europaweit nur die Vergabe von Baukonzessionen geregelt. Der vorliegende Richtlinienentwurf soll nun auch die Vergabe  aller Dienstleistungskonzessionen umfassen. Für soziale Dienstleistungen ist zwar ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen, langfristig könnte aber auch für soziale Dienstleistungen eine Ausschreibungspflicht eingeführt werden. Der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments wird mit großer Wahrscheinlichkeit noch im Dezember dieses Jahres über die Richtlinie abstimmen. Die erste Lesung im Plenum findet voraussichtlich Anfang 2013 statt.
Konzessionen und öffentliche Auftragsvergabe