Die Europäische Kommission versucht mittels zweier Richtlinien, über das öffentliche Vergabewesen und über die Konzessionen, bisher öffentliche Dienstleistungen der Daseinsvorsorge dem privaten Markt zu öffnen. Die SPÖ-Delegation im Europäischen Parlament lehnt diese Vorgangsweise strikt ab und fordert die explizite Ausnahme von öffentlichen Dienstleistungen der Daseinsvorsorge.
Insbesondere steht der Kommissionsentwurf zur Konzessionsvergabe in der Kritik. Die Abgeordneten fordern, die öffentlichen Dienstleistungen der Daseinsvorsorge explizit aus dem Richtlinienvorschlag auszunehmen: „Dienstleistungen, die den Grundbedürfnissen der Menschen dienen, dürfen nicht den Marktprinzipien unterworfen werden. Ziel muss vielmehr ein allgemeiner, qualitativ hochwertiger, flächendeckender und erschwinglicher Zugang zu den öffentlichen Dienstleistungen in ganz Europa sein und nicht die Privatisierung von öffentlichen Dienstleistungen durch die Hintertür“, sagt der SPÖ-Europaabgeordnete Josef Weidenholzer, stellvertretendes Mitglied im Binnenmarkt-Ausschuss, am Montag gegenüber dem SPÖ-Pressedienst.
Am 18. Jänner 2013 stimmt der zuständige Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments über die umstrittene Konzessionsrichtlinie ab, die Endabstimmung im Plenum des Europaparlament ist für März 2013 vorgesehen. Gegenwärtig finden informelle Triloge zwischen Parlament, Kommission und Rat zur Verhandlung der Endkompromisse statt. „Wir werden keinem Kompromiss zustimmen, der nicht die explizite Ausnahme von Dienstleistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie beinhaltet. Bereiche der öffentlichen Infrastruktur wie Wasserversorgung und der sozialen Sicherheit müssen vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen werden“, so Josef Weidenholzer.
Es besteht eigentlich überhaupt keine Notwendigkeit für die Einführung der Konzessionsrichtlinie. Das haben einige europäische Parlamente, u. a. der österreichische Bundesrat, in sogenannten Subsidiaritätsrügen festgehalten, weil die Kommission einen europäischen Regelungsbedarf nicht ausreichend darlegen konnte. Das Europäische Parlament sollte sich zudem an seine eigene Entschließung vom Mai 2010 erinnern, in der es zu den gleichen Schlussfolgerungen gekommen war.“