Im Oktober 2011 legte die Kommission ihren Vorschlag für eine Verordnung über ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht vor. Die Einreichfrist für Abänderungsanträge in den Ausschüssen des Europäischen Parlaments zu dem heftig diskutierten Gesetzesvorschlag war letzte Woche. Hier Informationen zur Verordnung und die Abänderungsanträge, die Josef Weidenholzer im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz eingebracht hat.
Gemeinsames Europäisches Kaufrecht – What`s that?
Das Gemeinsame Europäische Kaufrecht (GEKR) soll einen „optionalen“ Rechtsrahmen schaffen, welcher zwischen VerkäuferInnen und KonsumentInnen bei grenzüberschreitenden Käufen zur Anwendung kommt, sofern sich beide Seiten dafür entscheiden. Es könnte also entschieden werden das jeweilige nationale Recht anzuwenden oder eben ein eigenes Europäisches. In der Verordnung werden auch viele Klauseln festgelegt, die besonders für VerbraucherInnen von Bedeutung sind, beispielsweise betreffend Vertragskündigungen, Informationspflichten oder Rücktrittsrechten bei Täuschung.
Heftig kritisiert
Der Vorschlag wurde von vielen Verbraucherschutzorganisationen heftig kritisiert. In der Praxis würden lediglich die Unternehmen von einer Wahlfreiheit  profitieren. Sie können sich entscheiden unter dem GEKR zu operieren, während KonsumentInnen lediglich zustimmen oder ablehnen können. Österreich hat ein relativ hohes VerbraucherInnenschutzniveau. Im Vergleich würde es bei der Anwendung des Europäischen Kaufrechts zu einer Reihe von Nachteilen für die KonsumentInnen kommen. Die SozialdemokratInnen im Binnenmarktausschuss setzen sich daher dafür ein aus der Verordnung eine Richtlinie und aus dem „optionalen Instrument“ europäische Mindeststandards zu machen.
Vorschläge für höheren VerbraucherInnenschutz
Josef Weidenholzer hat sich in seinen Abänderungsanträgen vor allem darauf konzentriert ein höheres VerbraucherInnenschutzniveau in den Gesetzesvorschlag zu bringen. Hier stehen alle Änderungsvorschläge zum download zur Verfügung.
 
Übersicht: Common European Sales Law
Kommissionsentwurf: Verordnung über ein gemeinsames europäisches Kaufrecht