Mit zwei neuen Verordnungen sollen die Rechtsbestimmungen für Produktsicherheit verbessert werden. Bisher waren die entsprechenden Regeln auf europäischer Ebene sehr fragmentiert. Im federführenden Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) war am 04. September die Frist zur Einreichung von Änderungsanträgen. Josef Weidenholzer setzte sich bei seinen Verbesserungsvorschlägen für mehr Verbraucherschutz ein.

Produktsicherheits- und Marktüberwachungspaket

Konkret geht es bei den neuen Rechtsbestimmungen um die Verordnung über die Marktüberwachung von Produkten und um die Verordnung über die Sicherheit von Verbraucherprodukten. Beispielsweise sollen Hersteller und Einführer von Produkten dazu verpflichtet werden Angaben über das Ursprungsland zu machen. Dadurch soll die Rückverfolgbarkeit von Produkten erleichtert werden. Dies ist vor allem für Rückrufaktionen von fehlerhaften oder schädlichen Produkten bedeutsam. Zudem sollen die bereits bestehenden Marktüberwachungssysteme effizienter gestaltet werden.
Josef Weidenholzer versuchte in seinen Änderungsanträgen die Verbrauchersicherheit noch weiter zu erhöhen. Der Wunsch nach leichtem Marktzugang von Seiten der UnternehmerInnen darf nicht auf Kosten der Sicherheit von VerbraucherInnen gehen. KonsumentInnen sollen umgehend über mögliche Risiken von Produkten aufgeklärt werden. Zudem sollen sich Unternehmen an den Kosten der Marktüberwachung entsprechend beteiligen. Weidenholzer setzt sich außerdem für strengere Kriterien bei den Sicherheitsbeurteilungen und bei der Bereitstellung von Produkten auf dem Markt ein.

Wie es weiter geht…

Die Änderungsanträge zu beiden Verordnungen werden nun geprüft. Die Abstimmungen im Binnenmarktausschuss sollen Mitte Oktober über die Bühne gehen. Im Anschluss wird es Verhandlungen zwischen Rat und Parlament geben, um sich auf gemeinsame Verordnungstexte zu einigen. Die Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments ist für März 2014 geplant.