Am 05. Februar 2014 stimmte das Plenum des Europäischen Parlaments über neue Regeln der Fluggastpassagiere ab. Die sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament konnte weitgehende Verbesserungen für Passagiere erreichen.
Von Anfang an kritisierten die sozialdemokratischen Abgeordneten den Kommissionsvorschlag als zu Fluglinien-freundlich. Durch die Änderungen des Parlaments wurden die VerbraucherInnen-Rechte gegenüber den Unternehmen gestärkt. Schon bei der Buchung eines Fluges werden die neuen Regelungen Vorteile bringen: Zukünftig sollen VerbraucherInnen nur jenen Preis zahlen müssen, der ausgewiesen ist. Extrakosten wie Kreditkartenzuschläge dürfen nicht mehr einfach so hinzugerechnet werden. Bei Verspätungen oder Annullierungen von Flügen gibt es mehr Informationspflichten. Nach spätestens 30 Minuten muss die Airline bei Flugverspätungen die Passagiere über die Lage informieren. Ab einer Verspätung von drei Stunden bei Kurzstreckenflügen haben die Passagiere den Anspruch auf 300 Euro Entschädigung. Nach fünf Stunden gibt es 400 Euro Entschädigung. Für Langstreckenflüge gibt es bei großer Verspätung bis zu 600 Euro Entschädigugn. Nach acht Stunden haben die Passagiere das Recht sich von anderen Airlines befördern zu lassen. Darüber hinaus dürfen die Fluglinien niemanden mehr den Antritt des Rückfluges verweigern, wenn der Hinflug verpasst oder aus anderen Gründen nicht angetreten wurde.
Die neuen Regeln bringen auch wesentliche Verbesserungen bei den Billigfliegern. Ryan Air etwa zwingt Passagiere Ihre Handtaschen oder Dutyfree-Einkäufe in ihren Koffern zu verstauen. Diese Praxis soll verboten werden. Handtaschen, Mäntel oder Einkaufstaschen dürfen ohne Zusatzgebühren neben dem Handgepäcksstück an Bord gebracht werden. Umfassende Informationspflichten waren in der Überarbeitung auch ein großes Anliegen, da die besten Regeln nichts helfen, wenn die Passagiere ihre Rechte nicht in Anspruch nehmen. Zukünftig sollen Fluglinien im Terminalbereich eigene Anlaufstellen für KundInnen errichten, damit diese sich leicht über ihre Rechte informieren können. Wann diese neuen, verbesserten Regeln auch wirklich in Kraft treten hängt nun von den Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten ab. Diese müssen ihre Zustimmung noch geben.