Mit der Annahme im Rat wurde diese Woche das Reformpaket zur öffentlichen Auftragsvergabe und den Konzessionen abgeschlossen. Mit verbindlichen Sozial- und Umweltkriterien konnte ein großer Schritt im Kampf gegen Sozialdumping erreicht werden.
Die öffentliche Auftragsvergabe ist ein wesentlicher Motor der europäischen Wirtschaft und  macht 18-19% des europäischen BIPs aus. Die strategische Nutzung öffentlicher Aufgaben ist daher ein wichtiges Mittel zur Erreichung sozialer und umweltpolitischer Ziele.
Im Dezember 2011 legte die Kommission ihren Vorschlag einer umfassenden Reform des Öffentlichen Auftragswesens auf europäischer Ebene vor. Darunter befand sich die Richtlinie zur Konzessionsvergabe, welche zukünftig auch Vergaben von Dienstleistungskonzessionen regeln soll, als auch eine Reform der Regeln zur öffentlichen Auftragsvergabe. Dieses Paket wurde am 15. Jänner vom Plenum des Europäischen Parlaments und diese Woche, am 11. Februar, vom Rat bestätigt.

Ausnahme des Wassers

Vor allem die Konzessionsrichtlinie wurde heftig diskutiert. Einerseits wurde der Kommissionsvorschlag als zu komplex kritisiert, andererseits gab es die Befürchtung, dass die Richtlinie Gemeinden und Städte dazu drängen könnte, Leistungen der Daseinsvorsorge – etwa bei der Wasserversorgung – vermehrt an private Unternehmen zu vergeben.
In den langwierigen Verhandlungen konnte das Europäische Parlament, allen voran die sozialdemokratische Fraktion, wesentliche Verbesserungen erreichen. Die Ausnahme des Wassers aus der Konzessionsrichtlinie wurde festgeschrieben. Dienstleistung- und Baukonzessionen im Wasserbereich, sowie damit verbundene Leistungen im Abwasserbereich wurden explizit aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen. Dies war auch der ersten erfolgreichen europäischen BürgerInneninitiative right2water.eu zu verdanken. Die Ausnahmebestimmungen werden drei Jahre nach in Kraft treten der Richtlinie neuerlich überprüft.
Auch der Grundsatz der Selbstverwaltung und Gestaltungsfreiheit wurde in der Richtlinie festgeschrieben. D.h. das Prinzip der Selbstverwaltung von nationalen, regionalen und lokalen Behörden wird explizit anerkannt. Behörden entscheiden selbst, wie sie die Erbringung von Leistungen der Daseinsvorsorge organisieren.
Bei den öffentlichen Kooperationen konnten sowohl bei der Konzessionsrichtlinie als auch bei der öffentlichen Auftragsvergabe Verbesserungen erreicht werden. Verträge zwischen öffentlichen Stellen oder Vergaben an öffentliche/verbundene Unternehmen können unter gewissen Voraussetzungen von der Ausschreibungspflicht ausgenommen werden. Die komplizierten Ausnahmebestimmungen im Kommissionsentwurf konnten vereinfacht werden.

Erfolg im Kampf gegen Sozialdumping

Einer der größten Erfolge im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe (ähnliche Bestimmungen konnten auch bei den Konzessionen erreicht werden) stellt die Einführung verbindlicher Sozial- und Umweltkriterien dar. Damit wird die öffentliche Auftragsvergabe strategisch genutzt. Sozial und nachhaltig agierende Unternehmen werden gefördert. Unternehmen, die soziale oder umweltrechtliche Kriterien, etwa auch geltende Kollektivvertragsregelungen, nicht einhalten werden von der Ausschreibung ausgeschlossen. Diese verpflichtenden Kriterien gelten auch für  Untervergaben („subcontracting“). Wichtigstes Zuschlagskriterium soll bei öffentlichen Auftragsvergaben auch nicht mehr der niedrigste Preis sein, sondern das wirtschaftlich günstigste Angebot, in dem auch Qualitätsstandards miteinbezogen werden.
Es bleibt nun noch abzuwarten, wie die Richtlinien genau in den einzelnen Mitgliedstaaten umgesetzt werden.

Weitere Informationen

Artikel zu den genauen Verhandlungsergebnissen der Konzessionsrichtlinie
Link zum Text der Konzessionsrichtlinie
Link zum Text der Vergaberichtlinie