Lehren aus Lampedusa: Stärkerer Schutz für Flüchtlinge an den Seegrenzen Europas.
Abschlussbericht des LIBE-Ausschusses wird am Donnerstag abgestimmt.

Bei den Verhandlungen zur Frontex-Verordnung über die Überwachung der Seeaußengrenzen  konnte Josef Weidenholzer, der als Chef-Verhandler der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament zahlreiche Abänderungsanträge einbrachte, große Erfolge verbuchen. Die neue Verordnung, die einen älteren Rats-Beschluss ablöst, enthält wesentliche Verbesserungen und stärkt den Flüchtlingsschutz maßgeblich. So konnten im Rahmen der Verhandlungen unter anderem die folgenden Punkte durchgesetzt werden:

  • Lückenlose Pflicht zur Einhaltung des Grundsatzes der Nicht-Zurückweisung
  • Verpflichtung der Grenzschutz-Einheiten zur Suche und Rettung von Flüchtlingen in Not.
  • Straffreiheit für alle, die Flüchtlingen in Notsituationen Hilfe leisten.
  • Verbot des Abdrängens von Booten auf hoher See (push-backs)
  • Verpflichtung zur Identifikation und individuellen Überprüfung der Schutzbedürftigkeit.
  • Die Einführung einer Solidaritätsklausel, zur Unterstützung überforderter Mitgliedsstaaten.
  • Stärkung der parlamentarischen Kontrolle, durch die Verpflichtung zu einem jährlichen Bericht, der auch Details zur Einhaltung der Grund- und Menschenrechte enthält.
  • Verpflichtung der Einsatzkräfte sich auch dann an Europäischen Recht zu orientieren, wenn die Operation in Gewässern von Drittstaaten stattfindet.
  • Die Erweiterung des Einsatzplanes um genaue Anweisungen im Umgang mit Personen die internationalen Schutz brauchen, unbegleiteten Minderjährigen, Opfern von Menschenhandel und anderen schutzbedürftigen Personen.
  • Verpflichtende Ausbildung der Einsatzkräfte in den Bereichen Grundrechte, Asylrecht und geltendem Recht zur Suche und Rettung auf See.
  • Verpflichtung zur Bereitstellung von Informationen an Flüchtlinge in einer verständlichen Art und Weise.
  • Zugang zu ÜbersetzerInnen, medizinischem Personal, Rechtsberatung und anderen Experten (Landbasiert).
  • Verpflichtung zum Schutz der Daten, insbesondere bei Gefahr für die Flüchtlinge während der Kommunikation mit Drittstaaten.

Die finale Version des Berichtes wird am Donnerstag, 20 Februar 2014 im Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten Justiz und Inneres abgestimmt und aller Voraussicht nach mit einer breiten Mehrheit angenommen, was den Weg für die Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments ebnet. Der Weg zu einer raschen Umsetzung der neuen Verordnung und die damit einhergehenden Verbesserungen für Flüchtlinge ist damit gegeben.