Anlässlich des heutigen Weltwassertages am 22. März 2014 weist der sozialdemokratische EU-Abgeordneter Josef Weidenholzer auf die Bedeutung von Wasser als öffentliches Gut hin: „Wasser ist keine Ware sondern ein sensibles Gut. Es ist falsch Wasser den Regeln des Binnenmarkts zu unterwerfen. Der Zugang zu Wasser sollte in ganz Europa als Menschenrecht gesetzlich verankert werden.“, sagt Weidenholzer. Mit der Bürgerinitiative „Right2water“ haben die Menschen gezeigt, dass sie es satt haben, dass auch die sensibelsten Bereiche immer mehr zur Ware werden. Was wir benötigen ist ein Wandel hin zu einer Politik, in dessen Mittelpunkt die Bedürfnisse der Menschen stehen.“, sagt Weidenholzer. Die Europäische Kommission sollte der Initiative „Wasser ist ein Menschenrecht“, welche von 1,7 Millionen BürgerInnen unterschrieben wurde mehr Aufmerksamkeit beimessen.
Für die kommenden Monate erwartet sich der EU-Abgeordnete von der Kommission und von den Kollegen aller Fraktionen im Europäischen Parlament, sich vehement für die Anliegen der Bürgerinnen einzusetzen und der Forderung nach „Wasser als Menschenrecht“ höchste Priorität beizumessen. Dass die Kommission in der Lage ist auf öffentlichen Druck zu reagieren, habe sie schließlich schon mit der Ausnahme des Wasserbereiches aus der Konzessionsrichtlinie bewiesen. „Der nächste Schritt aus brüssel muss nun ein gesetzlicher Vorschlag zur Sicherung des Zugang von Wasser sein. Auch die Mitgliedstaaten sollen alles tun, um den freien Zugang zu sauberen Trinkwasser zu gewährleisten.“, so EU-Abgeordneter Josef Weidenholzer.
Um zur Sensibilisierung für das Thema Wasser als Grundrecht beizutragen, hat der der EU-Abgeordnete  gemeinsam mit Aktivisten der Sozialistischen Jugend anlässlich des heutigen Weltwassertages auch eine Straßenaktionzum unter dem Motto „Wasser als Menschenrecht verankern“ veranstaltet. Das Interesse der Passantinnen und Passanten war groß, da auch die Berichterstattung der letzten Tage das Thema der Wasserversorgung auf das Tapet gebracht hat. „Um Öffentlichkeit zu schaffen, ist aber der persönliche Kontakt das Wichtigste.“, sagt der EU-Abgeordnete, der regelmässig seine Sprechstunden im Öffentlichen Raum und auf Marktplätzen abhält.

Forderungen zum Weltwassertag:

  1. Hinweis auf das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung in allen Mitteilungen über Wasser und Abwasserwirtschaft und garantierte Wasserversorgung (sicher, sauber und bezahlbar) und sanitäre Grundversorgung für alle Menschen in den EU-Mitgliedstaaten.
  2. Wasserdienstleistungen dürfen nicht zu kommerziellen Dienstleistungen werden. Aus diesem Grund sind sie vom Geltungsbereich der Binnenmarktvorschriften auszunehmen. Dies lässt sich erreichen, wenn die Europäische Kommission sich verpflichtet: Wasser und sanitäre Dienstleistungen nicht zu liberalisieren, Wasser und sanitäre Dienstleistungen nicht zum Gegenstand von Handelsabkommen wie dem CETA zu machen und Öffentlich-öffentliche Partnerschaften zu fördern.
  3. Den Grundsatz „Wasser ist keine Handelsware” der Wasserrahmenrichtlinie zu einem festen Bestandteil der EU-Wasserpolitik und damit verwandter politischer Bereiche zu machen und dem Schutz unserer aquatischen Umwelt Vorrang vor der Handelspolitik zu geben sowie Initiierung von Maßnahmen zur Unterstützung von Menschen, die ihre Wasserrechnung nicht (mehr) bezahlen können, mit dem Ziel, ein Abstellen der Wasserversorgung für diese Personen zu vermeiden.
  4. Darauf zu achten, dass private Wasserversorger für vollständige Transparenz und Offenheit bei ihren Verträgen sorgen (keine Wahrung von Geschäftsgeheimnissen bei dieser öffentlichen Dienstleistung), Stärkung der Mitwirkungsmöglichkeiten und -rechte der Bürgerinnen und Bürger in Fragen der Wasserversorgung, in Übereinstimmung mit der EU-Richtlinie im Bereich der Wasserpolitik (2000/60/EG) und Verbesserung des Zugangs zu Wasser und sanitärer Grundversorgung weltweit, indem die Forderung des universellen Zugangs zu Wasser und Abwasserwirtschaft zu einem festen Bestandteil der EU-Entwicklungspolitik wird und einen größeren Anteil an der offiziellen Entwicklungshilfe erhält, die zur Verbesserung der Wasser- und Abwasserwirtschaft vorgesehen ist.
  5. Förderung öffentlich-öffentlicher Partnerschaften (Wasserversorger-Partnerschaften – Water Operator Partnerships) auf der Grundlage von Gemeinworks Prinzipien und von Solidarität zwischen den Wasserversorgern und Beschäftigten in unterschiedlichen Ländern, Gesetzliche Verankerung der Forderung, dass die Kontrolle über das Wasser und die Wasserressourcen in der öffentlichen Hand bleiben muss.
  6. Unterstützung der Wasserversorgungsunternehmen in den EU-Mitgliedsstaaten sowie anderer Länder, die nicht genügend finanzielle Mittel haben, um auch für die ärmeren Bevölkerungsschichten den Zugang zu Wasser und eine sanitäre Grundversorgung zu gewährleisten und Stärkung der Anreize für Wasserversorger, einen bestimmten Prozentsatz des Jahresumsatzes für Partnerschaften mit Wasserversorgern in Entwicklungsländern zu verwenden (wie dies in Frankreich und den Niederlanden bereits der Fall ist).

Mehr Informationen:

  • Video von der gemeinsamen Pressekonferenz von EU-Abgeordneten Josef Weidenholzer mit der SPD-Abgeordneten Evelyne Gebhardt und VertreterInnen von right2water am 18. März 2014 in Brüssel.
  • „Wasser für alle“ – Artikel in der Süddeutschen Zeitung am 19. März 2014 über die Pressekonferenz von Josef Weidenholzer.