Gewusst? Seit Mitte 2014 sind wir bei Interneteinkäufen durch EU-weite Verbraucherschutzbestimmungen besser geschützt, bis 2017 müssen die bisherigen Bestimmungen in allen Mitgliedsländern weiter verschärft werden. (vgl. europarl.europa.eu)

Schon jetzt darf es keine unbegründeten Aufschläge bei Zahlung mit Kreditkarte oder anderen Zahlungsmitteln geben, Lieferung müssen innerhalb des vereinbarten Zeitraums auch wirklich bei der KonsumentIn ankommen und es muss möglich sein nicht passende Produkte auch wieder zurück gehen zu lassen.

Zahlen muss man nur für Leistungen, denen man ausdrücklich zugestimmt hat.

Bevor man auf „BUY“ klickt…

Shopping and payments - Man holding credit card on computer

Egal welche im EU-Raum beheimatete Online-Shoppingseite angesurft wird, besteht umfassende und unmissverständliche Informationspflicht über das Produkt / die Dienstleistung durch den Handel. Folgende Details müssen – außer man vereinbart ausdrücklich andere Vertragsbedingungen – klar ersichtlich und in einer einfachen und verständlichen Sprache formuliert sein:

  • wesentliche Eigenschaften der Ware / Dienstleistung
  • Name und Anschrift der HändlerIn
  • E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer
  • Gesamtpreis (wenn nicht im Voraus bekannt, zumindest Informationen, Preis berechnet)
  • Info über Bezahlungs-/Lieferverfahren (z.B. Lieferbeschränkungen in bestimmte Ländern)
  • Widerrufsrecht
  • KundInnendienst
  • Laufzeit des Vertrags
  • Streitbeilegungsmechanismen
  • Handelsregisternummer
  • Berufsbezeichnung und (gegebenenfalls) Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Berufsverband, dem die AnbieterIn angehört

Diese Bestimmungen gelten in der Regel auch für Online-Einkäufe bei Unternehmen außerhalb der EU, die den europäischen Markt beliefern. Aber Achtung! Eine Internetadresse mit der Endung „.eu“, „.de“, „.at“ usw. ist KEINE Garantie dafür, dass das Handelsunternehmen tatsächlich in der EU ansässig und/oder im Handelsregister eingetragen ist.

Musik und Videos (legal) herunterladen

Wenn Sie digitale Inhalte wie Songs oder Filme online kaufen oder streamen, muss Sie die AnbieterIn vorab informieren, für welche Hardware bzw. Software die Inhalte gedacht sind und welche Funktionen sie aufweisen, einschließlich Hinweis darauf, ob für die Nutzung geografische Beschränkungen gelten und ob Privatkopien erlaubt sind.

Im Nachhinein vom Kauf zurücktreten

Binnen 14 Tagen nach dem Erwerb digitaler Online-Inhalte besteht ein Widerrufsrecht. Doch nicht zu früh freuen, denn falls die Inhalte bereits downgeloadet oder abgespielt wurden, geht das nur, falls sich die HändlerIn nicht an ihre Verpflichtungen gehalten hat. Dazu gehört etwa, dass Sie darüber informiert wurden, dass Sie Ihr Widerrufsrecht verlieren, sobald die Leistung erbracht wurde.

Kaufbestätigung, Lieferkosten & Co.

Sobald der Onlinekauf abgeschlossen ist, muss die Transaktion unverzüglich (meist per E-Mail oder am persönlichen Einkaufskonto im jeweiligen Online-Shop) bestätigt werden. Es darf dabei nicht die Möglichkeit bestehen, dass die HändlerIn im Nachhinein ändern kann.

Bei Online-Käufen müssen Sie auch eindeutige Angaben über den Gesamtpreis einschließlich Lieferung und anderer damit verbundener Kosten erhalten und – z. B. durch Anklicken einer Schaltfläche – aktiv bestätigen, dass Ihnen diese Informationen bekannt sind und dass die Bestellung mit einer Zahlungspflicht verbunden ist.

Beachten Sie, dass Online-Bestellungen genau wie Bestellungen in einem Geschäft innerhalb von 30 Tagen geliefert werden sollten, außer wenn Sie mit der HändlerIn einen anderen Liefertermin vereinbart haben.

Wenn Sie etwas bei einer HändlerIn kaufen, muss sie Ihnen immer die Möglichkeit geben, zusätzlichen „versteckten“ Kosten (z. B. einer Reiseversicherung bei Buchung eines Fluges) ausdrücklich zuzustimmen. Es ist rechtswidrig, während des Kaufvorgangs vorab angekreuzte Kästchen zu verwenden und daraus Ihre Zustimmung abzuleiten.

Internetabonnements

Die AnbieterIn muss Sie informieren über

  • geltende Preise, Tarife und Abgaben sowie Optionen und Paketlösungen;
  • Standardgeschäftsbedingungen;
  • Dienstequalität (z. B. Geschwindigkeiten beim Herunterladen).

Noch Fragen?

In jedem Mitgliedsstaat der EU gibt es ein KonsumentInnenschutzzentrum. Das für Österreich kann über europakonsument.at angesurft werden – kostenfrei und gänzlich ohne versteckte Vertragsklauseln.

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