Die Richtlinie der Kommission zu den Dienstleistungskonzessionen betrifft auch alle Dienstleistungen der allgemeinen Daseinsversorge bis hin zur Versorgung mit Trinkwasser.
Dienstleistungen der Daseinsvorsorge
Die Richtlinie über die Konzessionsvergabe betrifft auch das Trinkwasser und die Müllabfuhr.  Der vorliegende Vorschlag der Kommission nimmt die Daseinsvorsorge nicht aus , sondern will sie, so wie Telekommunikation, Eisenbahn oder Elektrizität den Regeln des Binnenmarktes unterwerfen. Also Wettbewerb um jeden Preis.
Wasserliberalisierung
Mit der Konzessionsrichtlinie müssen Städte und Gemeinden die Konzession für die Trinkwasserversorgung ausschreiben. Private Unternehmen, wie z.B. französische Konzerne, könnten sich dann neben den österreichischen Regionalversorgern und Genossenschaften/Gemeinschaften um die Trinkwasserversorgung bewerben. Die Struktur der österreichischen Wasserversorger, regional organisiert und mit öffentlichem Auftrag, zieht nur Nachteile aus der Richtlinie, weil sie kein Interesse an Aufträgen in anderen Ländern hat. Zugleich müssen sie jetzt in einen kostspieligen Wettbewerb treten – zum Nachteil der Menschen.
Was es heißt den Zugang zu liberalisieren sieht man an den österreichischen Seen. Öffentliche Badeplätze weichen überall privaten Bauprojekten und Hotels.

Französischer Kommissar, französischer Berichterstatter und französische Konzerne? (im Bild Binnemarktkommissar Barnier)


Zusätzliche Kosten für Gemeinden
Wird die Richtlinie angenommen, werden die BürgerInnen gleich zweimal zur Kasse gebeten. Erstens durch die erhöhten Preise der Daseinsvorsorge und zweitens durch einen finanziellen Mehraufwand der Gemeinden, die durch ihre Steuergelder finanziert werden. Auf diese kommen nämlich erhebliche zusätzliche Kosten durch die Ausschreibungsverfahren zu (Rechtsanwälte, Beratungskosten, ect.). Besonders für kleine Gemeinden stellt das eine erhebliche Belastung dar. Zusätzlich besteht auch eine rechtliche Unsicherheit für die Gemeinden. Denn klagen unterlegene Bieter in der Ausschreibung, kommen auf die Gemeinden nicht nur zusätzliche Kosten für das Rechtsverfahren zu, sondern im schlimmsten Fall auch Strafzahlungen.
Abstimmung im Dezember
Im Binnenmarktausschuss des EU Parlaments wird die Richtlinie Ende des Jahres 2012 abgestimmt werden, die erste Lesung im EU Parlament findet voraussichtlich im Frühjahr 2013 statt. Aus Österreich gab es schon viele ablehnende Stellungnahmen. So verabschiedete der österreichische Bundesrat eine Subsidaritätsrüge, wo auch die „einseitige marktwirtschaftliche Ausrichtung“ kritisiert wird.