Immer gruseliger werden die Ideen rund um die Überwachung von KundInnen. So vertreibt die italienischen Firma Almax Schaufensterpuppen – die so genannten EyeSee-Mannequins – mit einer eingebauten Gesichtserkennung mit dem Ziel äußerliche Merkmale von PassantInnen auszuspionieren – siehe hierzu Artikel auf Orf.at (22.11.12) und Artikel in der Frankfurter Rundschau (21.11.12). Inwiefern der Einsatz von solchen „Puppen“ mit den Datenschutzbestimmungen in Europa vereinbar ist, ist Inhalt der Anfrage, die Josef Weidenholzer, Birgit Sippel und Evelyn Regner an die Kommission gestellt haben.
Anfrage: Almax-Schaufensterpuppen mit Gesichtserkennung in Europa?
Die italienische Firma Almax vertreibt Schaufensterpuppen mit einer Software zur Gesichtserkennung. Bei den sogenannten „EyeSee-Mannequins“ der Herstellerfirma Almax sind in den Puppenaugen Videokameras mit einer Software zur Gesichtserkennung installiert, welche wesentliche persönliche Merkmale wie Geschlecht, Herkunft und Alter der Kundinnen und Kunden feststellen können. Die Software für die Schaufensterpuppen wurde zusammen mit der Polytechnik-Universität in Mailand entwickelt. Laut Herstellerangaben wurden die Puppen auch bereits in mehreren europäischen Ländern vertrieben.
(1) Ist die Kommission sich dieser Vorgehensweise mancher Modeketten bewusst und hat sie jene Unternehmen identifiziert, die Schaufensterpuppen mit Gesichtserkennungssoftware der italienischen Herstellerfirma Almax einsetzen?
(2) Hat sich die Kommission mit den Datenschutzbehörden in den Mitgliedstaaten in Verbindung gesetzt, um festzulegen, welche Maßnahmen ergriffen werden sollen, und um festzustellen, inwieweit möglicherweise gegen die Datenschutzvorschriften in den jeweiligen Ländern verstoßen wurde? Wenn nicht, wird sie das tun?
(3) Wird die Kommission Maßnahmen ergreifen, um die Datenschutzbehörden der Mitgliedstaaten bei der eingehenden Untersuchung dieser Angelegenheit zu unterstützen und dafür zu sorgen, dass die europäischen Datenschutzvorschriften durchgesetzt und die europäischen BürgerInnen geschützt werden?
(4) Inwiefern ist der Einsatz von solchen Schaufensterpuppen – nach Einschätzung der Kommission – zulässig und mit den derzeit geltenden europäischen Datenschutzbestimmungen vereinbar?
(5) Wie würde sich die Situation mit den neuen europäischen Datenschutzregeln (Datenschutzgrundverordnung) ändern?
(6) Welche Schritte wird die Kommission einleiten, wenn sich herausstellen sollte, dass durch die Verwendung der „EyeSee-Mannequins“ gegen die europäischen Datenschutzvorschriften verstoßen wurde?
(7) Wie bewertet die Kommission diese Anwendung im Lichte des Vertrags von Lissabon und der Charta der Grundrechte?
Mit parlamentarischen Anfragen (schriftlich oder mündlich) haben Abgeordnete das Recht, bei Rat und Kommission Fragen zu stellen. Anfragen müssen von der angefragten Institution innerhalb von sechs Wochen beantwortet werden (bei Vorrang innerhalb von drei Wochen).  Anfragen können von einem/einer ABgeordneten oder von mehreren Abgeordneten gemeinsam gestellt werden. Die Anfragen werden im Amtsblatt der Europäischen Union sowie auf der Seite des Europäischen Parlaments veröffentlicht.
Selbsbeschreibung der „Eyesee Mannequins“ auf der Seite von Almax, Link.