Utl.: SPÖ-Europaabgeordneter sieht wesentliche Menschenrechte gestärkt und gesichert
Wien (OTS/SK) – Heute Mittag hat die Mehrheit des Europäischen Parlaments die EU-Richtlinie auf das Recht auf Rechtsbeistand in Strafverfahren und das Recht auf Kontaktaufnahme bei der Festnahme beschlossen. Der SPÖ-Europaabgeordnete Josef Weidenholzer, Mitglied im dafür zuständigen Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, macht deutlich, dass damit wichtige Mindestvorschriften für alle 28 EU-Mitgliedstaaten erlassen werden. „Die Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass verdächtige oder beschuldigte Personen das Recht haben, unverzüglich Rechtsbeistand zu erhalten. Verdächtige oder Beschuldigte sollten während des Freiheitsentzugs außerdem das Recht haben, unverzüglich zu mindestens einem Dritten – etwa einen Angehörigen – Kontakt aufzunehmen“, nennt Weidenholzer die entscheidenden Mindestnormen der neuen EU-Richtlinie. ****
Das Recht auf Rechtsbeistand umfasst das Recht, mit dem Rechtsbeistand unter vier Augen zusammenzutreffen und zu ihm auch vor der Befragung durch Polizei oder andere Behörden Kontakt aufzunehmen. Weidenholzer: „Vorkommnisse wie zuletzt beispielsweise in Großbritannien, wo Personen bis zu neun Stunden ohne Rechtsbeistand befragt werden, sind damit in Zukunft nicht mehr möglich“, sagt Weidenholzer gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. (Schluss)