Utl.: Grundrechte der Betroffenen bleiben gewahrt
Wien (OTS/SK) – Heute, Donnerstag, wurde im Europäischen Parlament in Straßburg die Europäische Ermittlungsanordnung mit großer Mehrheit verabschiedet. Für SPÖ-EU-Abgeordneten Josef Weidenholzer ist die Ermittlungsanordnung „ein sehr wichtiges Gesetz im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit“. Es werde die grenzüberschreitende Strafverfolgung erheblich erleichtert und verbessert, da viele derzeit bestehende Hürden, vor allem bürokratische, in der gegenseitigen Rechtshilfe beseitigt werden. „Uns muss aber bewusst sein, dass gerade die Strafverfolgung ein äußerst sensibler Bereich ist, bei dem darauf geachtet werden muss, dass die Grundrechte der Beschuldigten absolut gewahrt bleiben“, so Weidenholzer, der als Schattenberichterstatter das Dossier für die Fraktion der Sozialdemokraten betreut hat. ****
Der Europaabgeordnete ist deshalb erfreut, dass es in den Verhandlungen mit dem Rat gelungen sei, eine Grundrechteklausel im Gesetzestext zu verankern. „Eine Ermittlungsanordnung darf nur dann erlassen werden, wenn die Grundrechte der betroffenen Person nach der Grundrechtecharta und dem EU-Vertrag nicht beeinträchtigt werden. Ebenso konnten wir sicherstellen, dass nur Maßnahmen zur Ermittlung angewandt werden, die in dem jeweiligen Mitgliedstaat auch nach nationalstaatlichem Recht erlaubt wären“, erläutert Weidenholzer, Mitglied im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres am Donnerstag gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. Damit seien der Ermittlungsanordnung wichtige Grenzen gesetzt worden, um Missbrauch zu verhindern.
Die Europäische Ermittlungsanordnung werde für mehr Sicherheit sorgen, grenzüberschreitender Kriminalität könne man künftig leichter beikommen. „Die Beweiserhebung in Strafsachen wird deutlich vereinfacht. Künftig kann zum Beispiel ein österreichischer Staatsanwalt eine Hausdurchsuchung oder eine Zeugenbefragung in Frankreich anordnen, die dann von den französischen Behörden weitgehend automatisch vorgenommen werden muss“, sagt Weidenholzer. Bei der Europäischen Ermittlungsanordnung handelt es sich um eine Initiative von sieben Mitgliedstaaten, unter ihnen auch Österreich. Sie tritt in allen Ländern der EU, mit Ausnahme von Dänemark, 2016 in Kraft. (Schluss) bj/mp