Am nächsten Donnerstag, den 21. November, stimmt das Plenum des Europäischen Parlaments in Straßburg über die verpflichtende Einführung von Basisinformationsblättern für Finanzprodukte ab. Josef Weidenholzer, zuständig für die Stellungnahme des Innenausschusses zum Gesetzesvorschlag, setzt sich für eine Ausweitung des Anwendungsbereiches auf möglichst viele Finanzprodukte und mehr KundInnenfreundlichkeit ein.
Viele Kleinanleger wurden im Zusammenhang mit der Finanz- und Wirtschaftskrise Opfer von riskanten und irreführend gekennzeichneten Finanzprodukten. Die Verordnung über die Basisinformationsblätter für Anlageprodukte verpflichtet die Anbieter dieser Produkte zu mehr Transparenz. Verpflichtende „Bankenbeipackzettel“ müssen in verständlicher Sprache den KonsumentInnen zur Verfügung gestellt werden und einen einfachen Vergleich mit anderen Produkten erlauben. Vor allem bei komplexen Produkten soll zukünftig klar auf mögliche Risiken aufmerksam gemacht werden.
Der Bankenbeipackzettel wird Angaben über die Identität des Anbieters, die Art und Hauptmerkmale, sowie über das Risiko- und Renditenprofil des jeweiligen Produkts enthalten. Josef Weidenholzer setzt sich in seinen Änderungsanträgen unter anderem für eine Offenlegungspflicht von Vergütungen und Provisionen der Anlagenvermittler ein. Auch Kündigungsmodalitäten und -fristen sollen am Bankenbeipackzettel vermerkt werden. Josef Weidenholzer will zudem verpflichtende Risikohinweise auf jeglichen Werbematerialien für Finanz- und Anlageprodukte.
Weitere Informationen
Alle zugehörigen Dokumente zur Verordnung
Kommissionsvorschlag zur Verordnung
Die Stellungnahme des Innenausschusses mit allen Abänderungsanträgen von Josef Weidenholzer