Die Netzneutralität, also die Gleichbehandlung aller Inhalte im Netz, ist seit Jahren ein Streitpunkt auf europäischer Ebene. Am Dienstag, den 27. Oktober 2015 wird das Plenum des EU-Parlaments nun endgültig über die Verordnung zum “Binnenmarkt für elektronische Kommunikation” abstimmen. Es handelt sich dabei um eine Verordnung die seit zwei Jahren zwischen Parlament und Mitgliedsstaaten verhandelt wird und über die nun in zweiter Lesung abgestimmt wird. Für Kritik am Vorschlag sorgte von Anfang an, dass die Abschaffung von Roaming-Gebühren mit der Aufweichung der Netzneutralität gekoppelt wurde. Hat das EU-Parlament zwar in den Verhandlungen zur ersten Lesung noch weitgehende Verbesserungen erreicht, und zur Abschaffung von Roaming sogar eine gesetzliche Verankerung von Netzneutralität durchsetzen können, so enthält der nun vorliegende Bericht diese Verbesserungen nicht mehr. Der Endfassung sieht nun also wieder vor, dass sowohl eine Art Roaming erhalten bleibt und im „offenen Internet“ sogenannte Spezialdienste zugelassen werden. Es heißt zwar, dass die Qualität der regulären Internetverbindung in Bandbreite und Geschwindigkeit durch diese nicht leiden darf, die Spezialdienste dürfen aber als „Pay-for-Priority“-Dienste gegen Bezahlung prioritär durchs Netz geleitet werden. Die Netzneutralität wird damit zwar nicht abgeschafft, dennoch wird eine Art von zwei Klassen Internet geschaffen. Mit Abänderungsanträgen wird zwar noch versucht, die wertneutrale Datenübertragung im Internet zu sichern, die Hoffnung, dass sich diese mehrheitlich durchsetzen ist aber sehr gering.  Die Europäische Volkspartei, große Teile der SozialdemokratInnen und der liberalen Fraktion haben sich schon festgelegt und werden für das Paket in dieser Form stimmen. Die Auseinandersetzung um ein offenes Internet ist damit nicht verloren, sondern zeigt einmal mehr, wie wichtig der Einsatz um ein offenes Internet ist, damit am Ende nicht die großen Konzerne darüber entscheiden, welche Datenpakete und Inhalte bei uns ankommen.