Seit Jahren setzt sich die EU Kommission – unter dem Deckmantel zum Schutz von Kindern – für Websperren ein. Es geht im Wesentlichen um die Installierung von diversen Internetfilter-Modellen, die dafür sorgen sollen, dass nur noch bestimmte – gekennzeichnete – Inhalte ins Netz gelangen und zugänglich sind. Bisher hatte die Kommission wenig Erfolg damit – da es immer wieder zu Urteilen – dass zentrale Filtersysteme gegen die Grundrechte verstoßen – kam (EuGH-Urteil).
Freiwillige Maßnahmen
Seit Dezember 2011 setzt die zuständige Kommissarin Neelie Kroes deshalb vermehrt auf „freiwillige“ Maßnahmen seitens der Industrie und hat ein Gremium (die so genannte „CEO-Koaltion“) eingerichtet, in dem IT- und Medienkonzerne wie Microsoft und Facebook einen „Selbstkontrollkodex der Industrie“ für ein sauberes Internet erarbeiten sollen. Die Maßnahmen-Liste geht von Internet-Sperlisten über diversen Upload-Verhinderungsverfahren hin zu Schutzfiltern bzw. Netzsperren. Bis Jahresende sollen – auf Druck der Kommission – schon die ersten „freiwilligen Selbstverpflichtungserklärungen“ für einen „sauberen“ Netzzugang kommen.
… stoßen auf Bedenken
Die Bedenken von Datenschutzbeauftragten und Europa Parlaments gegenüber der Herangehensweise und den bisher angedachten Vorschläge sind groß. Der EU-Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx kritisiert in erster Linie, dass den freiwilligen Maßnahmen die gesetzliche Grundlage fehle und Provider nicht dazu angehalten werden sollen, die Internataktivitäten ihrer User zu überwachen. Internet-Sperren würden mit großen Gefahren für Meinungsfreiheit aller Bürgerinnen und Bürger einhergehen und das eigentliche Ziel der Bekämpfung von Kinderpornografie wird durch derartige Maßnahme nicht erreicht. Der LIBE Ausschuss des Europa Parlaments fordert auf Initiative von Josef Weidenholzer, dass der „Selbstkontrollkodex der Industrie“ die rechtlichen Regeln voll respektieren und alle Maßnahmen mit den bestehenden legalen und gerichtlichen Verfahren, der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie der Grundrechtecharta der EU im Einklang stehen müssen.
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