Am 25. Januar 2012 hat die Europäische Kommission den Vorschlag für die Neuregelung des Datenschutzes in Europa – bestehend aus einer Verordnung für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch private Unternehmen und einer Richtlinie für Polizei- und Justizbereich pra?sentiert. Das so genannte „Datenschutz- Paket“ soll die bestehende Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 1995 (die damals bei Einführung schon als veraltert galt) ersetzen und der EU-Gesetzgebung, der Schutz der persönlichen Daten ein Grundrecht darstellt (Artikel 16 über die Arbeitsweise des Vertrages, Artikel 8 der Grundrechte-Charta) Rechnung tragen. Update zur EU-Datenschutzreform.