Richtlinienvorschlag beeinträchtigt laut Barnier nicht die Autonomie der Gebietskörperschaften bei der Wasserversorgung
Brüssel – Die EU-Kommission hat Kritik zurückgewiesen, wonach sie mit der umstrittenen Konzessionsrichtlinie eine Privatisierung der Wasserversorgung in der EU anstrebt. Dies sei „eine bewusste Fehlinterpretation der Richtlinie“, erklärte die Kommission am Donnerstag vor einer Debatte im Binnenmarktausschuss des Europaparlaments.
„Der Richtlinienvorschlag beeinträchtigt in keiner Weise die Autonomie der Gebietskörperschaften bei der Organisation der Wasserversorgung. Er enthält keine Verpflichtung zur Vergabe dieser Leistungen am Markt“, betonte EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier.
„In Wirklichkeit tut die Richtlinie genau das Gegenteil: Sie verpflichtet Gebietskörperschaften, ein faires und transparentes Verfahren durchzuführen, wenn sie im Rahmen ihrer Autonomie die Entscheidung getroffen haben, die Wasserversorgung am Markt zu vergeben oder zu privatisieren“, sagte der Kommissar.
Aufsehen erregender Vorschlag
Kritiker sehen in dem Entwurf einen Versuch der EU-Behörde, die kommunale Wasserversorgung für private Konzerne zu öffnen. Vor allem in Deutschland und Österreichhat der Vorschlag für Aufsehen gesorgt. In dem Richtlinien-Entwurf der Kommission aus dem Jahr 2011 wird eine Marktöffnung ausdrücklich angestrebt, aber keine Zwangsprivatisierung der Wasserressourcen vorgeschlagen. Über die Richtlinie entscheiden die EU-Staaten und das Europaparlament.
„Konservative Kräfte in der EU-Kommission und im Europäischen Parlament versuchen einen hunderte Milliarden Euro großen Markt für private Konzerne über die Hintertür zu öffnen“, kritisierte der SPÖ-Europaabgeordnete Josef Weidenholzer vor der Parlamentsdebatte. Ab einem Vertragsvolumen von mehr als 5 Millionen Euro sollen nach der Vorstellung der Konservativen Gemeinden dazu verpflichtet sein, ihre Wasserversorgung gegenüber allen europäischen Konzernen verpflichtend auszuschreiben, erklärte Weidenholzer. Die Sozialdemokraten würden dies ablehnen. (APA, 24.1.2013)
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