Utl.: SPÖ-Europaabgeordnete unterstützen die notwendigen Ausnahmen im Urheberrecht

Wien (OTS/SK) – Bei den gestrigen Erklärungen des Rates und der Kommission im Straßburger Europaparlament zum Entwurf des WIPO-Vertrags über Ausnahmen vom Urheberrecht für Sehbehinderte hat der SPÖ-Europaabgeordnete Josef Weidenholzer einen „vollständigen Zugang zu Büchern und Zeitschriften für Blinde und Sehbehinderte“ gefordert. „Nichtdiskriminierung ist eines der wichtigsten EU-Grundprinzipien. Die Möglichkeit, Zugang zu Büchern und anderen Sprachinhalten zu bekommen, bedeutet die Verwirklichung des Artikels 21 der EU-Grundrechtecharta für sehbehinderte Menschen. Für Blinde und Sehbehinderte bedeutet dies aber noch viel mehr: Der Zugang zu Büchern und Zeitschriften ist gleichzusetzen mit dem Zugang zu Wissen und Weiterbildung. Wie wir wissen, liegen nur 5 Prozent in zugänglichen Formaten vor – wir müssen aber 100-prozentigen Zugang gewährleisten“, sagte Weidenholzer, Mitglied im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, am Mittwoch gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. ****


Die SPÖ-Europaabgeordnete Evelyn Regner macht deutlich: „Um die Texte in Blindenschrift oder in maschinenlesbare oder hörbare Formate umwandeln zu können, müssen Ausnahmen vom Urheberrecht geschaffen werden. 2009 sprach sich die Kommission noch gegen einen solchen bindenden Vertrag aus. Dass sie ihre Einwände jetzt zurückgestellt hat und willens ist, verbindliche Ausnahmeregelungen zu Gunsten von Blinden und Sehbehinderten zu unterstützen, ist sehr begrüßenswert.“ Regner, stv. Vorsitzende des Rechtsausschusses, will in weiterer Folge auch eine grundlegende Überarbeitung des „veralteten Urheberrechts“ erreichen.


Hintergrund: Der WIPO-Urheberrechtsvertrag ist ein 1996 von der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) verabschiedetes Sonderabkommen und bildet den Rahmen für die Anpassung der nationalen Urheberrechtsgesetze an die Anforderungen digitaler Netzmedien.