Utl.: SPÖ-Europaabgeordneter begrüßt „Generalvorbehalt“ Österreichs gegen Abschwächungen beim Datenschutz

Wien (OTS/SK) – Der SPÖ-Europaabgeordnete Josef Weidenholzer warnt vor einer Verwässerung der Datenschutzreform in Europa. „Beim Justizministerrat am 6. Juni drohen Verschlechterungen beim Datenschutz für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die Wirtschaft. Es ist ein gutes Signal des österreichischen Bundeskanzleramtes, mittels eines Generalvorbehalts hier den Druck auf mehr Rechte im Internetzeitalter zu legen“, sagt Weidenholzer, Mitglied im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres. Bedenklich sind für Weidenholzer vor allem die Ratsvorschläge bezüglich des Auskunftsrechts.


„Wir müssen uns dagegen wehren, dass das Auskunftsrecht aufgeweicht wird. Als Bürgerin, als Bürger habe ich einen Anspruch, jederzeit und kostenfrei über die Speicherung und Verwendung meiner Daten Auskunft zu erlangen.“ Für Weidenholzer soll das Auskunftsrecht ausgebaut werden und nicht über bürokratische Hürden verhindert werden. „Das Auskunftsrecht soll auch eine Angabe zur Rechtsgrundlage enthalten, wie das im österreichischen Datenschutzgesetz schon der Fall ist“, so der SPÖ-Europaabgeordnete.


Weidenholzer macht deutlich: „Wir haben nun die einmalige Chance, die 20 Jahre bestehenden Regelungen zum Datenschutz auf die Bedingungen des Internet anzupassen. Das ist auch im Sinne der Wettbewerbsfähigkeit und für die vielen kleinen und mittleren Betriebe in Europa ein klarer Vorteil.“ So warnt etwa auch die Hotellerievereinigung davor, in Google bezahlte Anbieter vor „tatsächlichen“ Suchergebnissen darzustellen, mitunter ohne eine klare Kennzeichnung, was Werbung ist. „Google hat als US-amerikanisches Unternehmen hier firmeninterne Regeln aufgestellt. Jetzt geht es darum, selbst aktiv zu werden und europäische Regeln aufzustellen“, so Weidenholzer. „Es kann nicht sein, dass Google darüber entscheidet, welche Produkte uns angeboten werden und welche nicht. Das ist nicht im Interesse eines funktionierenden Binnenmarktes. Als Konsument steht mir ein Recht auf Wahlfreiheit zu, das mir Google nicht nehmen darf“, so der Abgeordnete, der auch Mitglied im Ausschuss für Vebraucherschutz ist.