Utl.: SPÖ-Europaabgeordneter will Rechtsanspruch auf Löschung der Daten stärken
Wien (OTS/SK) – In der Auseinandersetzung zwischen Google-Spanien und der spanischen Datenschutzbehörde vor dem Europäischen Gerichtshof hat Generalanwalt Niilo Jääskinen seine Schlussanträge veröffentlicht. Er erklärt, dass Suchmaschinen-Diensteanbieter für personenbezogene Daten nach der Datenschutzrichtlinie verantwortlich sind, wenn sie „exclusion codes“ nicht beachten oder einer Aufforderung seitens des Websitebetreibers zur Aktualisierung des Caches nicht nachgekommen sind. Dies sei allerdings bei dieser Auseinandersetzung nicht der Fall gewesen. ****
Zu dieser Einschätzung erklärt der SPÖ-Europaabgeordnete Josef Weidenholzer, Datenschutzexperte im Europäischen Parlament am Dienstag gegenüber dem SPÖ-Pressedienst: „Die Einschätzung des Generalanwalts zeigt zweierlei: Zum einen ist es dringend erforderlich, mit der Datenschutzreform eine europaweite Garantie von starkem Datenschutz zu erreichen, bei der sich kein Global Player hinter der schwachen Umsetzung in einem einzelnen Staat verstecken kann. Zum anderen, dass schon heute ein wesentliches Element aktuelles Recht ist: Dass ein Website-Betreiber persönliche Informationen auf Wunsch des Betroffenen entfernt und dies an andere Dienste wie in diesem Fall Google weitergibt.“
Den Rechtsanspruch auf dieses Prinzip mit der Datenschutzverordnung zu stärken sei ein wichtiges Anliegen, so Weidenholzer, Mitglied im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres. Man dürfe auch nicht den Fehler machen, die Ausführungen des Generalanwalts zu verallgemeinern – ein Recht auf Löschung sei keineswegs verneint worden. (Schluss) up