Wortmeldung von Josef Weidenholzer am 1. Juli 2013 über die BürgerInneninitiative right2water im Plenum des Europäischen Parlaments:

Die Europäische Bürgerinitiative ist eine wichtige Errungenschaft des Lissabon-Prozesses, weil damit versucht wird, Elemente direkter Demokratie auf europäischer Ebene zu implementieren. Das Bürgerbegehren right2water hat als erstes die gesetzlich vorgeschriebenen Limits übersprungen. Damit wurde einerseits deutlich gemacht, dass ein solches direktdemokratisches Instrument Sinn macht, weil es bürgerschaftliches Engagement erfolgreich bündeln kann. Zum anderen zeigte sich aber auch, dass viele Menschen in Europa besorgt um die öffentliche Versorgung mit Gütern des täglichen Lebens, wie dem Trinkwasser sind. Es ist zu begrüßen, dass diese Sorgen bei den Trilog- Verhandlungen zur Konzessionsrichtlinie Gehör fanden und der zuständige Kommissar seine ursprünglichen, dazu in Widerspruch stehenden Vorstellungen zurückzog. Dies sollte Anlass für die europäischen Institutionen sein, dem Thema der öffentlichen Dienstleistungen – vor allem in Hinblick auf Artikel 36 der Grundrechtecharta – wonach der Zugang zu Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse ein Grundrecht darstellt verstärkte Aufmerksamkeit zukommen zu lassen.