Diese Woche fand im Binnenmarktausschuss die erste Begutachtung der Änderungsanträge zur Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu Websites öffentlicher Stellen statt.
Der Kommissionsvorschlag zielt darauf ab europaweite Standards für den „barrierefreien Webzugang“ festzulegen. Dabei geht es um Grundsätze und Techniken für die Erstellung von Websites, um ihren Inhalt für alle Menschen zugänglich zu machen. Der Anwendungsbereich soll laut Kommission die Websites öffentlicher Stellen umfassen, um grundlegende Informationen und Dienste für alle BürgerInnen zugänglich zu machen.
Position des Europäischen Parlaments
Die Abgeordneten im zuständigen Ausschuss für Binnenmarkt und VerbraucherInnenschutz sprechen sich im Vergleich zur Kommissionsvorlage für die Ausweitung des Anwendungsbereiches aus. Nicht nur Websites öffentlicher Stellen, sondern auch Websites von Körperschaften, die grundlegende Dienstleistungen für die Allgemeinheit erbringen, sollen barrierefrei werden. Damit wären beispielsweise auch Dienste für Gas, Wasser, Strom und Soziales Wohnen inbegriffen. Darüber hinaus sollen nicht nur bundesweite Websiten, sondern auch regionale und lokale in den Anwendungsbereich fallen – mit entsprechenden Übergangsfristen. Ein wichtiger Punkt für das Parlament sind auch wirksame Sanktionsmechanismen, damit die entsprechenden Regelungen wirklich eingehalten werden.
Josef Weidenholzer setzt sich in seinen Änderungsanträgen dafür ein, dass nicht nur die Webinhalte, sondern auch verfügbare Downloads barrierefrei zugänglich sein sollen. Auch grundlegende Medien- und Informationsdienste, wie beispielsweise Online-Zeitungen oder Mediatheken sollen in den Anwendungsbereich aufgenommen werden.

Josef Weidenholzer hält außerdem fest, dass „Online-Dienste in unserer Gesellschaft einen immer größeren Stellenwert einnehmen. Das Internet ist ein wesentliches Instrument für den Zugang zu Informationen, Bildung und gesellschaftlicher Teilhabe. Im Sinne der sozialen Inklusion muss daher allen Menschen ein barrierefreier Zugang zu Websites öffentlicher Stellen, als auch Websites, die grundlegende Dienstleistungen für die Allgemeinheit erbringen, beispielsweise zu wichtigen Nachrichtenseiten und Mediatheken, Bankleistungen („online banking“), Informationen und Leistungen von Interessensvertretungen, etc. ermöglicht werden

Die Abänderungsanträge von Josef Weidenholzer werden vollständig vom Blinden-  und Sehbehindertenverband Österreichs unterstützt.

Links und weitere Informationen:

Verlauf der Richtlinie

Kommissionsvorschlag für eine Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu Websites öffentlicher Stellen

Abänderungsanträge im Binnenmarktausschuss (Teil 1, Teil 2)