Utl.: Neue Richtlinie bringt deutliche Verbesserungen für Musik-AnbieterInnen und Musik-LiebhaberInnen
Wien (OTS/SK) – Im Europäischen Parlament konnten diese Woche erhebliche Fortschritte bei der Regelung von Musikdownloads erzielt werden. Der Rechtsausschuss hat am 26. November 2013 einstimmig die Richtlinie zu Verwertungsgesellschaften beschlossen. Im Vorfeld konnte ein Kompromiss zwischen Rat und EU-Parlament erreicht werden. Damit werde es für Konsumenten einfacher und billiger, Musik downzuloaden, informieren die SPÖ-EU-Abgeordneten Josef Weidenholzer und Evelyn Regner.
„Bisher gab es viele unterschiedliche Lizenzen, an die sich Musikanbieter halten mussten, um ihr Angebot in Europa zum Download zur Verfügung zu stellen. Das ist zu kompliziert und hemmt den Markt. Nicht umsonst müssen Musikfreunde in Europa länger auf Angebote warten, die es beispielsweise in den USA schon längst zum Download gibt. Mit der neuen Richtlinie konnten wir wichtige Verbesserungen erreichen. In Zukunft wird es für Konsumenten nicht nur einfacher und billiger, Musik downzuloaden, auch das Angebot wird breiter werden“, fasst EU-Abgeordneter Josef Weidenholzer, der die Richtlinie mit verhandelt hat, das Ergebnis zusammen.
Auch die SPÖ-Europaabgeordnete Evelyn Regner, stv. Vorsitzende des Rechtsausschusses, begrüßt das Ergebnis: „Der Kompromiss ist gut. Wir konnten wesentliche Verbesserungen für Konsumenten und Künstler erreichen. Musikdownload wird dadurch grenzüberschreitender und leichter möglich. Die Regelungen sind nun klarer, übersichtlicher und fairer ausgestaltet – für Anbieter, Konsumenten und Künstler. Die Mehrgebietslizenzen sind eine wichtige Erleichterung für jene, die mit innovativen, legalen Angeboten Musik verbreiten wollen. Künstler und Konsumenten erhalten damit mehr Rechtssicherheit“.
Als „Schattenberichterstatter“ konnte Josef Weidenholzer das Recht auf alternative Lizenzen erreichen, womit das Selbstbestimmungsrecht der Künstler erheblich gestärkt wird. „Künstlerinnen und Künstler erhalten damit das Recht, selbst über die Verpackung ihrer Werke zu bestimmen und auch alternative und freie Lizenzen zu verwenden“. Insbesondere junge Künstler profitieren davon, weil damit eine schnellere Weiterverbreitung ermöglicht wird. Ebenfalls von Weidenholzer durchgesetzt werden konnte die Verkürzung der Frist, bis wann die Tantiemen spätestens an die Künstler ausbezahlt sein müssen. „Bisher gab es keine klaren Vorgaben. Ich konnte durchsetzen, dass die Frist von zwölf auf neun Monate herabgesetzt wurde, was für Kunst- und Kulturschaffende erhebliche Vorteile bringt“, so Weidenholzer abschließend.