Am Montag, den 17. Februar fand zum ersten Mal im Europäischen Parlament eine öffentliche Anhörung zu einer Europäischen Bürgerinitiative statt. Die Bürgerinitiative „right2water“ fordert das Recht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung für alle Menschen. Diskutiert wurde auch über ein Privatisierungsverbot der Wasserversorgung als Konsequenz der Initiative.
Die Bürgerinitiative „right2water“ konnte europaweit über 1,6 Millionen Unterschriften sammeln und ist somit die erste europäische Bürgerinitiative, die seit dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon erfolgreich gestartet wurde. Die parlamentarische Anhörung unter dem Titel „Wasser ist ein öffentliches Gut und keine Handelsware“ am Montag im Parlament war ein enormer Erfolg mit hunderten Besuchern. Die Anhörung wurde vom Umweltausschuss in Kooperation mit dem Entwicklungs-, dem Petitions- und dem Binnenmarktausschuss organisiert. Neben zahlreichen Organisatoren und Vertretern der Bürgerinitiative waren auch hochrangige Vertreter der Europäischen Kommission geladen, die sich den kritischen Fragen des Bürgerkomitees und der Abgeordneten stellen mussten.

Wasser ein Menschenrecht

Kernforderung der Initiatoren ist die Sicherung der Wasserleistungen als öffentliches Gut. Wasser und Wasserdienstleistungen dürfen den Regeln des Binnenmarkts nicht unterworfen werden. Die Kommission wurde dazu aufgefordert sich rechtlich zu verpflichten, die Wasserversorgung in der EU nicht zu liberalisieren. Rückendeckung bekamen die Organisatoren der Bürgerinitiative vor allem von den sozialdemokratischen Abgeordneten, die klar stellten, dass ein leistbarer und qualitativ hochwertiger Zugang zu Wasser ein Menschenrecht ist. Private Unternehmen können durch ihr Profitstreben die Leistungssicherheit nicht garantieren und waren in der Vergangenheit oft nachlässig, wenn es um langfristige Investitionen in die nötige Infrastruktur ging.
Kritische Fragen an die Kommission gab es von Seiten der linken Abgeordneten auch in Bezug auf die Arbeit der Troika und das geplante Freihandelsabkommen. Die SPD-Abgeordnete Evelyne Gebhardt wollte etwa wissen wie die Kommission plane mit dem Kapitel zur öffentlichen Vergabe im EU-USA Freihandelsabkommen umzugehen. Angesprochen wurde auch die Wasserprivatisierung in Griechenland, die von der Troika weiterhin gefördert wird.
Auch die Entwicklungszusammenarbeit der Europäischen Union wurde diskutiert. Ein wachsender Anteil der Weltbevölkerung hat keinen Zugang zu Wasser, oft fehlt Wasser zum Anbau von Grundnahrungsmitteln. Gefordert wurde ein Ausbau der europäischen Wasserwirtschaftsprogramme in Entwicklungsländern.

Langfristige Auswirkung auf die EU-Gesetzgebung?

Die politische Bedeutung dieser ersten erfolgreichen Bürgerinitiative ist nicht zu unterschätzen, da sie eine eindeutige Positionierung der europäischen Bevölkerung gegen die Wasserliberalisierung darstellt. Die Initiative könnte die Arbeit der Kommission in den kommenden Jahren daher mitprägen. Einen ersten großen Erfolg konnte right2water bereits vor der Übergabe der Unterschriften erreichen: Das Wasser wurde aus der umstrittenen Konzessionsrichtlinie bis auf weiteres ausgenommen. Auf jene Fragen, welche auf die Review-Klausel im Anwendungsbereich der Konzessionsrichtlinie eingingen, antwortete die Kommission jedoch zurückhaltend. Ein Vertreter der Kommission meinte, er könne nicht vorhersagen was die Kommission in fünf Jahren macht.
Was mit der ersten erfolgreichen Bürgerinitiative geschieht und ob daraus gesetzliche Bestimmungen folgen hängt nun von den nächsten Wochen ab: Bis zum 20. März will die Europäische Kommission ihre Schlussfolgerungen über das weitere Vorgehen präsentieren. Sowohl von den right2water-Organisatoren, als auch von den Europaabgeordneten wurde nachdrücklich gefordert, dass den Worten der Kommission nun auch Taten folgen müssen.

Weitere Informationen

Link zur Homepage der Bürgerinitiative „Right2Water“
Die gesamte öffentliche Anhörung vom 17. Februar kann hier angeschaut werden.