„You can find all kind of works in practice that would be impossible to make or to share under the Copyright law as it is stated in the books.“
Eine Reform des EU-Urheberrechts ist dringend notwendig. Doch in welche Richtung soll diese gehen? Das ist derzeit Gegenstand heftiger Verhandlungen auf EU-Ebene. Die EU-Kommission hat am 14. September 2016 einen Entwurf für eine Richtlinie über „Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt“ vorgelegt, zu dem nun EU-Parlament und Rat ihre Positionen erarbeiten. Einen wichtigen Beitrag zur laufenden Debatte im EU-Parlament hat Professor Leonhard Dobusch von der Universität Innsbruck vergangenen Dienstag, 26. September 2017 in der digitalen Arbeitsgruppe der S&D Fraktion geliefert.
In seinem Vortrag unter dem Titel „Lessons from Copyright Practice for EU-Copyright Reform“ hat er aufgezeigt, dass es kaum einen Bereich gibt, bei dem Gesetz und Realität so weit auseinanderliegen, wie im Bereich des Urheberrechts. Gesetz und Praxis sind ein „completely contrarian system“. Wenn man sich ansieht, wem diese Situation dient und wem nicht, zeigt sich ein Paradoxon. Auf der einen Seite zielen die gesetzlichen Bestimmungen zwar auf große kommerzielle Plattformen wie Google & Youtube und Facebook ab, auf der anderen Seite sind es genau sie, die davon profitieren. Sie haben als einzige die Infrastruktur, die man dafür braucht, um die Auflagen strikter und komplizierter Gesetze zu erfüllen, Non-Profit und kleine Plattformen haben diese nicht.
Welche Lehren können wir daraus für die Reform ziehen? In der neuen EU-Urheberrechtsrichtlinie hat die Kommission vorgeschlagen, mit Artikel 11 ein EU-weites Leistungsschutzrecht einzuführen. Wenn das durchgeht, dann werden es im Endeffekt wieder die Großen sein, die damit umgehen können und davon profitieren. Selbiges zeigt sich auch bei den in Artikel 13 vorgeschlagenen Upload Filtern. Für Non-Profit Plattformen wie Wikipedia wären sie der Untergang. Fest steht, es braucht eine Reform da die jetzige Situation nicht praktikabel ist, aber eine, die in die richtige Richtung geht. Der Vorschlag von Leonhard Dobusch umfasst ein harmonisiertes Urheberrecht, wo Ausnahmen für privaten Gebrauch und Zweck weitgehend unkompliziert möglich sind. Damit würde man Online Innovation Europa ermöglichen.