SPÖ-Europaabgeordneter: „Datenschutzrechte sind Kinderrechte, Informationspflicht in Bildungseinrichtungen verbessern“

 
Wien (OTS/SK) – Die Verbreitung von Cloud-Technologien in Schul- und
Kinderzimmern wirft wichtige Fragen für Politik und Gesellschaft auf.
Eine heute veröffentlichte Umfrage unter Datenschutzbeauftragten
bestätigt die Risiken, denen Kinder in der zunehmend digitalisierten
Lebenswelt ausgesetzt sind und zeigt die Bedeutung des Datenschutzes
auf. Dazu erklärt der SPÖ-Europaabgeordnete Josef Weidenholzer,
Chefverhandler der sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen
Parlament zur europäischen Cloudstrategie: „Datenschutz muss Teil des
Lehrplans sein. Gerade Schulen und Kinderbetreuungseinrichten sollten
ganz sensibel mit den persönlichen Daten von Kindern und Jugendlichen
umgehen. Wir dürfen Kinder und auch Eltern nicht alleine lassen, wenn
es darum geht, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung
wahrzunehmen und brauchen klare Regeln für Bildungseinrichtungen zum
Schutz von persönlichen Daten.“ Für den SPÖ-Abgeordneten ist es
wichtig, dass Bildungseinrichtungen Eltern informieren, was mit den
Daten ihrer Kinder passiert. „Eltern und Jugendliche sollten Recht
haben, jederzeit Auskunft zu erhalten, wo welche Daten im Umlauf
sind. Die Schulen sollten die Auskunft vollständig übermitteln“, so
Weidenholzer am Montag gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. ****

Gerade durch die jederzeit und überall verfügbaren Clouddienste
machten sich viele gegenüber Werbeindustrie und Datenhändlern
praktisch „gläsern“. Die Risiken seien dabei bisher zu wenig
sichtbar: „Den Nutzerinnen und Nutzern der Dienste muss klar vor
Augen geführt werden, wo sich ihre Daten befinden, und jede
Weitergabe benötigt ihre Zustimmung. Was in jungen Jahren gespeichert
wird, kann unter Umständen noch Jahrzehnte später Folgen für die
Nutzerinnen und Nutzer haben“, meint Josef Weidenholzer, der vor
allem auch das Recht auf Vergessen für junge Menschen als notwendig
erachtet.

Die im Rahmen der Cloudstrategie aufgeworfenen Maßnahmen, nach
Zertifizierungen und Musterverträgen, sind zu begrüßen, reichen aber
bei weitem nicht aus: Durchsetzbar wird das Grundrecht auf
Datenschutz nur, wenn die Dienste sich verbindlichen Regularien
unterwerfen und eine Nichteinhaltung von Datenschutzregeln Sanktionen
nach sich zieht. „Gerade die Daten von Kindern und Jugendlichen
dürfen nicht einfach wirtschaftlichen Interessen geopfert werden, sie
gilt es ganz besonders zu schützen“, so Weidenholzer, Mitglied im
Ausschuss für bürgerliche Rechte, Justiz und Inneres des Europäischen
Parlaments.

Zur Studie:
http://safegov.org/2013/9/23/survey-of-european-data-protection-officials-shows-european-school-children-require-stronger-privacy-protecti
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