Am Wochenende war ich in einem Handygeschäft. Nicht gerade meine Lieblingsbeschäftigung. Gedränge an den Service –Points und unvermeidlich, dass man alles mitkriegt. Noch dazu, wenn man so neugierig ist wie ich.
Beim Vordermann schien alles glatt zu gehen. Er zückte seine Bankomatkarte, dann seinen Reisepass. Plötzlich stockte die Prozedur. Der Pass war kein österreichischer. Sah zwar fast genauso aus. Ich konnte deutlich European Union lesen und dann United Kingdom, aber (klarerweise) nicht Republik Österreich. „Bei einem nicht-österreichischen Pass brauchen wir eine Meldebestätigung der BH“ sagte der Verkäufer. Ich mischte mich ein und erfuhr, dass man angewiesen sei, bei EU-Ausländern andere Vorschriften anzuwenden, besonders bei solchen, die aus den neuen Beitrittsländern kämen. Ich werde dieser Sache nachgehen, war ich doch gerade Schattenberichterstatter meiner Fraktion zu einer Stellungnahme des LIBE Ausschusses zum Thema „Integration von Migranten und Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt“ . Dabei ging es darum,  administrative Hindernisse zu identifizieren, denen EU- BürgerInnen ausgesetzt sind, wenn sie in einem anderen als in ihrem Ursprungsland der Arbeit nachgehen.
Schon war ich wieder bei meiner Arbeit. Eigentlich wollte ich diesen Samstagnachmittag einmal ohne Gedanken an meine politische Arbeit verbringen. Aber dann war ich wieder mitten drinnen. Konzessionsrichtlinie, „Wasserausverkauf“…. „Panikmache“?
Dabei ließ mich der Gedanke nicht los, mein Erlebnis im Handygeschäft könnte unmittelbar mit der Diskussion der letzten Tage zu tun haben.
Alles dreht sich um den europäischen Binnenmarkt, dessen 20-Jahr Jubiläum wir vor wenigen Wochen feierten. Mich bewegten freilich nicht sosehr dessen unzweifelhafte Vorzüge, sondern seine Unvollkommenheiten. Ich fragte mich, warum den Menschen eigentlich viel zu wenig bewusst ist, wie der Binnenmarkt ihr Leben beeinflusst und sie  seine Bedeutung zumeist dann realisieren, wenn etwas schief läuft.
Wie bei der Konzessionsrichtlinie, die langfristig die Weichen in Richtung der Erfassung ursprünglich gemeinwirtschaftlich erbrachter Dienstleistungen (gemeinhin auch als Daseinsvorsorge bekannt) durch den Binnenmarkt stellen wird. Es ist keine Panikmache, vor der Gefahr einer Privatisierung dieses Bereiches zu warnen.
Ich halte es im Gegenteil für verantwortungslos, unter dem Vorwand der Effektuierung des Binnenmarktes, bewusst in Kauf zu nehmen, dass sich die Menschen vor solchen Vorgängen ängstigen. Und das tun sie.
Der dafür verantwortliche Kommissar Michel Barnier ist ein Vollblutpolitiker. Er weiß was er tut und was seine Handlungen bewirken. Die Konzessionsrichtlinie ist das Herzstück seiner Bemühungen, den Geltungsbereich des Binnenmarktes zu erweitern. Sie stellt einen neuen Rechtsakt dar und erschließt ein Gelände, das bisher von europäischen Regelungen nicht erfasst war. Die Richtlinie ist auch ein Herzensanliegen des Kommissars, vor allem dann, wenn es um die Wasserversorgung geht, die er unter keinen Umständen ausgenommen haben will.
Das Europäische Parlament muss sich mit Gesetzentwürfen der Kommission beschäftigen. Das ist unsere Aufgabe, als Gesetzgeber gemeinsam mit dem Rat. Ein Drittel der Abgeordneten im zuständigen Ausschuss hat sich gegen den Rechtsakt ausgesprochen. Die Mehrheit war der Meinung, auf der Basis des Entwurfs zu verhandeln. Er wurde in entscheidenden Punkten verbessert (weniger Bürokratie, Berücksichtigung von Arbeitnehmeranliegen). Vor allem konnte dank unserer Bemühungen auch das sogenannte „free-administration“ Prinzip präzisiert werden.  Kommunen können nicht zur Privatisierung gezwungen werden. Nur wenn sie sich dazu entschließen, Konzessionen an Private (da reicht schon ein Anteil von 20%) zu übertragen, müssen sie die europäischen Wettbewerbsregeln anwenden. Die Festlegung auf dieses Prinzip erlaubt den Nationalstaaten jetzt auch die „Notbremse“, durch nationalstaatliche Bestimmungen, die Position der Kommunen so zu definieren, dass etwa eine Privatisierung des Trinkwassers auf einzelstaatlicher Grundlage verhindert werden kann. Damit lassen sich freilich einschneidende Privatisierungsschritte in anderen Mitgliedsstaaten nicht verhindern.
Soweit, so kompliziert. Übrig bleibt Verwunderung.
Mich wundert, warum der Binnenmarktkommissar so hartnäckig an der Einbeziehung der Wasserversorgung in die Konzessionsrichtlinie festhält und sogar ein Ansteigen der Europaskepsis in Kauf nimmt. Und vor allem, warum es keine vergleichbaren Kraftanstrengungen gibt, um das Funktionieren des Binnenmarktes sicherzustellen, wenn die Interessen von KonsumentInnen oder der ArbeitnehmerInnen tangiert werden.
Es geht meiner Meinung nach vor allem einmal darum, den Binnenmarkt für die Millionen Menschen, die sich in anderen Mitgliedsstaaten wegen der Arbeitnehmerfreizügigkeit niedergelassen haben, real lebbar zu machen. Und nicht darum, Bereiche, die bestens funktionieren, wie die öffentliche Daseinsvorsorge, ideologischen Experimenten zu öffnen.  
Mein Einkaufserlebnis am letzten Samstag hat mich hellhörig gemacht.