Artikel auf orf.at vom 16. Februar 2012
In einem offenen Brief an die Bundesregierung haben zahlreiche SPÖ-Mandatare aus EU-Parlament, Bund und Ländern gefordert, die Ratifizierung des umstrittenen Handelsabkommens ACTA sofort zu stoppen. Die EU-Fraktion der Liberalen hat beschlossen, ACTA vom EuGH prüfen zu lassen.
„Mit der Fortsetzung des Ratifizierungsprozesses und der nachfolgenden Verankerung in den verschiedenen nationalen Gesetzgebungen würde der vorliegende Text in seiner kaum greifbaren, schwammigen Formulierung das Ende des Internets, wie wir es heute kennen bedeuten“, heißt es in dem Brief der SPÖ-Mandatare. Sie fordern den „den sofortigen Stopp des Ratifizierungsprozesses in Österreich, eine Prüfung durch den Europäischen Gerichtshof und eine Neuaufnahme der Verhandlungen, unter Garantie von Transparenz und demokratischer Meinungsbildung.“
Unterzeichnet haben unter anderen die Nationalratsabgeordneten Sonja Ablinger und Elisabeth Hakel, die EU-Abgeordneten Jörg Leichtfried, Evelyn Regner, Karin Kadenbach und Josef Weidenholzer, sowie SJ-Verbandsvorsitzender Wolfgang Moitzi und VSSTÖ-Bundesvorsitzende Mirijam Müller.

Kritik aus ÖVP und Opposition

Mit Innenministerin Johanna Mikl-Leitner und Integrationsstaatssekretär und JVP-Chef Sebastian Kurz haben auch zwei gewichtige Stimmen der ÖVP einen Stopp des Ratifizierungsprozesses in Österreich gefordert haben, bis das EU-Parlament zu einer Entscheidung gefunden hat. Dort wird ACTA nun im Lauf der kommenden Wochen in den zuständigen Ausschüssen geprüft.
Auch Vertreter der Oppositionsparteien haben sich gegen die ACTA-Ratifizierung ausgesprochen. FPÖ-Europamandatar Andreas Mölzer will gegen das Abkommen stimmen, ebenso die Grünen in EU-Parlament und Nationalrat und der unabhängige EU-Abgeordnete Martin Ehrenhauser. Für das BZÖ hat Bundesobmann Josef Bucher die Bundesregierung aufgefordert, die Ratifizierung von ACTA zurückzuziehen. Die Regierung hat das Abkommen zwar unterzeichnet, damit es aber in Kraft treten kann, müssen es die Volksvertretungen auf EU-Ebene und in den Mitgliedsstaaten bestätigen. Die strafrechtlichen Maßnahmen gegen Rechteverletzer, die in ACTA vorgesehen sind, werden nämlich Gesetzesänderungen in einigen Mitgliedsstaaten erfordern.

EuGH soll prüfen

Wie der liberale deutsche EU-Abgeordnete Alexander Alvaro am 15. Februar über den Kurnachrichtendienst Twitter bekanntgegeben hat, wird seine Fraktion im EU-Parlament dafür stimmen, ACTA auf seine Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht auf Grundlage von Artikel 218 Paragraf 11 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU vom Europäischen Gerichtshof prüfen zu lassen. Diese Variante bevorzugt auch EU-Grundrechtskommissarin Viviane Reding. Würde das Parlament dafür stimmen, würde der Zeitplan für die ACTA-Ratifizierung, die ursprünglich für Juni vorgesehen war, nach hinten verschoben. Der besagte Paragraf legt auch fest, dass ein Vertrag bei einer Ablehnung durch den EuGH nur dann in Kraft treten kann, wenn er oder die EU-Verträge selbst geändert werden.
Das ACTA-Abkommen zwischen den USA, Japan, der EU und weiteren überwiegend westlichen Industriestaaten sieht eine Harmonisierung der Maßnahmen gegen Produktfälscher und unlizenzierten Tausch rechtlich geschützter digitaler Produkte über das Internet vor. Das Abkommen wurde von 2007 bis 2010 hinter verschlossenen Türen verhandelt. Es sieht auch die Einführung eines ACTA-Ausschusses vor, der das Abkommen abseits der Parlamente der Mitgliedsländer weiterentwickeln soll.
Die EU-Kommission steht auf dem Standpunkt, dass ACTA keine Änderungen am Unionsrecht mit sich bringen würde – darin sind allerdings Aspekte wie die möglichen Verschärfungen des Strafrechts in den Mitgliedsstaaten nicht mit eingeschlossen. Kritiker wie die Bürgerrechtsorganisation EDRi lehnen das Abkommen ab, weil es zu einer Kriminalisierung der Internetnutzer führen könne und die Provider über Einschränkungen der Haftungsfreiheit zu einer automatisierten Kontrolle der Inhalte in ihren Systemen zwingen könnte.
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