EU-Parlamentarier fordert Verkürzung der Speicherdauer auf sechs Monate
Gestern, Dienstag, fand im EU-Parlament in Straßburg auf Initiative von Mitgliedern des LIBE-Ausschusses (LIBE = Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres) eine dringliche Anfrage an die Kommission zum Thema Vorratsdatenspeicherung statt. „Die Kommission hat immer wieder die Überarbeitung der Richtlinie angekündigt, passiert ist bisher nichts. Das Zögern der Kommission ist nicht mehr länger hinnehmbar“, so der SPÖ-EU-Abgeordnete Josef Weidenholzer am Mittwoch gegenüber dem Pressedienst der SPÖ. Bereits im Frühjahr 2011 habe die EU-Kommission Mängel bei der Vorratsdatenspeicherung eingestanden und wollte noch im selben Jahr Vorschläge zur Verbesserung vorlegen. „Jetzt neigt sich das Jahr 2012 bald dem Ende zu, passiert ist bisher nichts. Die Vorratsdatenspeicherung, die auch von mehreren Verfassungsgerichten in Europa beanstandet wurde, ist nach wie vor in der alten Form in Kraft“, sagt Weidenholzer, Mitglied im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres.
Nicht nachvollziehbar sei, dass die EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström die Richtlinie gemeinsam mit der „Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation“ überarbeiten wolle, dies soll erst im Jahr 2013 der Fall sein. „Derzeit erarbeitet die Kommission die Datenschutzverordnung, momentan eines der größten Gesetzespakete überhaupt. Malmström hätte sich hier anhängen können und jene Punkte, die in der Datenschutzverordnung gelten sollen, auch für die Vorratsdatenspeicherung berücksichtigen können“, erklärt Weidenholzer. Er betont, dass gerade bei Malmström die nötige Sensibilität bezüglich der Vorratsdatenspeicherung vorhanden sein müsse, habe sie doch im Jahr 2006 als EU-Abgeordnete gegen die Richtlinie gestimmt.
„Eine Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung wäre nach wie vor wünschenswert und notwendig, denn die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ist ein Beispiel für schlechte Gesetzgebung, abgehoben von nationalen Notwendigkeiten, unverhältnismäßig und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat untergrabend“, so Weidenholzer, der jedoch darauf verweist, dass eine Abschaffung derzeit aufgrund der politischen Kräfteverhältnisse nicht realistisch sei. „Daher müssen wir dafür eintreten, dass die Speicherdauer auf maximal sechs Monate verkürzt wird und eine Einschränkung des Anwendungsbereichs erfolgt“, betont der EU-Abgeordnete abschließend.