Der LIBE Ausschuss wird noch in diesem Jahr eine Stellungnahme für den Ausschuss für Beschäftigung zum Thema „MigrantInnen und Arbeitsmarkt“ beschließen. Der Berichterstatter hat einen sehr verkürzten Entwurf vorgelegt. Josef Weidenholzer, Chefverhandler für die S&D Fraktion im Europaparlament hat eine Reihe von Abänderungsanträgen eingebracht, die sich hier finden:
„Die Integration von MigrantInnen und Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt“ 2012/2131(INI)
<Article>Paragraph 1</Article>

Draft opinion Amendment
1. betont, dass in der Diskussion über weitere Einwanderung Hinweise auf einen Mangel an Arbeitskräften in der EU und die Überalterung der Bevölkerung in Europa nicht ausreichend sind. Auch die maximale Aufnahmekapazität der EU-Mitgliedstaaten für weitere Einwanderung muss geprüft werden. In zahlreichen Mitgliedstaaten, insbesondere im Westen der EU, ist diese Kapazität bereits seit langem überschritten. Außerdem muss zunächst versucht werden, Arbeitsplätze für die bereits in der EU lebenden Migranten zu schaffen, bevor weitere Einwanderer zugelassen werden; 1. In einer zunehmend globalisierten Gesellschaft, die ihren Wohlstand dem Austausch von Gütern und Dienstleistungen verdankt, ist die Mobilität von Arbeitskräften ein wichtiger und wertvoller Beitrag. Migrantinnen und Migranten tragen wesentlich zum Wohlstand Europas bei. Gleiche Teilhabe am Arbeitsmarkt ist eine Grundvoraussetzung für Integration

 
<Amend>Amendment  <NumAm>2</NumAm>
 
<Article>Paragraph 2</Article>

Draft opinion Amendment
2. vertritt die Ansicht, dass es den Tatsachen widerspricht, weitere Einwanderung als ausschließlich vorteilhaft darzustellen. In einer neueren Untersuchung in den Niederlanden1 werden die Kosten der Einwanderung auf mindestens 7 Mrd. EUR pro Jahr geschätzt. Insbesondere der Zustrom weiterer Einwanderer mit niedrigem Bildungsniveau belastet die Systeme der sozialen Sicherheit in erheblichem Maße. Instrumente wie die Familienzusammenführung und die Einreise zu Studienzwecken werden dabei offensichtlich als zusätzlicher Einwanderungsweg missbraucht; 2. Es braucht klare und faire Regeln für die Zuwanderung und den Aufenthalt. Diese dürfen nicht diskriminierend sein und müssen im Einklang mit den einzelstaatlichen und gemeinschaftlichen rechtsstaatlichen Normen stehen. Die Zuwanderungskriterien müssen einfach nachvollziehbar und langfristig gültig sein. Ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in absehbarer Zeit eröffnet Perspektiven und ist damit ein Schlüssel zur Integration. Sprachkenntnisse sind wichtig, als Selektions- und Sanktionsinstrument sind sie abzulehnen, der Spracherwerb muss gefördert und unterstützt werden.

Or. <Original>{DE}de</Original>
 
<Article>Paragraph 3</Article>

Draft opinion Amendment
3. weist darauf hin, dass das Ziel weder darin liegen kann, dass Personen aus Drittländern die Möglichkeit, in der EU zu studieren, als Einwanderungsweg benutzen, noch darin, dass die EU gut ausgebildete Personen aus Drittländern abzieht. Die EU muss dafür sorgen, dass Personen, die hier studieren, anschließend ihr erworbenes Wissen in den Dienst der Entwicklung ihres Herkunftslandes stellen; 3. Das Prinzip der Freizügigkeit des Personenverkehrs soll auch im Interesse eines guten Funktionieren des Binnenmarktes zur Geltung kommen. Die in die Europäische Union zugewanderten Personen sollen ihre im Laufe der Berufstätigkeit erworbenen sozial- und arbeitsrechtlichen Ansprüche in der gesamten Union realisieren können.

Or. <Original>{DE}de</Original>
<Article>Paragraph 4</Article>

Draft opinion Amendment
4. betont, dass strikt zwischen legaler und illegaler Einwanderung unterschieden werden muss. Illegale Einwanderer entscheiden sich freiwillig, die bestehenden Gesetze zu missachten, und müssen daher aufgespürt und ausgewiesen werden. Jedes Plädoyer für Unterstützung und Legalisierung illegaler Einwanderer untergräbt das demokratische Fundament für die Anwesenheit von Einwanderern in der EU. 4. Integrationsmaßnahmen auf kommunaler, regionaler und einzelstaatlicher Ebene sind eine wichtige Grundlage. Dazu braucht es einen diskriminierungsfreien Zugang zu den Systemen der sozialen Sicherung und zum Gesundheitswesen sowie zielgruppenorientierte Fördermaßnahmen im Bildungsbereich. Die Beschwerde- und Beratungsstrukturen gegen Diskriminierung mit konkreten Sanktionsmöglichkeiten muss in allen Mitgliedsstaaten flächendeckend ausgebaut und gut ausgestattet werden.

<Article>Paragraph 4 a (new)</Article>

Draft opinion Amendment
4 a. Gelungene Integration schließt auch die Beteiligung an politischen Entscheidungsprozessen mit ein. Im besonderem sollte auch die gesellschaftliche Teilhabe der MigrantInnen gefördert werden. Setzt sich daher für den Ausbau an Möglichkeiten der gesellschaftlichen Teilhabe und Möglichkeiten der politischen Mitbestimmung für Menschen mit Migrationshintergrund sowie die Förderung dessen Inanspruchnahme ein

<Article>Paragraph 4 b (new)</Article>

Draft opinion Amendment
4 b. hält fest, dass in vielen Mitgliedsstaaten die Integration von Migranten nicht ausreichend gewährleistet ist und daher noch gezielte Anstrengungen seitens der Behörden erforderlich sind. Dies hängt auch damit mit einer falschen Sichtweise zusammen. MigrantInnen werden in erster Linie als Sicherheitsrisiko dargestellt. Viel zu wenig werden die positiven Möglichkeiten wahrgenommen. Häufig kommen daher im Heimatland erworbene Qualifikationen gar nicht entsprechend zur Geltung.

<Article>Paragraph 4 c (new)</Article>

Draft opinion Amendment
4 c. betont, dass sich das Thema der Arbeitsmigration nicht dazu eignet, Ängste bei der Bevölkerung zu schüren; Vorverurteilungen durch Vorurteile und Ressentiments untergraben das solidarische Fundament der Gesellschaft, weshalb die populistische Instrumentalisierung des Themas strikt abzulehnen ist.