Am Montag, den 8. April wird im Europäischen Parlament über den sogenannten „Bankenbeipackzettel“ abgestimmt.
Transparenz bei Bank- und Wertpapiergeschäften
Der Gesetzesvorschlag sieht die verpflichtende Einführung von Basisinformationsblättern für Finanzprodukte vor. Viele KleinanlegerInnen stehen derzeit vor dem Problem, dass angebotene Finanzprodukte unübersichtlich und irreführend gekennzeichnet werden. Viele Finanzprodukte sind viel zu komplex und nicht im Sinne der VerbraucherInnen konzipiert. Dadurch werden Risiken und Nebenwirkungen der Geschäfte verschleiert. Der Bankenbeipackzettel soll für die KonsumentInnen mehr Transparenz schaffen durch verständliche und vergleichbare Informationen. Der Bankenbeipackzettel wird Angaben über die Identität des Anbieters, die Art und Hauptmerkmale, sowie über das Risiko- und Renditenprofil des jeweiligen Produkts enthalten.
Abstimmung am 08. April
Die von Josef Weidenholzer betreute Stellungnahme wird am 08. April im Innenausschuss des Parlaments abgestimmt. Ziel war den Anwendungsbereich der Verordnung auf möglichst viele Finanzprodukte auszuweiten und den Bankenbeipackzettel für VerbraucherInnen möglichst sinnvoll zu gestalten.
 
Presseaussendung Weidenholzer: „Schluss mit Kleingedrucktem bei Anlageprodukten“