Bei den informellen Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, der Kommission und den Mitgliedsstaaten zeichnet sich ein Kompromiss im Wasserbereich ab.
Der Richtlinienvorschlag der Kommission wurde in den vergangenen Monaten in den parlamentarischen Ausschüssen des Europäischen Parlaments diskutiert und abgeändert. Am 24. Jänner 2013 stimmte der zuständige Binnenmarktausschuss schließlich darüber ab. Derzeit laufen informelle Trilogverhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission um die endgültige Fassung der Richtlinie festzulegen. Die Ergebnisse der Verhandlungen werden für Juni/Juli erwartet. Das Plenum des Europäischen Parlaments soll voraussichtlich im Oktober diesen Jahres darüber abstimmen.
Kompromiss im Wasserbereich
Auf den endgültigen Ausgang der informellen Verhandlungen zwischen Rat und Parlament muss noch gewartet werden. Allerdings zeichnet sich ein Kompromiss für den Wassersektor ab: Konzessionen im Bereich der Wasserversorgung müssen bei Vergaben an öffentliche Unternehmen voraussichtlich nicht ausgeschrieben werden. Nach heftiger Kritik und dem großen Erfolg der europäischen BürgerInneninitiative „right2water.eu – Wasser ist ein Menschenrecht“ ist die Wahrscheinlichkeit für einen Kompromiss groß. Die 80%-Umsatzgrenze im Wasserbereich soll in Mehrspartenunternehmen getrennt von den anderen Bereichen berechnet werden. Die öffentlichen Unternehmen haben bis 2020 Zeit ihre Rechnungslegung entsprechend zu ändern.
Wo lag das Problem?
Dienstleistungskonzessionen werden im Bereich der Daseinsvorsorge häufig an öffentliche Unternehmen oder Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung vergeben. Entscheiden sich Gemeinden nun dafür, Leistungen der Daseinsvorsorge über öffentliche Unternehmen zu erbringen, würde die Konzessionsrichtlinie zur Anwendung kommen: Eine Ausnahme bei der Vergabe an verbundene Unternehmen ist nur dann möglich, wenn mindestens 80% des Umsatzes eben jenes Unternehmens aus der Erbringung von Dienstleistungen für die Gemeinde stammen. Dies ist für die meisten Unternehmen, die in diesem Bereich tätig sind aber nicht möglich, da es sich meist um sogenannte Mehrspartenunternehmen handelt (z.B. deutsche Stadtwerke, Linz AG). Diese erbringen beispielsweise Leistungen im Bereich des Wassers, der Abfallbeseitigung, des öffentlichen Verkehrs, sowie der Energieversorgung. Bei der Berechnung, wie viel Prozent des Umsatzes nun für die Gemeinde erbracht wird (erforderlich sind 80%), wird aber nicht nur der Umsatz im Wassersektor herangezogen, sondern der Gesamtumsatz. Also auch der Umsatz von Leistungen die an Private erbracht werden, wie z.B. im liberalisierten Energiesektor. Bei der Vergabe der Wasserversorgung an diese Mehrspartenunternehmen müsste laut Richtlinienentwurf also europaweit ausgeschrieben werden.
Kritik am Vorschlag
Die Konzessionsrichtlinie ist Teil einer umfassenden Reform des Öffentlichen Auftragswesens auf europäischer Ebene. Die öffentliche Auftragsvergabe wird durch eine Novellierung zweier bestehender Richtlinien reformiert, während die Richtlinie zur Konzessionsvergabe auf europäischer Ebene einen ganz neuen Bereich regelt. Es geht dabei um die Schaffung einheitlicher Regelungen für das Instrument der Konzessionsvergabe, welches bei öffentlichen Auftraggebern zunehmend beliebt ist.
Die sozialdemokratische Fraktion konnte im Ausschuss noch einige Verbesserungen an der Kommissionsvorlage vornehmen. Allerdings weist die Richtlinie noch viele Schwachstellen auf. Die Konzessionsrichtlinie sieht eine europaweite Ausschreibungspflicht, unter anderem für Dienstleistungskonzessionen vor. Die Richtlinie führt zwar zu keiner Privatisierungspflicht, allerdings wird die öffentliche Leistungserbringung durch das komplexe Regelwerk erschwert. Die drei zentralen Kritikpunkte umfassen:
– Die Richtlinie in ursprünglicher Form würde interkommunale Kooperationen, sowie Vergaben an öffentliche Unternehmen massiv erschweren (insbes. Art. 11 und 15 der Richtlinie).
– Die Komplexität der Richtlinie würde für viele Gemeinden einen Mehraufwand an Bürokratie und hohe Rechtsberatungskosten verursachen
– Dienstleistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge (bspw. die Wasserversorgung) fallen in den Anwendungsbereich der Richtlinie.
Weitführende Informationen
Die wichtigsten sieben Fragen und Antworten zur Konzessionsrichtlinie finden Sie hier.