Utl.: SPÖ-EU-Abgeordneter fordert von EU-Kommission grundlegende Überarbeitung ihres Entwurfs
Wien (OTS/SK) – Anlässlich der Debatte rund um den veröffentlichten EU-Kommissionsentwurf zur Netzneutralität fordert SPÖ-Europaabgeordneter Josef Weidenholzer von der zuständigen Kommissarin Neelie Kroes, den Entwurf grundlegend zu überarbeiten. „Der Vorschlag ist sehr enttäuschend, da er eben die gesetzliche Verankerung der Netzneutralität nicht beinhaltet. Die Kommission muss das korrigieren und bis September einen Vorschlag mit einer klaren, gesetzlichen Absicherung der Netzneutralität und Diskriminierungsfreiheit vorlegen“, fordert Weidenholzer am Donnerstag gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. Eine Verpflichtung zu mehr Transparenz sei zwar begrüßenswert, reiche aber nicht aus, um auch in Zukunft den Charakter des Internets als freies und offenes Medium zu bewahren. ****
„Was wir brauchen, ist ein klares gesetzliches Gebot, das Netzbetreiber verpflichtet, Datenpakete im Internet ohne Rücksicht auf ihren Inhalt, ihre Herkunft oder die Art des Dienstes gleich zu behandeln“, erklärt der EU-Abgeordnete. Nur so blieben Marktzugangsbarrieren niedrig und der „Innovationsmotor Internet“ erhalten, da neue Dienste ohne große Hürden angeboten und von Nutzern gefunden werden könnten, sagt Josef Weidenholzer, Mitglied im Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments.
„Die vergangenen Jahre haben überdeutlich gezeigt, dass pures Marktvertrauen nicht ausreicht und dass Fehlentwicklungen nur sehr schwer korrigiert werden können. Netzanbieter haben nicht das Recht, darüber zu entscheiden, welche Daten bei ihren Kundinnen und Kunden ankommen und welche nicht. Es ist nicht ihre Aufgabe zu werten, bestimmte Dienste zu priorisieren, zu verlangsamen oder sogar zu blocken. Hier muss die Kommission ein klares Verbot vorlegen“, fordert Weidenholzer. Netzneutralität verhindere Monopolisierung: Auch neue Anbieter haben Zugang zum Markt und können ihre Dienstleistungen, ihre Informationen und Produkte verbreiten und verkaufen. Netzneutralität müsse auch deswegen gesetzlich festgeschrieben werden, um zu verhindern, dass eine einzelne Branche Missbrauch damit betreibt, dass sie die relevante Infrastruktur kontrollieren kann.
Dass eine gesetzliche Verankerung möglich ist, machen Länder wie die Niederlande vor, wo Netzneutralität im Mobilfunk seit Juni 2012 gesetzlich vorgeschrieben ist. Das niederländische Telekommunikationsgesetz verbietet sowohl das Blockieren als auch die künstliche Verlangsamung von Datenflüssen. Außerdem wird streng reguliert, in welchem Fall der Internetanschluss eines Nutzers getrennt werden kann.
Weidenholzer erinnert daran, dass das Europäische Parlament schon mehrmals die Verankerung von Netzneutralität beschlossen hat, zuletzt bei der vergangenen Plenartagung in Straßburg in einem Initiativbericht zu „Connected TV“. Die Kommission habe diese Aufforderung nun endlich zu erfüllen, schließlich habe die Kommissarin die Verankerung der Netzneutralität schon oft genug angekündigt, betont der SPÖ-EU-Abgeordnete. (Schluss) bj/ah