Utl.: SPÖ-Europaabgeordneter: „Es darf kein Zwei-Klassen-Internet geben“
Wien (OTS/SK) – Als „schlechten Witz“ bezeichnet SPÖ-EU-Abgeordneter Josef Weidenholzer den Vorschlag von EU-Kommissarin Neelie Kroes für die Regulierung des europäischen Telekommunikationsmarktes. „Anstatt sich – wie schon mehrmals versprochen – für die Netzneutralität stark zu machen, hat die EU-Kommission die Gleichbehandlung der Inhalte im Netz nun offensichtlich endgültig aufgegeben“, kritisiert der SPÖ-Europaabgeordnete, Mitglied im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und Verbraucherschutz. Der Entwurf begünstige große Telekommunikationskonzerne, indem er es ihnen erlaubt, von Kunden Zusatzgebühren für bestimmte Internetdienste zu verlangen. Kroes würde mit dem Vorschlag ein „Zwei-Klassen-Internet“ etablieren, bei dem einige wenige Netzbetreiber darüber entscheiden, welche Inhalte wann beim Nutzer ankommen. IT-Giganten zu erlauben, für „Expressdaten“ extra Geld zu verlangen, sei kundenfeindlich, hemme Innovation und stelle einen schweren Anschlag auf das Internet dar. „Diese sogenannte Überholspur im Internet ist eine Einbahnstraße, von der lediglich Telekommunikationsgiganten profitieren werden.“ ****
Für Weidenholzer steht fest, dass nur durch eine gesetzliche Verankerung von Netzneutralität die nötige Voraussetzung für einen florierenden digitalen Binnenmarkt zu schaffen ist. „Es ist deshalb Zeit, dass Frau Kroes das verwirklicht, was wir seit mehr als zwei Jahren offensiv im Europäischen Parlament fordern und sie schon mehrmals angekündigt hat, nämlich einen Vorschlag zur Verankerung von Netzneutralität auf EU-Ebene vorzulegen“, so Weidenholzer. Konkret würde das ein gesetzliches Diskriminierungsverbot bedeuten, das sicherstellt, dass alle Daten und Inhalte im Netz gleich behandelt werden und Internetanbietern untersagt, gewisse Dienste zu blockieren. Frau Kroes müsste wissen, dass das funktioniert, schließlich komme sie aus den Niederlanden, in denen die Netzneutralität schon gesetzlich vorgeschrieben und die künstliche Verlangsamung von Datenflüssen explizit untersagt ist. (Schluss) bj/mp