Utl.: Forderungen von CDU-Europaabgeordnetem Elmar Brok nach Fingerabdrücken von Einwanderern sind beschämend – SPÖ-Europaabgeordneter fordert Sachlichkeit ein
Wien (OTS/SK) – Eine Welle der Empörung, nicht nur von Experten aus der Wirtschaft, sondern auch aus der eigenen Partei folgte auf die kürzlich getätigten Aussagen des CDU-EU-Abgeordneten Elmar Brok, der fordert, dass EU-Bürgern aus Rumänien und Bulgarien Fingerabdrücke abgenommen werden sollen. „Das ist ein von Populismus genährter Frontalangriff auf Freiheiten wie die Arbeitnehmerfreizügigkeit. Die EU-Bürger aus Rumänien als Menschen zweiter Klasse zu behandeln ist mit den Prinzipien der Europäischen Union unvereinbar“, erklärt SPÖ-Europaabgeordneter Josef Weidenholzer am Donnerstag gegenüber dem SPÖ-Pressedienst und ergänzt: „Die erzwungene Abnahme von Fingerabdrücken für Rumänen und Bulgaren kommt einer pauschalen Vorverurteilung gleich.“ Das sei mit den europäischen Werten nicht vereinbar.
Unterstützt wird die Meinung von Josef Weidenholzer durch Fakten, die belegen, dass die Beschäftigungsquote von Menschen, die ins Ausland gehen, mit 68 Prozent sogar höher ist als die Beschäftigungsquote der ansässigen Bevölkerung (65 Prozent). „Das zeigt ganz klar, dass die Menschen ins Ausland gehen, um dort zu arbeiten. Sie tragen damit wesentlich zur Aufrechterhaltung eines gesunden Sozialsystems bei“, sagt Weidenholzer. So sehe das auch die deutsche Wirtschaft, die vor den Schäden dieser populistischen Angstmache warnt. Auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hatte jüngst erklärt, dass die deutsche Wirtschaft bis zu 1,5 Millionen ausländische Arbeitskräfte benötigen wird, um das Wachstum zu sichern. „Den einzigen Grund zur Beunruhigung durch die Ausweitung der Arbeitnehmerfreizügigkeit liefern Politiker, die sich aus Eigeninteressen fremdenfeindlicher Klischees bedienen“, betont Weidenholzer.
Panikmache gegen „Sozialtourismus“ sei nicht angebracht, da schon jetzt alle EU-BürgerInnen bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten nachweisen müssen, für sich und ihre Familienangehörigen über ausreichende Existenzmittel und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz zu verfügen, sowie dass sie während ihres Aufenthalts weder Sozialhilfeleistungen noch die Ausgleichszulage in Anspruch nehmen müssen.