Mit der Verabschiedung der neuen Richtlinie wird Downloaden von Musik in ganz Europa einfacher. Gleichzeitig werden die Rechte der KünstlerInnen und Künstler gestärkt – zukünftig dürfen sie selbst entscheiden, wie sie ihre Werke lizenzieren.
Die am Dienstag (4.Februar 2014) mit 640 Pro Stimmen und 18 Gegenstimmen beschlossene Richtlinie regelt zwei Bereiche: 1. Musik-Download und 2. Regeln für Verwertungsgesellschaften. Beschlossen wurde vom Europäischen Parlament der Endkompromiss aus den Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten, somit ist das die Endfassung der Richtlinie, die so in Kraft tritt. Die Beschlussfassung der Mitgliedstaaten ist nur noch Formsache. Die Richtlinie ist damit europäisches Gesetz und muss nun von den Mitgliedstaaten die kommenden zwei Jahre umgesetzt werden. Die neuen Regelungen werden ab 2016 in ganz Europa Realität sein.
Musik-Download neu in Europa
Musik zum Download in Europa anzubieten war bis jetzt sehr aufwendig, da für jedes eigene Land eine Lizenz ausverhandelt werden musste. Die Richtlinie bringt Mehrgebietslizenzen, wodurch es leichter und unkomplizierter wird, Musikdownload anzubieten. KundInnen profitieren insofern davon, weil es zu einem breiteren und günstigeren Angebot kommt. Bisher wurden die Kosten für die Lizenzen, etc.. auf die KundInnen überwälzt. Aufgrund der komplizierten Lizenzvergabe, mussten EuropäerInnen auch länger auf neue Songs warten als US-BürgerInnen zum Beispiel. Hier bringt die Richtlinie erhebliche Verbesserungen und auch kleiner AnbieterInnen wird es einfachen, Musik Download anzubieten (komplizierte Lizenzverhandlungen benötigen Ressourcen, die eher große Anbieter aufbringen können).
Regeln für Verwertungsgesellschaften
Der zweite wichtige Bereich, den die Richtlinie regelt ist der der Verwertungsgesellschaft. In Verwertungsgesellschaften schließen sich Künstler zusammen, damit diese ihre Rechte verwerten. Da gab es immer wieder Probleme, bei der Auszahlung der Tantiemen. Künstler mussten oft mehrere Jahre warten. Die Richtlinie besagt spätestens neun Monate danach (Kommission hätte 12 Monate als Frist vorgeschlagen, Parlament hat es verkürzt). Gleichzeitig müssen Verwertungsgesellschaften wie GEMA oder AKM auch alternative Lizenzen wie Creative Commons zu lassen (für den nicht-kommerziellen Bereich) – bis jetzt haben das viele Verwertungsgesellschaften immer wieder verweigert. Davon profitieren große und kleine Künstler, weil sie Selbstbestimmungsrechte über die lizenzielle Verpackung ihrer Werke erhalten. Erreicht werden konnte auch eine Nichtdiskriminierungsklausel, wonach keinem Künstler die Mitgliedschaft in der Verwertungsgesellschaft verweigert werden darf (z.b. aufgrund Bekanntheitsgrad, erwarteten Einnahmen, etc..). Auch wurden weit mehr Transparenzregeln beschlossen – Verwertungsgesellschaften müssen klar ihre Tarifpolitik ausschreiben und der Öffentlichkeit zugänglich machen.
Verbesserungen
– Verbesserungen sowohl für jene, die gerne Musik hören als auch für jene, die gerne Musik machen.
– Musikdownload wird leichter und unkomplizierter (mehrgebietslizenzen)
– Das Angebot für KonsumentInnen wird breiter und billiger (schneller Neuerscheinungen zugänglich)
– KünstlerInnen kommen schneller zu ihrem Geld (spätestens neun Monate) – bisher mussten sie oft Jahre warten
– KünstlerInnen können selbst über die Lizenzierung bestimmen
– Rechtsanspruch auf nicht-kommerzielle Lizenzen (wie Creative Commons)
– Verwertungsgesellschaften müssen ihre Tarife veröffentlichen (derzeit sehr intransparent)
– KünstlerInnen erhalten mehr Mitspracherechte in den verwertungsgesellschaften (werden demokratischer organisiert)
– Das Recht der Künstler ihre Rechte als Urheber zu verwerten und zu schützen wird gestärkt
Urheberrecht neu notwendig!
Die Richtlinie ist ein erster Schritt, generell braucht es aber eine echte Urheberechtsreform in Europa (die Regelungen sind nicht mehr zeitgemäß und behindern Kreativität. Die Kommission führt dazu gerade eine EU-weite öffentliche Konsultation durch (wo man im Internet Fragebogen ausfüllen kann). Wichtig wäre, dass die Konsultation in allen Sprachen zur Verfügung gestellt wird und massiv unter den KünstlerInnen und auch KonsumentInnen beworben wird, damit nicht nur die „Großindustrie“ die Richtung bestimmt.
Mehr Informationen
– Neue Richtlinie zu Musikdownload – Ausführlicher Artikel auf www.weidenholzer.eu/rl15
– EU-Richtlinie: GEMA & Co müssen Creative Commons erlauben- Artikel auf netzpolitik.org
– Kommentare zur Richtlinie von European digital rights “edri comments on the crm directive”
– Musikdownload in Europa zukünftig leichter und billiger –Presseaussendung von Josef Weidenholzer
– Collective management of copyright: EP and Council strike a deal – Artikel auf der Seite des EU-Parlaments
CREDITS: Bild von ml-musixx.de