Am 3. April 2014 stimmte das Europäische Parlament über über die Verordnung „Binnenmarkt für elektronische Kommunikation“ und damit über den Antrag „236cp 243cp“  von SozialdemokratInnen, Liberalen, Grünen und Linken betreffend Artikel 23 „Freiheit der Bereitstellung und Inanspruchnahme eines offenen Internetzugang und Verkehrsmanagement“ ab. Konkret ging es darum um die gesetzliche Einführung der Netzneutralität und die klare Eingrenzung von spezialisierten Diensten. Der Antrag zu Artikel 23 Paragraf 1 und 2 wurde mit 352 Stimmen zu 258 Gegenstimmen und 7 Enthaltungen angenommen. Mit Ausnahme von fünf haben alle österreichischen Abgeordneten für die Sicherung der Netzneutralität gestimmt. Danke! Das namentliche Abstimmungsergebnis findet sich hier zum Download P7_PV(2014)04-03(RCV)_en (auf Seite 40) und auf der Seite des Europäischen Parlaments www.europarl.europa.eu.