Am Donnerstag, den 17. Juli beschloss das Europäische Parlament in Straßburg einen gemeinsamen Entschließungsantrag zum Thema Arbeitsplätze für Jugendliche. Die Brisanz des Themas zeigt sich an den veränderten Mehrheitsverhältnissen: jene Stimmen, die rechtlich verbindliche Mindeststandards zur Umsetzung der Jugendgarantie und eine Ausweitung der Altersgrenze fordern, werden lauter und zahlreicher. Eine wichtige Forderung der SozialdemokratInnen ist durch den Beschluss der Resolution somit zur offiziellen Parlamentsposition gehoben worden.
Laut Eurostat-Statistik  lag die Arbeitslosenquote von Jugendlichen zwischen 15 und 24 Jahren im April 2014 bei über 22 Prozent. Besonders dramatisch ist die Lage in Spanien (53,7%) oder Griechenland (56,3%). Österreich steht im Vergleich mit einer Jugendarbeitslosigkeitsquote von neun Prozent noch gut da. Im europäischen Durschnitt ist die Arbeitslosigkeit unter jungen Menschen doppelt so hoch wie bei den Erwachsenen – beinahe sechs Millionen junge EuropäerInnen sind arbeitslos.
Resolution fordert verbindlichen Rechtsrahmen
Angesichts der angespannten Situation und der ausbleibenden Erholung auf den Arbeitsmärkten beschloss das Europäische Parlament am Donnerstag neuerlich eine Resolution zum Thema Jugendbeschäftigung. Die Mehrheit der Abgeordneten sprach sich in dieser für einen europäischen Rechtsrahmen aus, mit dem Mindeststandards für die Umsetzung der Jugendgarantie eingeführt werden sollen. Der Rechtsrahmen soll zum Beispiel auf die Qualität von Ausbildungsstellen oder das Lohnniveau Bezug nehmen und vor allem in jenen Mitgliedstaaten zur Anwendung kommen in denen die bestehenden Umsetzungsempfehlungen nicht eingehalten werden. Die Resolution fordert zudem eine Ausweitung der Jugendgarantie auf junge Menschen bis 30 Jahre.  Dies entspricht der sozialdemokratischen Forderung einer „echten“ Jugendgarantie.
Die Jugendgarantie nach österreichischem Vorbild soll aktuell jungen Menschen bis 25 Jahre nach dem Schulabschluss oder Jobverlust innerhalb von vier Monaten eine neue Arbeits- oder Ausbildungsstelle sicherstellen.
Seit 2010 setzen sich die SozialdemokratInnen im Europäischen Parlament für eine Europäische Jugendgarantie ein. Nach drei Jahren konnten die Nationalstaaten schließlich überzeugt werden und einigten sich auf eine Empfehlung zur Einführung der Europäischen Jugendgarantie. Mittlerweile haben sich alle EU-Mitgliedstaaten zur Implementierung der Jugendgarantie entschlossen. In einer Erklärung zur Umsetzung von Seiten des Rates und der Kommission vom Februar 2014 wurde allerdings festgestellt, dass die Umsetzung sehr langsam geschieht.
Mehr Mittel für die Jugendbeschäftigung
Ein großes Problem stellt die Unterfinanzierung der Initiative dar. Das Europäische Parlament kritisiert in der am Donnerstag beschlossenen Resolution, dass die sechs Milliarden Euro, die der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen im Mehrjährigen Finanzrahmen zur Verfügung stehen, zu wenig sind. Die ILO zeigt in einer Studie auf, dass mindestens 21 Milliarden Euro notwendig wären und die Jugendgarantie effizient umzusetzen und die Jugendarbeitslosigkeit somit nachhaltig zu bekämpfen.
Eine der wichtigsten Forderungen des Europäischen Parlaments in der beschlossenen Resolution ist daher die Verpflichtung in der für 2016 geplanten Überprüfung des Mehrjährigen Finanzrahmens die Jugendgarantie zu einer Priorität zu erklären und mehr Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen.