Verstöße gegen EU-Grundrechte sollen in Zukunft für die betroffenen Mitgliedstaaten auch mit finanziellen Konsequenzen verbunden sein. Josef Weidenholzer, S&D-Vizepräsident und SPÖ-Europaabgeordneter, hat sich dafür seit Jahren eingesetzt. Heute stimmt der Innenausschuss des EU-Parlaments darüber ab: „Wer sich nicht an gemeinsame Regeln hält, kann nicht gleichzeitig Förderungen in Milliardenhöhe kassieren“, sagt Josef Weidenholzer. „Rechtsstaatlichkeit ist das Fundament, auf dem sich die EU gründet. Alle Mitgliedstaaten sind dazu verpflichtet Grundsätze der Rechtmäßigkeit und Rechtssicherheit und die Kontrolle durch unabhängige und unparteiische Gerichte zu garantieren. Wenn ein Mitgliedstaat systematisch gegen dieses Prinzip verstößt, muss die EU in der Lage sein darauf zu reagieren. Damit schützen wir die finanziellen Interessen der Union und helfen den betroffenen BürgerInnen, weil die EU eine schnellere und unkompliziertere Handhabe gegen Grundrechtsverstöße erhält.“

Mit der Verordnung „Schutz des Haushalts der Union im Falle von generellen Mängeln in Bezug auf das Rechtsstaatsprinzip in den Mitgliedstaaten“ sollen auf Vorschlag der Kommission, Maßnahmen vom Rat mit qualifizierter Mehrheit beschlossen werden können. „Das kann beispielsweise die Aussetzung ganzer Förderprogramme oder das Einbehalten finanzieller Mittel bedeuten. Wichtig ist, dass auch das Europäische Parlament in alle Zwischenschritte voll mit einbezogen wird“, führt Josef Weidenholzer aus. „Für uns stehen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit unverrückbar im Zentrum der Politik. Diese Prinzipien müssen universell und für alle Mitgliedsstaaten gelten.“