Die neuen EU-Regeln zum Datenschutz sind Mai des vergangenen Jahres in Kraft und sollen vor allem eines: unsere persönlichen Informationen schützen. Das gilt auch wenn es ums Mieten oder die Wohnungssuche geht.
Die Datenschutzgrundverordnung gilt im Prinzip für alle, die Angaben von EU-Bürgern verarbeiten, nutzen und speichern. Wer glaubt, das sei alles weit weg, der irrt, denn unsere persönlichen Daten sammeln nicht nur Internetgiganten wie Google und Facebook: Auch unsere Vermieter, die Hausverwaltungen und Makler wissen jede Menge über uns und müssen nun diese Informationen besonders schützen.
Was darf der Vermieter?
Die Hausverwaltung oder der Vermieter darf weiterhin relevante Daten speichern. In den großen Datentopf darf hinein, was für Anfang, Dauer und Ende des Mietverhältnisses wichtig ist. Das beginnt mit der Selbstauskunft von Wohnungsinteressenten. Erlaubt sind neben Personalien auch weiterhin Angaben zum Einkommen oder die Anzahl der in der Wohnung lebenden Personen sowie deren familiäre Stellung zum Mieter. Fragen nach Religion oder geschlechtlicher Orientierung dagegen sind tabu und dürfen nicht gespeichert werden. Es geht um das konkrete Mietverhältnis.
Daten speichern, aber sicher
Neu ist, dass die Mieter das Recht haben zu erfahren, was der Eigentümer an Daten über sie besitzt, wo sie aufbewahrt werden und wie sie verarbeitet werden. Der Speicherort muss vor Datenklau geschützt sein. Sobald Dritte ins Spiel kommen, etwa beauftragte Ablesedienste für Gas, Wasser und Strom oder die Müllabfuhr, müssen Vermieter darauf achten, dass ihre Auftragnehmer die Daten auf einem Server innerhalb der EU speichern. In einem Mietverhältnis muss der Vermieter nachweisen, dass er mit den Daten sorgfältig umgegangen ist. Die Daten von Mietern dürfen nicht ewig auf den Festplatten der Eigentümer herumgeistern. Mit dem Auszug, der Nebenkostenabrechnung und der Rückgabe der Kaution, haben die Informationen ihren Zweck erfüllt und müssen schnellstmöglich gelöscht werden.
Datenschutz auf Wohnungssuche
Makler sammeln jede Menge persönliche Informationen von Wohnungsinteressenten. Das ist auch weiterhin erlaubt, allerdings müssen diese Daten gelöscht werden, wenn kein Mietvertrag zustande gekommen ist. Es sei denn, die Wohnungsuchenden sind einverstanden und wollen weiter von Maklern oder Hausverwaltungen über die nächste freie Wohnung informiert werden. Dieses Okay sollte schriftlich gegeben werden. Unterzeichnet man keine Einverständniserklärung und bekommt trotzdem noch Zuschriften oder Anrufe der Makler sollte man das den Datenschutzbeauftragten des Bundeslandes melden, in welchem der Vermieter oder Makler seinen Sitz hat. Bei Verstößen hat die EU horrende Geldstrafen durchgesetzt, in Österreich wird bei der Umsetzung des Datenschutzgesetzes hier allerdings die Durchgriffskraft verwaschen und es ist nurmehr von Abmahnungen die Rede.
Österreich zeigt, wie es nicht geht
Wir haben jahrelang hart verhandelt und eine lange Übergangsfrist hinter uns, damit die Datenschutzverordnung innerhalb der gesamten EU gilt. Das österreichische Datenschutz-Deregulierungs-Gesetz von 2018 weicht aber wesentliche Bestimmungen der EU-Datenschutz Verordnung auf. Das ist sehr traurig und zeigt, dass die schwarze-blaue Regierung kein echtes Interesse am Datenschutz der Bevölkerung hat. Bei Verstößen gegen den Datenschutz drohen den Unternehmen eigentlich empfindliche Strafen. Das war einer der zentralen Verhandlungserfolge des Europaparlaments gegenüber der Industrie-Lobby. In der österreichischen Weichspülvariante sollen beim Missbrauch jetzt nur noch Verwarnungen ausgestellt werden. Hinzu kommt noch, dass Datenschutz-Organisationen das Recht auf Schadenersatzklagen genommen wird und Unternehmen mit Verweis auf das Betriebsgeheimnis die Auskunft verweigern können. In vielen Bereichen ist die österreichische Regelung nicht mit EU-Recht vereinbar. Das letzte Wort wird dazu aber der Europäische Gerichtshof sprechen.