Utl.: Kommissionsvorschlag aus ArbeitnehmerInnen-Sicht bedenklich
Heute, Dienstag, haben die beiden SPÖ-EU-Abgeordneten Evelyn Regner und Josef Weidenholzer im Rahmen einer von der AK Wien und der GPA-djp organisierten Veranstaltung zum Kommissionsvorschlag für eine neue Datenschutzverordnung Stellung genommen. „Europa braucht eine Reform des Datenschutzes, die derzeitigen Regelungen stammen aus dem Jahr 1995 und sind daher veraltet und werden nicht mehr den Ansprüchen gerecht“, sind sich Regner und Weidenholzer einig. Sie begrüßen daher die Bemühungen der Kommission für ein neues Datenschutzpaket, orten aber auch einige Schwachstellen, vor allem, was den Datenschutz für Beschäftigte betrifft. ****
„Gerade aus ArbeitnehmerInnen-Sicht ist der Vorschlag der Kommission bedenklich. Für österreichische Beschäftigte könnte es dadurch zu massiven Verschlechterungen beim Datenschutz kommen“, so Regner, stv. Vorsitzende des Justizausschusses des Europäischen Parlaments. Sie kritisierte in ihrem Diskussionsbeitrag insbesondere, dass ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter erst in Unternehmen ab 250 Mitarbeitern verpflichtend sein soll. „Für Österreich bedeutet dies, dass nur rund 0,3 Prozent aller Betriebe erfasst sind“, sagte Regner.
Ebenso problematisch sei, dass sich durch das sogenannte One-Stop-Shop-Prinzip die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht mehr an die nationale Datenschutzbehörde wenden können, sondern ihre Beschwerden an die Datenschutzbehörde jenes Landes richten müssen, in denen der Konzern den Hauptsitz hat. „Das führt nicht nur zu einem potentiell niedrigeren Niveau beim Datenschutz, sondern auch zu einem hohen Kosten- und Verwaltungsaufwand“, erläuterte Regner. Aufgrund der Kritikpunkte am Vorschlag zur neuen Datenschutzverordnung haben Regner und Weidenholzer auch eine diesbezügliche Anfrage an die Kommission gerichtet. „Wir müssen der Kommission klar machen, dass die Anliegen der Beschäftigten nicht ausgeblendet werden dürfen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen besser geschützt werden, sollten Unternehmen im Umgang mit persönlichen Daten nicht genug Sensibilität aufbringen“, so Regner.
Josef Weidenholzer, Mitglied im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, kann der neuen Datenschutzrichtlinie, die die Datenverarbeitung durch Polizei und Justiz neu regeln soll und ebenfalls Bestandteil des Datenschutzpakets ist, durchaus Positives abgewinnen. „In vielen europäischen Ländern sind die Datenschutzstandards bei Polizei und Justiz bisher eher niedrig. Nun soll ein Anspruch auf Benachrichtigung und Auskunft bestehen, wenn Strafverfolgungsbehörden Daten eines EU-Bürgers sammeln“, so Weidenholzer. Er fordert darüber hinaus, dass diese Richtlinie auch für die europäischen Agenturen (Europol und Eurojust) gelten soll. „Wir dürfen hier nicht mit zweierlei Maß messen, was für die nationalen Behörden gelten soll, muss auch für die europäischen gelten“, sagte der EU-Parlamentarier.