Utl.: Verordnung sollte rückgängig gemacht werden – Nachteile bei Energiesparlampen überwiegen
Seit Anfang September dürfen in der Europäischen Union keine herkömmlichen Glühbirnen mehr erzeugt oder hierher importiert werden. „Die im Februar 2009 von der EU-Kommission beschlossene Verordnung war immer schon umstritten. Schon meine Vorgängerin als oberösterreichische EU-Abgeordnete, Maria Berger, zeigte 2008 die Schwächen der Verordnung auf und bemühte sich gemeinsam mit Hannes Swoboda um eine Verschiebung des Beschlusses bis nach Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages, weil dann auch das Parlament mitentscheiden hätte können. Die Verordnung wäre dann in dieser Form sicherlich nie in Kraft getreten“, so der SPÖ-EU-Abgeordnete Josef Weidenholzer am Donnerstag gegenüber dem Pressedienst der SPÖ. ****
„Die wenig geliebten Energiesparlampen als Ersatz für die Glühbirnen sind mittlerweile über 20 Jahre auf dem Markt. Sie sind technisch so weit ausgereift, dass sie nur mehr sehr gering verbessert werden können“, betont Weidenholzer. Der Vorteile der Energiesparlampen liegen in ihrer langen Lebensdauer und der besseren Energieeffizienz. Diese wird in einer Skala von A bis G gemessen. Herkömmliche Glühbirnen liegen jenseits der Klassifizierung „C“, die ab September die Grenze des Erlaubten darstellt.
Der Europaparlamentarier betont, dass die Nachteile der Energiesparlampe ebenso evident seien. Vor allem wird der Quecksilbergehalt bemängelt. „Der Einsatz von Quecksilber wurde in anderen Bereichen, wie z.B. beim Fieberthermometer, von der Kommission zu Recht verboten. In der als Umweltmaßnahme bezeichneten Verordnung zur Haushaltsbeleuchtung wird aber nun Quecksilber im großen Stil zurück in die Haushalte der Europäerinnen und Europäer gebracht“, kritisiert Weidenholzer.
Auch das „kalte“ Lichtspektrum der Lampen, die Anlaufzeit, die Kosten und natürlich die geringe Rücklaufquote bei der Entsorgung der Lampen werden als Kritikpunkte angeführt. „Die Energiesparlampen müssen wie Sondermüll entsorgt werden. Derzeit werden nur etwa 10 bis 20 Prozent fachgerecht entsorgt. Dabei handelt es sich um Produkte, die ’nicht direkt mit den Händen‘ angefasst werden sollen und wo man, nach dem sie aus irgendeinem Grund zerbrochen sind, anschließend ‚den Raum 30 Minuten lüften‘ soll“, erläutert Weidenholzer.
„Die hinter der Verordnung stehende Intention war ursprünglich gut gemeint. Niemand kann dagegen sein, Energieverbrauch und Abgase zu reduzieren. Die Kommission hat jedoch Fehler gemacht und eine überholte Technologie durch eine andere, ebenso überholte, ersetzt und wie so oft nur den Interessen der großen Konzerne nachgegeben“, so der SPÖ-Politiker. Josef Weidenholzer wird daher in den nächsten Wochen, gemeinsam mit seinen Kolleginnen und Kollegen im Parlament, darauf hinwirken, die Verordnung rückgängig zu machen und vernünftigere Alternativen zu ermöglichen.