Ausspionage von KundInnen ist abzulehnen!

Einige Modeketten setzen Schaufensterpuppen mit Videokameras, sogenannte „EyeSee-Mannequins“ der italienischen Firma Almax ein. Diese Puppen können KundInnen mittels einer Videokamera im Auge filmen und mittels Gesichtserkennungssoftware Geschlecht, Alter und Ethnie feststellen. Die EU-Abgeordneten Josef Weidenholzer, Evelyn Regner und Birgit Sippel  haben eine parlamentarische Anfrage dazu gestellt, inwiefern diese Puppen mit den datenschutzrechtlichen Regelungen in Europa vereinbar sind, in der Beantwortung bestätigt die Europäische Kommission datenschutzrechtliche Bedenken.

 Artikel aus der „PRESSE“ (26.11.2012)

https://diepresse.com/home/techscience/hightech/1316920/Schaufensterpuppen-spionieren-Kunden-aus

Auswirkungen auf den Datenschutz

Datenschutzrechtliche Bedenken hat der Hersteller nicht. Schließlich würden die Puppen im Gegensatz zu Überwachungskameras keine Bilder der KonsumentInnen aufnehmen und speichern, sondern lediglich Informationen über Alter, Geschlecht und Ethnie verarbeiten. Dadurch würde es zu keiner Verletzung der Privatsphäre von Individuen kommen. Gesichtserkennung ist, so die Kommission, mit der Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere biometrischer Daten, verbunden. Eine solche Verarbeitung könne sich erheblich auf die Privatsphäre und auf das Recht des Einzelnen auf Datenschutz auswirken. Gesichtserkennung ist nicht grundsätzlich unvereinbar mit EU-Recht, allerdings müssen gewisse Anforderungen erfüllt sein.

Verbesserungen durch neue Datenschutzverordnung

Die derzeit diskutierte EU-Datenschutzreform (siehe Artikel EudataP) könnte sich für VerbraucherInnen in solchen Fällen positiv auswirken. Im Falle der „EyeSee-Mannequins“ wären zwei geplante Bestimmungen von Bedeutung: Die Datenschutzgrundverordnung sieht strengere Regeln (z.B. ausdrückliche Einwilligung) bei der Datenerhebung, als auch bei Profilerstellungen (sogenanntes Profiling) vor.
Siehe auch: Anfrage: Schaufensterpuppen mit Gesichtserkennung?
Presseaussendung „Gesichtserkennung im Geschäft wird Fall für EU-Kommission“
Weitere Presseberichte in den Online Medien: Presseberichte

Parlamentarische Anfrage und Antwort der Europäischen Kommission

Link zur parlamentarischen Anfrage
Antwort der Europäischen Kommission

Datenschutz: Abänderungsanträge

Am 27. Februar 2013 war die Deadline für die Einreichung der Abänderungsanträge zur Datenschutzverordnung und Richtlinie. Hier die Abänderungsanträge, die Josef Weidenholzer eingebracht hat. Eine genaue Erklärung über die Forderungen und Abänderungen folgt in den nächsten Tagen. Über Feedback freuen wir uns: [email protected].
Download der Amendments:
Gesammelte Abänderungsanträge
Gesammelte Abänderungsanträge zum Beschäftigtendatenschutz
Gesammelte Abänderungsanträge zur Richtlinie

Weidenholzer/Regner: Gesichtserkennung im Geschäft wird Fall für EU-Kommission

Utl.: EU-Kommissarin Viviane Reding will Datenschutzbedenken der SPÖ-Europaabgeordneten aufnehmen Weiterlesen

SP macht weiter gegen Privatisierung mobil (Standard)

Erschienen im Standard vom 23. Februar 2013, Seite 12.

Diskussion: Protect Freedom of Speech

Am kommenden Mittwoch, 27. Februar, findet im Europäischen Parlament eine Diskussionsveranstaltung „Speaking Out: Protect Freedom of Speech“ statt, die Josef Weidenholzer gemeinsam mit der Young Professionals for Foreign Policy (YPFP) organisiert.
In den vergangenen Jahren waren Meinungs- und vor allem Pressefreiheit Auslöser für Weltereignisse- wie beispielsweise der Arabische Frühling. Diese Bewegungen wurden weiter verstärkt durch die verbreitete Nutzung und vor allem die sofortige Wirkung sozialer Netzwerke. Hauptsächlich junge Menschen waren und sind in diesen Prozessen involviert und direkt daran beteiligt- sie setzen sich für ihre Basismenschenrechte ein- von Meinungsfreiheit bis hin zur Digitalen Freiheit.
Pressefreiheit und Zensuren sind in vielen Ländern ein heikles Thema und immer noch ein großes Problem, in denen Journalisten oft druch gewaltvolle Maßnahmen „der Mund verboten wird“.
Anlässlich dieser bestehenden Problematik und mit dem Ziel, auf sie aufmerksam zu machen, veranstaltet Josef Weidenholzer gemeinsam mit der NGO „Young Professionals for Foreign Policy“ (YPFP) am 27. Februar 2013 eine Abenddiskussionsveranstaltung mit dem Titel “ „Speaking Out: #Protect #Speech“. Die beiden Diskutanten, Jean-Paul Marthoz (Vizepräsident von Human Rights Watch und Senior Adviser des Kommittees zum Schutz von Journalisten) und Marc Gruber (Director of the European Federation of Journalists) sowie der Moderator James Kanter (Korrespondent des International Herald Tribune- NYT), sind allesamt Experten auf dem Gebiet der Freiheits- und Meinungsäußerung.
Die Veranstaltung wird außerdem live mitgetweeted, als Zeichen für die sich eben ständig verändernde mediale Landschaft und der Bedeutsamkeit von sozialen Netzwerken bezogen auf Meinungsfreiheit.
ypfpfreedomspeech_poster

EU-Datenschutz: Auskunftsrecht ausbauen!

Ich habe das Recht zu erfahren, zu welchem Zweck meine Daten verarbeitet werden. Die Datenschutzverordnung sieht in  Artikel 15 ein Auskunftsrecht für Betroffene vor. Dieses war auch schon enthalten in der Datenschutz-Richtlinie 95/46. Da aber die Angabe des Zweckes zu wenig ist, fordern wir auch die Angabe zu den Rechtsgrundlagen auf dessen Basis die Daten verarbeitet werden in die Datenschutz-Verordnung mitaufzunehmen. Das Auskunftsrecht in Artikel 15 sollte also mit den Rechtsgrundlagen ergänzt werden – wie es im österreichischen § 26 Abs 1 DSG 2000 und ungarischen Datenschutzgesetz (Art 12 des ungar DSG) schon der Fall ist. Wir schlagen deshalb folgendes Amendment vor:

Was bedeudet das in der Praxis?

In der Praxis würde das bspw. bedeuten, dass man einem Betroffenen nicht einfach allgemein sagen kann, deine Daten werden für Zwecke der „Steuerverwaltung“ verarbeitet, sondern, man müsste ihm das konkrete Gesetz bzw. die Norm bekannt geben, auf welcher die Datenverarbeitung passiert. Im Privatbereich wiederum müsste man sich auf einen Vertrag beziehen und bei einem umfangreichen Vertragswerk konkret auf welche Teile.  Für eine solche transparente Konzeption sprechen auch bereits bestehende internationale Instrumente, die Parallelität von Verwendungszweck und Rechtsgrundlage bei der Auskunft vorsehen.

Datenschutzreform: Pseudonymisierung?

Bei dem beliebten Kinder- und Partyspiel „Wer bin ich?“  wird jedem/r SpielerIn eine prominente Person zugewiesen. Durch Fragen, die mit „ja“ oder „nein“ beantwortet werden können, muss man anschließend herausfinden, um wen es sich handelt. Oft geht das recht schnell: Komme ich aus Österreich? Bin ich Schauspielerin? Relativ wenige Fragen lassen bereits eine vergleichsweise wahrscheinliche Antwort zu.

Was das mit Datenschutz zu tun hat?

In der Diskussion um die Datenschutzreform der Europäischen Union und auch in den Änderungsanträgen findet sich immer wieder der Vorschlag, Daten einfach zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren und anschließend weniger streng zu schützen oder sogar vom Schutz durch die Datenschutzverordnung auszunehmen. Das Problem dabei ist, dass eine nachträgliche Zuordnung zu einer identifizierbaren Person mit absoluter oder relativ hoher Wahrscheinlichkeit in sehr vielen Fällen möglich bleibt. Werden beispielsweise die Namen aus einem Datensatz entfernt, in dem allerdings weiterhin die Merkmale Geschlecht, Postleitzahl und Geburtsdatum enthalten sind, sind viele Personen nach wie vor eindeutig, einige weitere mit fünzigprozentiger Wahrscheinlichkeit identifizierbar. Die Grundregel dabei lautet: Je mehr Informationen zu einem Pseudonym vorhanden sind, desto bestimmbarer ist die Person – genau wie beim eingangs erwähnten Spiel die Wahrscheinlichkeit des Erratens mit der Zahl der Fragen steigt.

Was bedeutet das?

Für die Änderungsanträge zur Datenschutzverordnung bedeutet das: Es ist richtig, für die Anonymisierung oder Pseudonymisierung von Daten zu plädieren, wo dies möglich ist. Es ist immer besser, die Zuordnung zu einer bestimmten Person zu erschweren, als die Identität direkt frei Haus zu liefern. Allerdings muss auch für solche Daten ein hohes Schutzniveau gelten. Zudem sollte in Artikel 4″Begriffsbestimmungen“  der Verordnung der Begriff „singling out“ mitaufgenommen werden.

Vorschlag Abänderungsantrag von Josef Weidenholzer zu
Artikel 4 „Begriffsbestimmungen“

Eudatap in den Ausschüssen: Licht und viel Schatten

Der parlamentarische Prozess zur Datenschutzreform ist in vollem Gange. So wurde in den letzten Tagen in zwei mitberatenden Ausschüssen die jeweilige Position bestimmt: Im Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) und im Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie (ITRE). Dieser Artikel liefert einen kurzen Überblick über die beiden Abstimmungen dieser Woche, die zeigen, dass es bezüglich dem datenschutzpaket noch viel zu tun gibt.

Abstimmung im Beschäftigumgsausschuss – ein Teilerfolg?

Der EMPL-Ausschuss hat sich dabei auf Aspekte des Beschäftigtendatenschutzes konzentriert und mit der Endstellungnahme eine relativ vernünftige Position gefunden. In der EMPL-Stellungnahme sind Punkte wie das Verbot der Überwachung von Umkleide-, Sanitär- und Ruheräumen, Kennzeichnungspflicht von Kameras, die Stärkung der Position von Datenschutzbeauftragten und das strikte Verbot sogenannter „schwarzer Listen“, mit denen es ArbeitnehmerInnen, die sich für die Rechte ihrer KollegInnen engagieren, auf dem Arbeitsmarkt schwer gemacht wird, enthalten.
Link: Sitzungsdokumente zur EMPL Ausschussitzung (20/21. Februar 2013)

Abstimmung im ITRE Ausschuss – ein Rückwärtsschritt?

Ganz anders sieht es im Industrie-Ausschuss aus. Hier haben die konservativen Abgeordneten mit der Hilfe der liberalen Fraktion ein Dokument zusammengestellt, indem das Konzept „Datenschutz“ grundsätzlich als fundamentales Recht der Bürgerinnen und Bürger in Frage gestellt wird. Der ITRE-Ausschuss hat Positionen gefunden, die man teilweise schlichtweg nicht mehr ernst nehmen kann. Zwar wurde zumindest der  Antrag dass „Der Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ist ein Grundrecht“ in „Der Schutz natürlicher und juristischer Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ist ein Grundrecht“ zu ändern, trotz Empfehlung durch den Berichterstatter Seán Kelly abgelehnt, dennoch beschloss der Ausschuss eine Reihe von negativen Empfehlungen. So wurden Passagen wie „Im Falle juristischer Personen und insbesondere von als juristische Person gegründeten Unternehmen, deren Daten, zum Beispiel deren Name, Rechtsform oder Kontaktdaten, verarbeitet werden, sollte eine Berufung auf diese Verordnung ebenfalls möglich sein“ angenommen – wo zuvor noch das Gegenteil stand. Der ITRE-Ausschuss will dass Unternehmen genauso geschützt werden wie Personen. Gleichzeitig wurden eine ganze Reihe wesentlicher Einschneidungen in die Rechte der Menschen (und Unternehmen) als unterstützenswert empfunden. In Artikel 2, Absatz 2, in dem festgelegt wird, was alles nicht von der Verordnung berührt werden soll, findet sich eine lange Liste neuer Ausnahmen. So soll eine Datenverarbeitung zu historischen, wissenschaftlichen und statistischen Zwecken ebenso wenig reguliert werden wie die Verarbeitung von Arbeitnehmerdaten durch Arbeitgeber. All diese Ausnahmen würden den Datenschutz in Europa zu dem machen, was der Walschutz in Japan ist. Auch der Umgang mit „hinreichend“ anonymen oder pseudonymisierten Daten soll weitestgehend ungeregelt sein. Die Probleme dabei sind hinreichend bekannt, denn Rückschlüsse auf Individuen bleiben sehr oft möglich. Auch von einer Einschränkung des problematischen „berechtigten Interesses“ hält der ITRE-Ausschuss wenig. Im Gegenteil: Nicht nur die Interessen des für die Verarbeitung Verantwortlichen, sondern auch die Interessen des Auftragsverarbeiters oder von Dritten sollen die zustimmungsfreie Datenverarbeitung legitimieren können.
Link: Sitzungsunterlagen zur ITRE-Ausschusssitzung (20/21. Februar 2013)

Wie geht es weiter – Hoffnung auf LIBE Ausschuss?

Als nächstes ist der Rechtsausschuss an der Reihe (Abstimmung voraussichtlich im Mai), indem die EVP-Abgeordnete Mariella Gallo die Stellungnahme verfasst. Ihre Vorschläge zeigen, dass auch sie den Kommissionsvorschlag stark verwässern will. Die wichtigste Abstimmung findet voraussichtlich im Juni 2013 im federführenden LIBE-Ausschuss statt. Änderungsvorschläge können noch bis kommenden Mittwoch eingebracht werden, der bisherige Berichtsentwurf  geht in die Richtung die Verodnung stark auszubauen und in essentiellen Bereichen noch zu verbessern. Wie sich die Stellungnahmen der anderen Ausschüsse (IMCO, ITRE, EMPL und JURI) auf den Bericht des federführenden Ausschusses auswirken wird und dann schlußendlich dann zur Abstimmung im Ausschuss und in Folge dann auch Plenum des Europaparlaments vorgelegt wird, wird sich erst zeigen.
Siehe auch:
https://netzpolitik.org/2013/europaisches-parlament-industrie-ausschuss-stimmt-gegen-datenschutz/

Wasserversorgung: Kommission bietet Kompromiss an (Standard)

erschienen im Standard vom 22. Februar 2013, Seite 1

Konzessionsrichtlinie – Weidenholzer: Barnier bewegt sich in die richtige Richtung

 Utl.: Druck von EU-Parlament und BürgerInnen führt zu Umdenken in Kommission                       
Erleichtert zeigt sich der SPÖ-EU-Abgeordnete Josef Weidenholzer über die heutige Ankündigung von Binnenmarktkommissar Michel Barnier, dass es zu keiner Ausschreibungspflicht bei der Wasserversorgung kommen soll. „Die Kommission bewegt sich in die richtige Richtung. Nun ist eine gute Basis geschaffen worden, auf der man über die Konzessionsrichtlinie weiterverhandeln kann“, sagt Weidenholzer am Donnerstag gegenüber dem Pressedienst der SPÖ. Die heutigen Zugeständnisse von Barnier seien auch ein Zeichen dafür, dass die Demokratie auf europäischer Ebene funktioniere und die Argumente der EU-Abgeordneten dazu beitragen, dass es nun zu Verbesserungen bei der Richtlinie komme. ****
„Neben dem Druck, der durch das EU-Parlament ausgeübt wurde, war wohl auch die hohe Beteiligung an der Bürgerinitiative right2water entscheidend. Bereits jetzt hat man weit über eine Million Unterschriften gesammelt, obwohl man sich noch bis September eintragen kann. Die Kommission hat die Signale der Europäerinnen und Europäer gehört“, betont Weidenholzer, stv. Mitglied im Binnenmarktausschuss. Er hofft nun, dass die Debatte rund um die Konzessionsrichtlinie eine gute Auflösung finde und man zu einem Ergebnis gelange, das die Leistungen der Daseinsvorsorge sicherstelle und keine Qualitätseinbußen zulasse.
Service: Unter www.right2water.eu kann die Bürgerinitiative „Wasser ist ein Menschenrecht“ bis September unterzeichnet werden.