Utl.: SPÖ-Europaabgeordneter will ausreichende Ressourcen für Datenschutzbehörden
Wien (OTS/SK) – Seit Ende August ist eine europaweite Verordnung in Kraft, wonach bei Datendiebstählen eine Benachrichtigung der Datenschutzbehörde erfolgen muss. Kommunikationsunternehmen müssen demnach der nationalen Datenschutzbehörde innerhalb von 24 Stunden melden, wenn Daten von KundInnen gestohlen wurden. Auch die Betroffenen müssen informiert werden, wenn etwa „finanzielle Informationen, Standortdaten, Internet-Protokolldateien, Webbrowser-Verläufe, E-Mail-Daten und Aufstellungen von Einzelverbindungen“ betroffen sind, ebenso wenn „eine physische Schädigung, ein psychisches Leid, eine Demütigung oder Rufschädigung“ durch die abgegriffenen Daten zu befürchten sind. „Ich begrüße, dass mit der Verordnung klare Vorgaben zur Benachrichtigung bei Datenschutzverletzungen geschaffen werden“, sagt der SPÖ-Europaabgeordnete Josef Weidenholzer, Mitglied im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, am Dienstag gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. Weidenholzer streicht an dieser Neuregelung besonders hervor, dass die Benachrichtigung schnell und unverzüglich innerhalb von 24 Stunden erfolgen muss. ****
Es ist wichtig, dass die Regeln und Pflichten für Telekommunikationsunternehmen bezüglich Daten verschärft werden. Weidenholzer: „Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten, sollten mit einer ‚Verschlüsselungspflicht‘ zum ausreichenden Schutz herangezogen werden. Eine Meldung bei der Datenschutzbehörde ist zwar wünschenswert, reicht aber bei weitem nicht aus, Datenschutz als Grundrecht zu garantieren. Werden die Daten in den Unternehmen nicht ausreichend gesichert, sollen den Unternehmen auch Sanktionen und Strafzahlungen drohen.“
Die Fragen der Benachrichtigung und Absicherung der Daten sei jetzt auch bei der kürzlich aufgeflogenen Weitergabe von Patientendaten relevant. Wichtig ist für EU-Datenschutzexperten Weidenholzer auch, dass die Datenschutzbehörden auch die nötigen Ressourcen zur Verfügung gestellt bekommen, um adäquat auf derartige Vorkommnisse reagieren zu können.
Die Verordnung ist am 25. August in Kraft getreten und in allen ihren Teilen verbindlich und unmittelbar in jedem Mitgliedstaat verpflichtend zu umsetzen. Innerhalb von drei Jahren wird die EU-Kommission die Umsetzung überprüfen. (Schluss) bj/mp