Utl.: SPÖ-Europaabgeordnete für bessere Anerkennung von Berufsabschlüssen – gegen Lohn- und Sozialdumping
Wien (OTS/SK) – Das EU-Parlament hat heute für eine Entbürokratisierung bei der Anerkennung von Berufsabschlüssen gesorgt. Der SPÖ-Europaabgeordnete Josef Weidenholzer, Mitglied im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, erläutert am Mittwoch gegenüber dem SPÖ-Pressedienst: „Lange Prozeduren bei der Anerkennung von Berufsqualifikationen, wie das bei den Nationalstaaten untereinander der Fall war, sollen der Vergangenheit angehören. Das EU-Parlament stimmte daher heute für eine Vereinfachung bei reglementierten Berufen wie beispielsweise Pfleger, Arzt oder Techniker.“ Die Arbeitgeber werden aber weiterhin eine wichtige Rolle bei der Sicherstellung und Überprüfung der für die Ausübung der beruflichen Tätigkeiten erforderlichen Sprachkenntnisse spielen, etwa im Rahmen von Bewerbungsgesprächen. In den Verhandlungen haben die Sozialdemokraten die Einführung des Europäischen Berufsausweises erreicht, welcher die behördeninternen Anerkennungsverfahren für BürgerInnen vereinfacht und einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Mobilität von Berufstätigen leistet. Gleichzeitig wurden auch endlich die Anforderungen an Sprachkenntnisse EU-weit vereinheitlicht und definiert.
Die SPÖ-Europaabgeordnete Evelyn Regner, Mitglied im Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, sagt: „Durch den Europäischen Berufsausweis schlägt man zwei Fliegen mit einer Klappe: Einerseits können ArbeitnehmerInnen nun leichter gemäß ihrer Ausbildung im Ausland arbeiten. Andererseits wird dadurch auch der Druck auf jene Beschäftigten verringert, die bisher der Konkurrenz von Besserqualifizierten ausgesetzt sind. Der Vorschlag ist insgesamt ein guter Kompromiss zwischen weniger Bürokratie und ausreichendem Schutz vor missbräuchlicher Verwendung.“ Der Bericht über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und die Verordnung über die Verwaltungszusammenarbeit mithilfe des Binnenmarktinformationssystems wird heute Mittag im Europäischen Parlament in Straßburg abgestimmt. Alle Mitgliedstaaten sollten gewarnt werden, wenn ein Berufsangehöriger aufgrund des Vorliegens von disziplinarischen Sanktionen oder Vorstrafen in einem Mitgliedstaat vorübergehend oder dauerhaft einer Beschränkung oder einem Verbot der Berufsausübung unterliegt. (Schluss)