Utl.: Regner: Beschäftigte dürfen nicht mehr überwacht werden
Wien (OTS/SK) – Mit einem überwältigenden Erfolg endete gestern Abend die Abstimmung zur neuen, europaweit gültigen Datenschutz-Verordnung im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres im Europäischen Parlament in Straßburg. Der SPÖ-Europaabgeordnete Josef Weidenholzer konnte als Mitglied im federführend zuständigen Ausschuss zwei maßgebliche Verbesserungen erzielen. „Wir haben spürbare Strafen durchgesetzt, nämlich bis zu fünf Prozent des Jahresumsatzes eines Unternehmens. Damit haben wir den von der EU-Kommission vorgeschlagenen Strafrahmen von zwei Prozent im EU-Parlament mehr als verdoppelt. Mein persönlicher Antrag wurde angenommen, wonach bei zwei Strafrahmen in absoluten Geldbeträgen oder in Prozent jeweils der höhere Wert heranzuziehen ist“, erläutert Weidenholzer. Die Datenschutzverordnung wird bei Inkrafttreten unmittelbar in allen 28 Mitgliedsländern der EU gültig sein und bestehende schwächere Regeln der Nationalstaaten außer Kraft setzen.
Im Zuge des Datenskandals des US-Geheimdienstes NSA ist eine weitere Verbesserung besonders relevant. Weidenholzer: „In meinem Antrag als EU-Abgeordneter habe ich gefordert, dass private Unternehmen künftig keine Daten mehr an Behörden in Drittstaaten weitergeben dürfen.“ Damit sind beispielsweise Facebook-Daten in Europa vor dem Zugriff der NSA sicherer, ebenso wie Daten bei Onlinehändlern wie beispielsweise Amazon und anderen Anbietern. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist in Zukunft dank der neuen EU-Regelung grundsätzlich nur dann erlaubt, wenn die Person ihr explizites Einverständnis dazu gegeben hat, die Zustimmung muss einfach widerrufbar und der Zweck der Datenverarbeitung muss klar ersichtlich sein. „Das Recht auf Löschung der Daten ist damit künftig für alle 508 Millionen Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union verankert“, so Weidenholzer.
Die SPÖ-Europaabgeordnete Evelyn Regner, Mitglied im Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, freut sich über die Fortschritte beim Datenschutz der Beschäftigten. „Überwachungsmethoden bei Diskontern, versteckte Videokameras oder schwarze Listen sind künftig explizit in ganz Europa verboten. Damit wird es keine Schlupflöcher mehr geben. Ebenfalls tabu ist das Speichern von persönlichen Daten wie sexuelle Orientierung oder politische Einstellungen. Insgesamt bietet die künftige Verordnung einen guten Rahmen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Unternehmen. In der kommenden Legislaturperiode des EU-Parlaments sollen nach dieser Datenschutzrahmenverordnung weitere spezifische Regelungen für Beschäftigte geschaffen werden“, so Regner.