No more secrets? Hochkarätige Diskussionen zu Datenschutz und Whistleblowing in Wien

Wie umgehen mit dem Datenkapitalismus ist eine der bestimmenden Fragen unserer Zeit. Welche Antworten gefunden werden, darauf haben die bevorstehenden EU-Wahlen großen Einfluss. Um die Bedeutung von Datenschutz zu diskutieren, veranstalten wir zwei hochkarätige Diskussionen in Wien: Am Donnerstag, 8. Mai diskutiert Joe Weidenholzer auf Einladung des Renner Instituts mit Datenschutzexpertin Eva Souhrada-Kirchmayer und Gerhard Kunnert (BKA) ab 18h00 in der Diplomatischen Akademie über das Datenschutzpaket und am Dienstag, 20. Mai ab 18h00 an der TU Wien mit MI5 Whistleblowerin Annie Machon und der kanadischen Aktivistin Reagon McDonald über die „Offene Gesellschaft und ihre digitalen Feinde“.

Zukunft und Vergangenheit des europäischen Datenschutzes

Im Rahmen der Diskussion sollen Stakeholder, die in den Gesetzgebungsprozess eingebunden waren/sind, sowie Fachleute und AktivistInnen unterschiedliche Perspektiven einbringen und die Erwartungen, Ängste und Hindernisse auf dem Weg zu einem zeitgemäßen Datenschutz beleuchten.
Donnerstag, 8. Mai 2014 , 18:00 bis 20:30
Diplomatische Akademie Wien, Musikzimmer , Favoritenstraße 15a , 1040 Wien , (U1 Taubstummengasse)
Es diskutieren:
Gerhard Kunnert, ?Bundeskanzleramt, Verfassungsdienst, Geschäftsstelle des Datenschutzrates
Eva Souhrada-Kirchmayer, ?Datenschutzbeauftragte des Europarates
Josef Weidenholzer, ?MEP, SPÖ, Mitglied des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres

No more secrets? Die offene Gesellschaft und ihre digitalen Feinde: Was hat Europa dem Datenkapitalismus entgegenzusetzen?

Die Frage der Kontrolle über das Internet und unsere Daten ist zum epochalen Thema dieser Europa Wahl geworden. Durch ACTA, den Snowden Enthüllungen und dem neuen EU Datenschutzreform ist die Politik der Informationsgesellschaft in den Fokus der EU gekommen. Gegenüber global agierenden datensammelnden Konzernen und außer Kontrolle geratenen Geheimdiensten die gleichsam unsere Freiheit bedrohen sind Nationalstaaten oft hilflos. Welche Herausforderungen bringt der Datenkapitalismus? Was können wir dem Datenkapitalismus entgegensetzen und wie können wir die Grundrechte im Internet und Privatsphäre erhalten?
Dienstag, 20. Mai 2014 – 18h00-20h00- Wien TU Wien Festsaal
Es diskutieren:
– Annie Machon, MI5 Whistleblowerin,
– Josef Weidenholzer, EU Abgeordneter und Mitglied des NSA-Untersuchugnsausschusses
– Raegan MacDonald, von der Brüssler NGO Access Now.
Eintritt frei!
Konferenzsprache: Englisch

Meet Joe in May!

Unser Spitzenkandidat Joe Weidenholzer tourt durch’s Land. Bis 25. Mai 2014 mit möglichst vielen Menschen in ganz Österreich persönlich in Kontakt zu kommen ist das Ziel. Hier haben wir die Mai Termine der ersten beiden Wochen zusammengefasst. Jeden Freitag und Samstag findet auch ab 11h00 Uhr in Linz das „FUZO FEGEN“ in der Linzer Landstraße statt. Schau vorbei!

Termine der ersten beiden Mai Wochen

Donnerstag, 1. Mai, 9:00 Uhr: Aufmarsch mit Kundgebung in Vöcklabruck, Hausham
Donnerstag, 1. Mai, 12:00 Uhr: Maifeier in Sierning, Steyr
Freitag, 2. Mai, 9:00 Uhr: Bad Ischl Wochenmarkt – Öffentliche Sprechstunde
Freitag, 2. Mai, 11:00 Uhr: „FUZO FEGEN“ Verteilaktion in der Linzer Landstraße
Freitag, 2. Mai, 11:30 Uhr: Pro Joe Verteilaktion in Asten
Freitag, 2. Mai, 19:00 Uhr: Veranstaltung in Eberschwang und Nachbargemeinden
Samstag, 3. Mai, 08h30 Uhr: Diskussion an der Pädagogischen Akademie in Linz
Samstag, 3. Mai, 10h30 Uhr: EU Frühstück der SPÖ Linz im Central, Landstraße 36, Linz
Samstag, 3. Mai, 11h00 Uhr: „FUZO FEGEN“ Verteilaktion in der Linzer Landstraße
Samstag, 3. Mai, 12h30 Uhr: Öffentliche Sprechstunde zu den EU-Wahlen in Linz
Samstag, 3. Mai, 14h00 Uhr: 35 Jahr Feier der Naturfreunde Neue Heimat, Linz
Samstag, 3. Mai, 15h00 Uhr: Weinfest in Engerwitzdorf
Samstag, 3. Mai, 18h00 Uhr: Joe unterwegs in Ottakring, Wien
Sonntag, 4. Mai, 10h00 Uhr: JG Weißwurscht Frühstück, GH Froschauer, Dietrichshofen
Sonntag, 4. Mai, 14h00 Uhr: Konzert der Aleviten in Perg, OÖ
Montag, 5. Mai, 10h30 Uhr:  Besuch bei SKF und Basky: Diskussion und Mittagessen
Montag, 5. Mai, 17h00 Uhr: Pro Joe Hausbesuchs-Meeting im Linzer Rathaus
Montag, 5. Mai, 19h00 Uhr: Bezirksparteiausschuss in Ebensee, Arbeiterheim
Dienstag, 6. Mai, 09h00 Uhr: Öffentliche Sprechstunde bei Wochenmarkt Gmunden
Dienstag, 6. Mai, 10h30 Uhr: Aktion im SEP (SKG EInkaufszentrum)
Dienstag, 6. Mai, 16h00 Uhr: Diskussion im Jugendzentrum Ischl
Dienstag, 6. Mai, 19h00 Uhr: Veranstaltung in Bad Goisern
Mittwoch, 7. Mai, 9h00 Uhr: Diskussion in der Körner Schule Linz
Mittwoch, 7. Mai, 14h00 Uhr: Diskussion „Situation der Jugendlichen in Europa“, NMS Sierning
Mittwoch, 7. Mai, 19h00: Diskussion der Urfahr Sektionen im VH Dornach Auhof, Linz
Donnerstag, 8. Mai, 10h00 Uhr: Diskussion an der Uni Linz
Donnerstag, 8. Mai, 12h00 Uhr: Öffentliche Sprechstunde und Aktion in Linz
Donnerstag, 8. Mai, 18h00 Uhr: Diskussion Renner Institut „Datenschutz“, Wien
Donnerstag, 8. Mai, 20h00 Uhr: Kamingespräch mit Volkshilfe in Wien
Freitag, 9. Mai, 11:00 Uhr: „FUZO FEGEN“ Verteilaktion in der Linzer Landstraße
Freitag, 9. Mai, 12h00 Uhr: Aktionstag JG OÖ „Salzstangerl“, Linz, Wels, Gmunden
Freitag, 9. Mai, 16h00 Uhr: Betriebsbesuch im Altenheim Laakirchen
Freitag, 9. Mai, 19h00 Uhr: Diskussion „Wir in Europa“ Laakirchen
Samstag, 10. Mai, 9h30 Uhr: Verteilaktion beim Wochenmarkt in Ebensee
Samstag, 10. Mai, 11h00 Uhr: „FUZO FEGEN“ Verteilaktion in der Linzer Landstraße
Samstag, 10. Mai, 14h00 Uhr: PV Muttertagsveranstaltung in Fieberbrunn, Tirol
Sonntag, 11. Mai, 16h00 Rede bei Befreiungsfeiern in Ried bei Mauthausen

Für mehr Informationen schreib uns ein Mail an [email protected]. Bis 25. Mai gibt es noch viel zu tun. Wir freuen uns über jede Unterstützung.

Flüchtlingsschutz: EU-Parlament beschließt Gesetz zur Rettung von Menschenleben

Jährlich endet für zehntausende Menschen die gefährliche Flucht aus der Heimat im Mittelmeer tödlich. SPÖ-EU-Abgeordneter und Präsident der Volkshilfe Josef Weidenholzer setzt sich vehement für eine Trendwende in der EU-Strategie zum Flüchtlingsschutz ein. Ein wichtiger Schritt wird nun gesetzt: Am Mittwoch wird das Europäische Parlament die „Verordnung zur Überwachung der Seeaußengrenzen“ – ein Jahr nach dessen Präsentation durch die Kommission am 12. April 2014 – verabschieden, mit der die Suche und Rettung von Flüchtlingsbooten am Meer massiv verbessert und verstärkt wird. Das Europäische Parlament konnte mit seinen Abänderungen viele Verbesserungen und zusätzliche Schutzmaßnahmen in der Verordnung erreichen.
Lückenlose Pflicht zur Einhaltung des Grundsatzes der Nicht-Zurückweisung: Keine Zurückweisung, wenn in einem Drittstaat kein individuelles und faires Asylverfahren möglich ist, einer Person in einem Drittstaat aufgrund ihrer Herkunft, Religion, Nationalität, sexuellen Orientierung oder Mitgliedschaft zu einer bestimmten sozialen oder politischen Gruppe Gefahr droht oder die Person aus medizinischen oder anderen Gründen schutzbedürftig ist.
Verpflichtung der Grenzschutz-Einheiten zur Suche und Rettung von Flüchtlingen: Die Suche und Rettung von Flüchtlingen ist wesentlicher Bestandteil der Verordnung. Die Definition der Grenzüberwachung wird nicht mehr auf das Abfangen von Flüchtlingen beschränkt, sondern mit Suche und Rettung erweitert, wodurch die Aufgabe Menschenleben zu retten in den Mittelpunkt rückt. Jede Einheit muss zumindest eine Person mit medizinischer Ausbildung enthalten.
– Verpflichtung zur Identifikation und individuellen Überprüfung der Schutzbedürftigkeit: Zugang zu ÜbersetzerInnen, medizinischem Personal, Rechtsberatung und anderen Experten (Landbasiert) und – Verpflichtung zur Bereitstellung von Informationen an Flüchtlinge in einer verständlichen Art und Weise muss gewährleistet sein. Verpflichtung zum Schutz der persönlichen Daten, insbesondere bei Gefahr für die Flüchtlinge während der Kommunikation mit Drittstaaten.
 – Verbot des Abdrängens von Booten auf hoher See (push-backs): Boote dürfen, anders als beim Kommissionsvorschlag, auf hoher See nicht abgedrängt werden. Die Einführung einer Solidaritätsklausel, zur Unterstützung überforderter Mitgliedsstaaten und Straffreiheit für alle, die Flüchtlingen in Notsituationen Hilfe leisten.
Stärkung der parlamentarischen Kontrolle und Aufsicht der Agentur: durch die Verpflichtung zu einem jährlichen Bericht, der auch Details zur Einhaltung der Grund- und Menschenrechte enthält. Die Agentur muss detaillierte Berichte über die Einhaltung der Grundrechte vorlegen, die auch die „Einsprüche“ der Flüchtlinge und die darauf erfolgten Maßnahmen enthalten müssen.
– Die Erweiterung des Einsatzplanes um genaue Anweisungen im Umgang mit Personen die internationalen Schutz brauchen, unbegleiteten Minderjährigen, Opfern von Menschenhandel und anderen schutzbedürftigen Personen. Verpflichtende Ausbildung der Einsatzkräfte in den Bereichen Grundrechte, Asylrecht und geltendem Recht zur Suche und Rettung auf See. Alle Einsatzkräfte sollen Schulungen zu Grundrechten, Kinderrechten, Völkerrecht und anderen wichtigen Gesetzen erhalten.
Verpflichtung der Einsatzkräfte sich auch dann an Europäischen Recht zu orientieren, wenn die Operation in Gewässern von Drittstaaten stattfindet: Die Einsatzkräfte der Mitgliedsstaaten oder der Agentur müssen sich auch dann an den Vorgaben des Unions- und Völkerrechts orientieren, wenn die Einsätze in Hoheitsgewässern von Drittstaaten stattfinden und diese andere Normen vorsehen würden.
Wie geht es weiter?
Die Verordnung zur „Überwachung der Seeaußengrenzen“ wird am Mittwoch, 16. April 2014 vom Europäischen Parlament verabschiedet, danach müssen es die Mitgliedsstaaten die darin enthaltenen Bestimmungen unmittelbar umsetzen. Es handelt sich um die Schlussabstimmung in erster Lesung, es konnte im Vorfeld eine Einigung mit Rat und Kommission gefunden werden. Mit dem Gesetz werden freilich nicht alle Probleme die Europäischen Flüchtlingsschutz bestehen, dennoch handelt es sich um einen dringend notwendigen Schritt hin zu mehr Humanität an den Grenzen von Europa.

EuGH kippt Vorratsdatenspeicherung

Am Dienstag, den 8. April 2014 hat der Europäische Gerichtshof sein Urteil über die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (2006/24) verkündet. Das RichterInnen-Kollegium in Luxemburg ging weiter als der Generalanwalt im Dezember 2014 und verurteilte die Richtlinie rückwirkend in vollem Umfang als grundrechtswidrig. Das ist in mehrerer Hinsicht bemerkenswert. Es handelt sich nicht nur überhaupt um die erste Richtlinie, die aufgrund von Verletzungen gegen die Grundrechte-Charta vom EuGH gekippt wird, sondern alleine die Tatsache, dass das Gesetz als seit seinem Bestehen rückwirkend grundrechtswidrig eingestuft wird, zeigt, dass der EuGH die Grundrechte in den Vordergrund seiner Betrachtungen gestellt hat.
Das Urteil
Der EuGH kritisiert in seinem Urteil, dass sich die Richtlinie 2006/24 generell auf alle Personen und alle elektronischen Kommunikationsmittel sowie auf sämtliche Verkehrsdaten erstreckt, ohne irgendeine Differenzierung, Einschränkung oder Ausnahme anhand des Ziels der Bekämpfung schwerer Straftaten vorzusehen. Die Eingriffs in die in Art. 7 (Achtung des Privat- und Familienlebens) und Art. 8 (Schutz personenbezogener Daten) der in der Charta verankerten Grundrechte sind so schwerwiegend und weitreichend, dass sie auf auf das absolut Notwendige zu beschränken sind.  Schon beim Erlass der Richtlinie im Jahr 2006 wurden die Grenzen überschritten, die zur Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und Notwendigkeit eingehalten werden müssen.
Die Konsequenzen
Die Verpflichtung zur Speicherung sämtlicher Verbindungsdaten aller Bürger auf Vorrat ist mit Europäischen Recht unvereinbar. Da die Richtlinie in alle nationalen Gesetzgebungen (mit Ausnahme von Deutschland) implementiert wurde, sind nun auch die jeweiligen nationalen Gesetze aufzuheben beziehungsweise zu überarbeiten, welche die Provider zu eben dieser Speicherung verpflichten. Es ist sehr wahrscheinlich, dass die Kommission ein neues Gesetz präsentieren wird. Die Vorgaben dafür sind aber – dank dem Urteil des EuGH – so hoch, dass es eine Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung so wir sie bis heute hatten es in Zukunft jedenfalls nicht mehr geben wird. Wichtig wäre es jetzt aber auch, andere Gesetzgebung wie die E-Privacy Richtlinie, welche in Artikel 15 die Möglichkeit für Mitgliedsstaaten für Vorratsdatenspeicherung vorsieht, ebenfalls nach Grundrechtskonformität zu überprüfen und zu überarbeiten.

Wer für und wer gegen Netzneutralität gestimmt hat?

Am 3. April 2014 stimmte das Europäische Parlament über über die Verordnung „Binnenmarkt für elektronische Kommunikation“ und damit über den Antrag „236cp 243cp“  von SozialdemokratInnen, Liberalen, Grünen und Linken betreffend Artikel 23 „Freiheit der Bereitstellung und Inanspruchnahme eines offenen Internetzugang und Verkehrsmanagement“ ab. Konkret ging es darum um die gesetzliche Einführung der Netzneutralität und die klare Eingrenzung von spezialisierten Diensten. Der Antrag zu Artikel 23 Paragraf 1 und 2 wurde mit 352 Stimmen zu 258 Gegenstimmen und 7 Enthaltungen angenommen. Mit Ausnahme von fünf haben alle österreichischen Abgeordneten für die Sicherung der Netzneutralität gestimmt. Danke! Das namentliche Abstimmungsergebnis findet sich hier zum Download P7_PV(2014)04-03(RCV)_en (auf Seite 40) und auf der Seite des Europäischen Parlaments www.europarl.europa.eu.

Jerusalemweg-Ausstellung im Europäischen Parlament

Die Eröffnung der Jerusalemweg-Ausstellung am 1. April im Europäischen Parlament in Brüssel war ein großer Erfolg.
Im Zentrum der Ausstellung stehen Fotos und Filme der Jerusalemweg-Pilger, die einen Eindruck über die Kulturen, Menschen und Religionen auf diesem Weg vermitteln. Die zwei oberösterreichischen Polizisten Johannes Aschauer und Otto Klär, sowie der ehemalige Schirennläufer und Abfahrtsweltmeister David Zwilling gingen zu Fuß nach Jerusalem und vermitteln in ihren zahlreichen Vorträgen über ihren Weg eine Botschaft des Friedens. Schließlich verbindet der Jerusalemweg unterschiedliche Völker, Kulturen und Religionen.  Auf Initiative von Josef Weidenholzer ist diese Botschaft nun auch im Europäischen Parlament angekommen.
Als weltweit längster Friedensweg verbindet der Jerusalemweg mehr als 15 Länder und zwei Kontinente auf einer Strecke von etwa 7.500 km.  Ausgang nahm das Projekt als Aschauer, Klär und Zwilling zu Fuß von Österreich nach Jerusalem pilgerten. Die von ihnen organisierte Ausstellung will den „Jerusalemweg“ als internationales Friedensprojekt etablieren.