„Die Würfel sind gefallen“, zeigen sich die SPÖ-EU-Abgeordneten Josef Weidenholzer und Evelyn Regner über das heutige EuGH-Urteil zu Google erfreut. In der Frage, an welche Gesetze sich US-Unternehmen bei der Datenverarbeitung von EU-BürgerInnen halten müssen herrschte bisher oft Unklarheit. Eine Frage, die nach dem heutigen Urteil des EuGH zum spanischen Fall von Google nun eindeutig beantwortet ist. Der EuGH-Richter, der noch viel weiter ging als der Generalanwalt hält fest, dass Anbieter den jeweiligen nationalen Datenschutzbestimmungen ihres Niederlassungsort unterliegen. Somit müssen sich etwa Google und Facebook an europäisches Recht halten. Sogar das Recht auf Löschung und Vergessenwerden im Netz wird gebilligt. Der Betreiber ist für jede von ihm vorgenommene Verarbeitung verantwortlich.
„Das Urteil ist von großer Bedeutung für den Datenschutz der Bürgerinnen und Bürger Europas. Der EuGH hat die Grundrechte in den Mittelpunkt seiner Betrachtungen gestellt, nicht das Profitinteresse großer Unternehmen. Dadurch gibt das Urteil den europäischen Bürgern die Hoheit über ihre Daten zurück und stärkt die Anwendbarkeit von EU-Recht als Ganzes“, sagt EU-Abgeordneter Josef Weidenholzer, Mitglied im zuständigen Innenausschuss und Datenschutz-Experte der sozialdemokratischen Fraktion im EU-Parlament. „Der EuGH hat die Anwendbarkeit des EU-Rechts bestätigt, nun müssen wir das europäische Recht selbst verbessern. In ganz Europa müssen strenge und einheitliche Vorgaben zum Schutz der Daten gelten.“
„Das Urteil hat auch wichtige Folgen für die EU-Datenschutzreform“, betont auch Evelyn Regner, stv. Vorsitzende des Rechtsausschusses. „Derzeit suchen sich die Unternehmen die Länder mit den geringsten Datenschutz-Bestimmungen wie zum Beispiel Irland aus. Dem muss ein Riegel vorgeschoben werden. Der Datenaustausch passiert grenzüberschreitend, deshalb müssen auch grenzüberschreitende Standards gelten. Nur wenn es keinen Unterschied mehr macht, ob ein Unternehmen in Irland, Spanien oder Österreich niedergelassen ist und überall die selben strengen Regeln gelten, können wir sicher sein, dass die Daten von EU-Bürgern geschützt sind. Die Datenschutz-Schlupflöcher in Europa sind ein für alle mal zu schließen.“, so Regner.
Hintergrund des EuGH-Urteils bildete die Klage eines spanischen Bürgers, der von Google die Löschung von nicht mehr relevanten und für den Betroffenen schädliche Querverweisen verlangt hatte. Die spanische Datenschutzbehörde gab dem Kläger Recht, Google weigerte sich aber der gerichtlichen Löschanordnung nachzukommen. Heute folgte das EuGH-Urteil, das dem Kläger Recht gibt und Google verpflichtet, Maßnahmen einzuleiten.