Wiener Zeitung "EU könnte Verkauf einfordern"

EU-Abgeordneter Weidenholzer über die geplante Kommissionsrichtlinie.
Wiener Zeitung: Sie sitzen im Europäischen Parlament – ist das Wiener Wasser Ihrer Meinung nach in unmittelbarer Gefahr?
Josef Weidenholzer: Unmittelbar nicht. Aber die Kommissionsrichtlinie würde auf längere Sicht durchaus eine Gefährdung darstellen, denn in bestimmten Situationen könnte politischer Druck ausgeübt werden, um die Veräußerung des Wassers einzufordern.
Welche Situationen meinen Sie?
Das sieht man am Beispiel Griechenlands, wo ganz konkret gesagt wird, sobald die Konzessionsrichtlinie durch ist, könnt ihr das Wasser privatisieren.
Welche Kräfte innerhalb der Kommission sind daran interessiert, die Richtlinie durchzusetzen?
Das sind Kräfte, die glauben, dass ein nicht kontrollierter Binnenmarkt von großem Vorteil wäre, weil er für ein ideales Gleichgewicht sorgt.
Was ist falsch daran?
Es gibt grundsätzliche Phänomene, die man nicht ausschließlich mit einer Marktlogik behandeln kann. Ich glaube, dass für die Versorgung der Bevölkerung mit Dienstleistungen allgemeinen Interesses nicht nur ökonomische, sondern auch politsche Zuschlagskriterien herangezogen werden müssen. Denn entfernte Räume müssen genauso versorgt werden wie naheliegende. Da kann es nicht immer nur um Gewinnerzielung gehen.
Bekommt nicht im Wettbewerb der günstigste Anbieter für die Gesamtaufgabe den Zuschlag?
Der Interessent wird nur kurzfristig den Preis unterbieten, um ins Geschäft zu kommen. Während die Gemeinde Wien ja nicht das Interesse hat, im Geschäft zu sein, sondern einen höchstmöglichen Versorgungsgrad für die Bevölkerung zu garantieren.

Wiener Zeitung – EU will Wien ans Wasser

Wien. Die EU-Kommission will das EU-Recht zur öffentlichen Auftragsvergabe verändern. Das Problem aus Wiener Sicht: Öffentliche Dienstleistungen müssten EU-weit ausgeschrieben werden. Davon betroffen wären also alle Bereiche der Daseinsvorsorge, wie etwa Wasser, Energie, Müll und Verkehr.
Für Wiens Finanzstadträtin und Präsidentin des Verbandes der österreichischen Gemeinwirtschaft Renate Brauner ist das „eine Hintertüre, um wichtige gemeinwohlorientierte Dienstleistungen zu privatisieren“, wie sie am Montag gemeinsam mit dem Vorsitzenden der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten (GdG), Christian Meidlinger und SPÖ-Europaabgeordneten Josef Weidenholzer erklärte.
Dem Rechtsakt haben bereits der deutsche und auch der österreichische Bundesrat eine Subsidiaritätsrüge erteilt sowie auch der Wiener Landtag. Schließlich würden durch den Vorstoß der Kommission die Grundprinzipien des Primärrechts (Transparenz, Nichtdiskriminierung und Verhältnismäßigkeit) verletzt.
Besonders bedroht sieht man den freien Zugang zum Wasser, gibt es doch einen Brief der Kommission, in dem Folgendes erklärt wird: „Die Kommission glaubt, dass die Privatisierung von öffentlichen Leistungen – inklusive der Wasserversorgung – der Gesellschaft Vorteile bringen kann, wenn sie sorgfältig umgesetzt wird. Deswegen sollte ein entsprechender Rechtsrahmen geschaffen werden, um Missbrauch durch private Monopole zu vermeiden. Gleichzeitig muss der öffentliche Zugang zu grundlegenden Gütern gewährleistet werden“, heißt es in dem Schreiben.
Allerdings würden jene Länder, in denen etwa die Wasserversorgung privatisiert worden sei – wie in Teilen Englands oder Frankreichs – schon wieder zurückrudern: So findet laut Brauner in Städten wie London oder Paris bereits eine Rekommunalisierung statt. Die öffentlichen Dienstleistungen werden, sofern sich das eine Stadt leisten kann, wieder zurückgekauft. „Und dann kommen sie drauf, dass die Wasserleitungen in einem miserablen Zustand sind, weil sich niemand darum gekümmert hat“, meinte Brauner. Zwischen 30 und 60 Prozent betrage etwa der Wasserverlust durch schadhafte Rohre bei den Londoner Stadtwerken.
In der Kommission argumentiert man den Vorstoß bei den öffentlichen Vergaben mit der derzeitigen wirtschaftlichen Situation Europas. „Um in Zeiten der Krise den Binnenmarkt zu optimieren“, sollen mehr private Unternehmen auf öffentlich finanzierter Infrastruktur Gewinne einfahren können. Immerhin werden europaweit rund 26 Prozent des BIP im öffentlichen Sektor erwirtschaftet. Die EU-Kommission argumentiert weiters, den Vergabebehörden mit der neuen Regelung einfachere Verfahren zu ermöglichen und besonders den klein- und mittelständischen Unternehmen leichteren Zugang zum öffentlichen Auftragswesen zu eröffnen.
Wiener Wasser günstiger
Allerdings werde nicht bedacht, dass es sich meistens um Dienstleistungen handelt, die ein im Wettbewerb stehendes Unternehmen mangels Kostendeckung nicht anbieten würde, kritisiert Brauner. So sei etwa das Wiener Wasser bei weitem günstiger als in Städten, wo die Wasserversorgung privatisiert wurde. Außerdem sei die Preis- und Versorgungssicherheit bei einem kommunalen Dienstleister eher garantiert als bei einem privaten.
Gefährdet sei das Wiener Wasser aber nicht – solange es von einer Magistratsabteilung betreut werde und somit eindeutig zur Stadt gehöre. Für Tochterunternehmungen, die zu weniger als 90 Prozent der Stadt gehören, könnte es nach der geplanten Konzessionsrichtlinie schon problematisch werden. Kooperationen zweier Kommunen – zum Beispiel bei der Müllentsorgung – wären demnach auch nicht mehr möglich, erklärte Weidenholzer.
Laut dem EU-Parlamentarier wird der Rechtsakt am 18. Jänner im Binnenmarktausschuss diskutiert, die erste Plenarabstimmung findet im April statt. Mehrheit dagegen gibt es derzeit keine – „aber wir versuchen wenigstens die Daseinsvorsorge herauszunehmen. Und wenn das nicht geht, dann das Wasser. Deswegen wollen wir schon jetzt auf Ratsebene Druck machen. Und bei der Bevölkerung“, betont Weidenholzer. In diesem Zusammenhang verwies Meidlinger auf eine
Bürgerinitiative des Europäischen Gewerkschaftsverbandes des Öffentlichen Dienstes, die auch von der GdG unterstützt wird: www.right2water.eu.

Medienberichte vom Hintergrundgespräch zur Konzessionsrichtlinie, 11.12.2012 (Wiener Zeitung, Standard)

Wiener Zeitung und Standard Bericht über Konzessionsrichtlinie der EU Weiterlesen

Kommission antwortet auf Clean-IT Anfrage

Unter dem Namen Clean-IT verbirgt sich eine dubiose Initiative von RegierungsvertreterInnen aus Deutschland, den Niederlanden, Großbritannien, Belgien und Spanien zur Erarbeitung eines „Leitfadens“ für den „Kampf gegen den Terrorismus im Internet“, gleichzeitig werden noch Gespräche mit anderen Mitgliedsstaaten geführt – wie zum Beispiel Österreich, wo von 7. – 8. November 2012 eine CleanIT Konferenz (Wien) stattgefunden hat. Das Projekt, an dem sich – wenn überhaupt – hauptsächlich Unternehmenslobbyisten beteiligen wird von der Kommission gefördert und von der niederländischen Polizei koordiniert. Ende September diesen Jahres hat die BürgerInnenrechtsorganisation edri ein Papier, einer „Diskussionsgrundlage“ von „CleanIT“ geleakt, indem wahllos netzfeindliche Vorschläge – wie Internet-Firmen müssen per Gesetz dazu verpflichtet werden, terroristische Inhalte der Polizei zu melden, auf Websites sollen Schaltflächen integriert werden, über die Nutzer dem Betreiber „verdächtige Inhalte“ melden sollen, Inhalte, die gelöscht werden, sollen gespeichert und den Behörden übergeben werden (siehe Spiegel Artikel September 2012) – präsentiert werden.
Betrifft: Projekt „CleanIT“: Parlamentarische Anfrage an die Kommision von Josef Weidenholzer, 25. September 2012
In dem von der Kommission geförderten und von der niederländischen Polizei koordinierten Projekt „CleanIT“ wird ein „Leitfaden“ für den „Kampf gegen den Terrorismus im Internet“ ausgearbeitet.

  1. Warum werden die Vorschläge zu CleanIT als „vertraulich“ bzw. „nicht zu publizieren“ eingestuft?
  2. Welche Ziele verfolgt die Kommission mit CleanIT?
  3. Welche Ziele verfolgt die Kommission mit der nächsten CleanIT-Konferenz am 5./6. November 2012 in Wien?
  4. In dem jüngsten CleanIT-Papier wird unter anderem als Ziel „die Aufhebung aller gesetzlichen Bestimmungen, die der Filterung/Überwachung der Internetanschlüsse von Angestellten in Betrieben entgegenstehen“ genannt. Was sagt die Kommission dazu?

Antwort der Kommission, eingelangt am 19. November 2012:

Clean IT ist eine Initiative des niederländischen Ministeriums für Sicherheit und Justiz, die öffentliche und private Partner zu einer offenen Debatte darüber zusammenführt, wie mit illegalen terroristischen Inhalten im Internet umgegangen werden soll. Das Projekt entspricht der Aufforderung des Rates, „Maßnahmen zur Bekämpfung des Missbrauchs des Internet zu terroristischen Zwecken zu entwickeln, wobei jedoch die Grundrechte und Rechtsgrundsätze zu achten sind“  sowie „eine europäische Mustervereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden und privaten Betreibern“  auszuarbeiten.
Dieses Projekt ist eine Bottom-up-Initiative ohne legislative Ziele. Es wurde eine entsprechende Website  eingerichtet, die jedem Gelegenheit geben soll, Gedanken und Ideen auszutauschen. Die Teilnehmer der Clean-IT-Workshops werden vom Projektkoordinator (dem niederländischen Ministerium für Sicherheit und Justiz) so ausgewählt und eingeladen, dass alle Interessenkreise in ausgewogener Weise vertreten sind. Die Kommission ist nicht an der Ausarbeitung des Clean-IT-Dokuments beteiligt und nimmt auch nicht an dem in Kürze stattfindenden Workshop in Wien teil. Das Dokument selbst ist nicht vertraulich, sondern lediglich ein Arbeitspapier, das zurzeit noch häufig geändert wird, weshalb es noch als nicht zur Veröffentlichung bestimmt gilt. Die endgültige Fassung wird allerdings veröffentlicht und auf einer Konferenz Anfang 2013 zur Diskussion gestellt. Die Schlussfolgerungen des Projekts werden ausschließlich die Meinung der Autoren wiedergeben, nicht aber die Auffassung der Europäischen Kommission. Die Kommission wird keine Eigentumsrechte an den Ergebnissen von Clean IT besitzen. Allerdings wird sie, wie bei allen vom Programm „Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung“ (ISEC) kofinanzierten Projekten, bei der abschließenden Evaluierung bewerten, ob mit dem Projekt die im Projektvorschlag beschriebenen Ergebnisse erreicht worden sind.

Links:
Webseite von Cleanit
Artikel von edri zu  geleaktem cleanit-Dokument

Interview mit Josef Weidenholzer zu Clean IT: „Terror-Abwehr nur ein Vorwand“, 13. November 2012
Artikel zu Antwort der parlamentarischen Anfrage auf Futurzone, am 4. Dezember 2012: „Teilnehmer auwsgewogen“
Presseaussendunvon
 

Weidenholzer: Überarbeitung der Vorratsdatenspeicherung durch EU-Kommission längst überfällig!

In Österreich wird derzeit diskutiert, die Vorratsdatenspeicherung auch auf Urheberrechtsverletzungen auszuweiten. „Damit bestätigen sich die Befürchtungen, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht nur zur Terrorbekämpfung dienen soll, wie ursprünglich angekündigt. Es ist nicht akzeptabel, dass das Instrument der Vorratsdatenspeicherung dafür angewandt wird, um die Profite der großen Musik- und Filmkonzerne zu schützen“, sagt der SPÖ-EU-Abgeordnete Josef Weidenholzer am Donnerstag gegenüber dem Pressedienst der SPÖ. ****
Weidenholzer betont, dass die Kommission nun endlich die schon lange Zeit angekündigte Überarbeit der Vorratsdatenspeicherung vorlegen muss, denn „die Richtlinie lässt zu viel Interpretationsspielraum zu. Wir brauchen klare Regeln, die den Datenschutz der Bürgerinnen und Bürger sicherstellen und die dazu beitragen, dass die Vorratsdatenspeicherung ihren ursprünglichen Zweck erfüllt – nämlich den der Terrorbekämpfung.“

Über die Zukunft Europas

Helmut Schmidt (Kanzler der BRD von 1974-1982) und Jaques Delors ( Präsident der Europäischen Kommission 1985-1995)  haben Zeit ihres Wirkens die Europäischen Union maßgeblich mitgestaltet. Am 5. Dezember 2012 diskutierten die beiden, auf Einladung der SozialdemokratInnen im Euroropäischen Parlament,  über die Zukunft Europas.
Tweets zur Diskussion:

 

 

futurezone.at – Clean IT: "Teilnehmer ausgewogen ausgewählt"

Der SPÖ-EU-Abgeordnete Josef Weidenholzer hat Ende September eine Anfrage zu Clean IT bei der EU-Kommission zum Anti-Terror-Projekt Clean IT eingebracht. In der Antwort der EU-Kommission heißt es nun, dass das Projekt eine „Bottom-up-Initiative ohne legislative Ziele“ sei. Die Teilnehmer der Clean IT-Workshops seien „aus allen Interessenskreisen“ und „ausgewogen“ ausgewählt worden.
Die EU hat mit Clean IT vor rund 16 Monaten ein länderübergreifendes Projekt gestartet, mit dem „Terrorismus im Internet“ bekämpft werden soll. Laut einem geheimen, aber an die Öffentlichkeit gelangten Entwurf, der wie sich mittlerweile herausgestellt hat, lediglich eine „Ideensammlung“ darstellen soll, sollen dazu wie berichtet z.B. künftig alle Internet-Verbindungen überwacht werden dürfen.
Die EU-Kommission hat nun auf die offizielle Anfrage vom EU-AbgeordnetenWeidenholzer (SPÖ) geantwortet (siehe DOC-File), der von der EU-Kommission wissen wollte, welche Ziele die Kommission mit Clean IT verfolge und warum die Vorschläge zu Clean IT als „vertraulich“ eingestuft worden seien und bisher nicht publiziert worden seien. In der Anfragebeantwortung heißt es zuerst ganz allgemein zum Projekt: „Das Projekt entspricht der Aufforderung des Rates, Maßnahmen zur Bekämpfung des Missbrauchs des Internet zu terroristischen Zwecken zu entwickeln, wobei jedoch die Grundrechte und Rechtsgrundsätze zu achten sind sowie eine europäische Mustervereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden und privaten Betreibern` auszuarbeiten.“
„Ohne legislative Ziele“
Weiters schreibt die EU-Kommission, dass das Projekt einer „Bottom-up-Initiative ohne legislative Ziele“ entspreche, die dazu diene „Gedanken und Ideen auszutauschen“. Der EU-Abgeordnete Weidenholzer kritisierte im futurezone-Interview, dass bei „Clean IT“ die Stimmen der Netz-Community nicht gehört worden seien. „Wenn man aber bestimmte Akteure einlädt und andere nicht und wenn man dann vorhat, diese Meinungen in ein offizielles Ergebnis einmünden zu lassen, dann finde ich das sehr hinterfragenswert“, sagte Weidenholzer.
In der Anfragebeantwortung der EU-Kommission heißt es nun, dass der Projektkoordinator (vom niederländischen Ministerium für Sicherheit und Justiz) die Teilnehmer der Workshops „so ausgewählt und eingeladen worden sind, dass alle Interessenskreise in ausgewogener Weise vertreten sind.“
„Veröffentlichung der endgültigen Fassung“
An „Clean IT“ kritisiert wurde in der Vergangenheit auch häufig, dass die Arbeitspapiere der knapp eineinhalb Jahre dauernden Verhandlungsrunden – außer durch „Leaks“ – nicht veröffentlicht worden seien und man praktisch „im Geheimen“ verhandelt habe. Wie bereits vom Workshop-Teilnehmer Asiem El Difraoui, Jihad-Experte und Politologe, geschildert, seien die Arbeitspapiere deshalb nicht veröffentlicht worden, weil darin oft „viel Unausgegorenes“ stehe. Das sei normal, so El Difraoui.
Diese Ansicht teilt auch die EU-Kommission, denn so heißt es dazu: „Die Kommission ist nicht an der Ausarbeitung des Clean-IT-Dokuments beteiligt. Das Dokument selbst ist nicht vertraulich, sondern lediglich ein Arbeitspapier, das zurzeit noch häufig geändert wird, weshalb es noch als nicht zur Veröffentlichung bestimmt gilt. Die endgültige Fassung wird allerdings veröffentlicht und auf einer Konferenz Anfang 2013 zur Diskussion gestellt.“
„Ausschließlich die Meinung der Autoren“
Die Kommission fügt zudem hinzu: „Die Schlussfolgerungen des Projekts werden ausschließlich die Meinung der Autoren wiedergeben, nicht aber die Auffassung der Europäischen Kommission.“ Damit will die Kommission noch einmal darauf hinweisen, dass sie mit den Vorschlägen der „Arbeitsgruppen“ praktisch nichts zu tun hat, sondern das Projekt lediglich co-finanziert.
Der EU-Abgeordnete Weidenholzer ist mit der Anfragebeantwortung nicht zufrieden: „Mit der Beantwortung stellt sich die Kommission ins Abseits und zeigt, dass sie nicht bereit ist, eine ernsthafte Debatte darüber zu führen, inwiefern die Privatwirtschaft die Arbeit der Kommission beeinflussen. Es darf nicht sein, dass die Industrie bestimmt, wie frei das Internet sein darf. Projekte wie Clean IT – die mit öffentlichen Geldern – finanziert werden, gefährden nicht nur die Freiheit des Internets sondern auch demokratische Gesetgebungsprozesse.“
„Da angekommen, wo es begonnen hat“
Laut einem Bericht von Joe McNamee von der Bürgerrechtsorganisation EDRi ist das Projekt Clean IT nach seiner 16-monatigen Existenz und dem letzten Workshop Anfang November in Wien „ungefähr an dem Punkt angekommen, an dem es begonnen hat“. McNamee von EDRi fragt sich in dem Bericht: „Wie können Internet Service Provider (ISPs) in Bezug auf Terrorismus so vorgehen, wie es laut SOPA und ACTA in Bezug auf Urheberrechtsverstöße vorgesehen ist – nämlich so, dass grundlegende Rechtsvorschriften, die Unschuldsvermutung und der ordentliche Rechtsweg unterminiert und umgangen werden?“
Die EU-Kommission schließt die Anfragebeantwortung mit folgender Stellungnahme: „Die Kommission wird keine Eigentumsrechte an den Ergebnissen von Clean IT besitzen. Allerdings wird sie, wie bei allen vom Programm „Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung“ (ISEC) kofinanzierten Projekten, bei der abschließenden Evaluierung bewerten, ob mit dem Projekt die im Projektvorschlag beschriebenen Ergebnisse erreicht worden sind.“

3.12.2012: Nein zur #Konzessionsrichtlinie

Die Europäische Kommission versucht mittels zweier Richtlinien, über das öffentliche Vergabewesen und über die Konzessionen, bisher öffentliche Dienstleistungen der Daseinsvorsorge dem privaten Markt zu öffnen. Die SPÖ-Delegation im Europäischen Parlament lehnt diese Vorgangsweise strikt ab und fordert die explizite Ausnahme von öffentlichen Dienstleistungen der Daseinsvorsorge.
Insbesondere steht der Kommissionsentwurf zur Konzessionsvergabe in der Kritik. Die Abgeordneten fordern, die öffentlichen Dienstleistungen der Daseinsvorsorge explizit aus dem Richtlinienvorschlag auszunehmen: „Dienstleistungen, die den Grundbedürfnissen der Menschen dienen, dürfen nicht den Marktprinzipien unterworfen werden. Ziel muss vielmehr ein allgemeiner, qualitativ hochwertiger, flächendeckender und erschwinglicher Zugang zu den öffentlichen Dienstleistungen in ganz Europa sein und nicht die Privatisierung von öffentlichen Dienstleistungen durch die Hintertür“, sagt der SPÖ-Europaabgeordnete Josef Weidenholzer, stellvertretendes Mitglied im Binnenmarkt-Ausschuss, am Montag gegenüber dem SPÖ-Pressedienst.
Am 18. Jänner 2013 stimmt der zuständige Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments über die umstrittene Konzessionsrichtlinie ab, die Endabstimmung im Plenum des Europaparlament ist für März 2013 vorgesehen. Gegenwärtig finden informelle Triloge zwischen Parlament, Kommission und Rat zur Verhandlung der Endkompromisse statt. „Wir werden keinem Kompromiss zustimmen, der nicht die explizite Ausnahme von Dienstleistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie beinhaltet. Bereiche der öffentlichen Infrastruktur wie Wasserversorgung und der sozialen Sicherheit müssen vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen werden“, so Josef Weidenholzer.
Es besteht eigentlich überhaupt keine Notwendigkeit für die Einführung der Konzessionsrichtlinie. Das haben einige europäische Parlamente, u. a. der österreichische Bundesrat, in sogenannten Subsidiaritätsrügen festgehalten, weil die Kommission einen europäischen Regelungsbedarf nicht ausreichend darlegen konnte. Das Europäische Parlament sollte sich zudem an seine eigene Entschließung vom Mai 2010 erinnern, in der es zu den gleichen Schlussfolgerungen gekommen war.“

Weidenholzer: Armut nimmt in Europa zu – "Deutlicher Auftrag für Umsetzung der Sozialunion"

Europäische Union soll sich an eigene Ziele und Vorgaben halten
 Laut heute veröffentlichten Daten des EU-Statistikamtes Eurostat steigt die Armut in Europa. Lag der Anteil armutsgefährdeter Personen 2010 noch bei 23,4 Prozent, so war für 2011 bereits eine Armutsgefährdungsquote von 24,2 zu verzeichnen. „Die Zahlen sind ein deutlicher Auftrag für die rasche Umsetzung einer Sozialunion“, kommentiert der SPÖ-EU-Abgeordnete Josef Weidenholzer die alarmierenden Zahlen. Nach Wirtschafts- und Währungsunion müsse endlich auch eine Sozialunion durchgesetzt werden. „Europa muss rasch tätig werden. Jedes Jahr wird die Situation prekärer und es wird immer schwieriger werden, die Versäumnisse in der Sozialpolitik aufzuholen. Dass Kommissar Andor nun Vorschläge für eine Jugendgarantie vorlegen will, ist ein erster wichtiger Schritt, der aber nicht ausreichen wird, denn Empfehlungen an die Mitgliedstaaten sind nicht genug“, betont Weidenholzer am Montag gegenüber dem SPÖ-Pressedienst.
Der EU-Abgeordnete betont weiter, dass sich der Kampf gegen die Jugendarbeitslosigkeit auch im kommenden Budget widerspiegeln müsse sowie auch andere Maßnahmen zur Armutsprävention. „Wird jetzt das EU-Budget nicht ausreichend dotiert, wird sich die Situation in den kommenden Jahren noch weiter verschärfen. Wir brauchen eine finanzielle Grundlage, die sicherstellt, dass Wachstum und Beschäftigung angekurbelt werden können“, sagt Weidenholzer.
Er erinnert daran, dass sich die Europäische Union zum Ziel gesetzt hat, bis 2020 die Zahl der von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffenen Menschen um 20 Millionen zu senken. Ebenso enthält der Vertrag von Lissabon eine Sozialklausel, der zufolge soziale Fragen (Förderung eines hohen Beschäftigungsniveaus, Gewährleistung eines angemessenen sozialen Schutzes und Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung) bei der Festlegung und Durchführung aller politischen Maßnahmen zu berücksichtigen sind. „Betrachtet man die aktuellen Vorgänge – hier vor allem die Reformvorschläge von Herman Van Rompuy und auch die Empfehlungen der Troika für Krisenstaaten – dann scheint die Sozialklausel wenig Wirkung zu zeigen. Die Europäische Union muss sich endlich an ihre eigenen Regeln halten. Auch die Wirtschaftskrise darf nicht als Ausrede dafür gelten, dass man nicht ausreichend in den Sozialbereich investiert“, sagt Weidenholzer.

#CSCP-Abkommen: Datenweitergabe an die USA

Die Europäische Kommission hat vergangene Woche am 26. November 2012 den 7. Bericht über die Aufrechterhaltung der Visumpflicht bei Nichtbeachtung des Grundsatzes der Gegenseitigkeit durch bestimmte Drittländer veröffentlicht, in dem festgehalten wird, dass die USA beim Datenaustausch nicht einmal die Datenschutzbestimmungen des Rahmenabkommens aus dem Jahre 2008 einhalten. 
Konkret geht es um das sogenannte „Enhancing Cooperation in Preventing and Combating Serious Crime“ (PCSC Agreement) oder Prüm-like Agreement, ein bilaterales Abkommen mit den USA, das die Weitergabe von Daten zur Terrorismusbekämpfung an die USA regelt. Das Abkommen soll der Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen Amerika und einzelnen Mitgliedsstaaten bei der Verhinderung von schweren Straftaten dienen und den Austausch personenbezogener und anderer Daten zwischen europäischen Staaten und den US Behörden ermo?glichen. Das Abkommen mit den USA, betreffend Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerer Straftaten konzentriert sich vor allem auf den raschen und umfassenden Informationsaustausch mit den USA, wozu ein „pro-aktiver“ Austausch von personenbezogenen und anderen Daten, etwa DNA-Profilen im Einzelfall gehört. Bisher haben das bilaterale Abkommen mit den USA 15 Staaten in Europa unterzeichnet (darunter auch Österreich): Czech Republic, Denmark, Germany, Estonia, Greece, Italy, Latvia, Lithuania, Hungary, Malta, the Netherlands, Austria, Portugal, Slovakia and Finland. In jedem Land wurde ein individuelles Abkommen verhandelt – in Österreich wurde der Vertrag „Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerer Straftaten“, im Februar 2012 im Nationalrat beschlossen. Erhebungen, inwiefern schon eine Datenweitergabe erfolgt gibt es noch keine.

Es braucht ein starkes transatlantisches Datenschutz- Rahmenabkommen: Datenschutzes als unabdingbare Voraussetzung für jegliche Datenübermittlung an die USA

Als Möglichkeit zur Verbesserung des bilateralen Abkommen mit den USA gilt das sich derzeit seit 2010 Verhandlung befindende Rahmenabkommen der Europäischen Union mit der US-Regierung über den Austausch von personenbezogenen Daten zu Strafverfolgungszwecken. Auch der österreichische Datenschutzrat hat dazu die Auffassung vertreten, dass dieses geplante Abkommen auch für den Datenaustausch bei bilateralen Abkommen der EU-Mitgliedstaaten mit den USA gelten sollte und es sinnvoll ist, bilaterale Verträge der Mitgliedstaaten mit den USA durch das Rahmenabkommen der Europäischen Union mit der US-Regierung über den Austausch von personenbezogenen Daten zu Strafverfolgungszwecken zu ersetzen bzw. zu ergänzen. Dieses Rahmenabkommen müsste jedenfalls die der Datenschutz-Konvention des Europarates samt Zusatzprotokoll entsprechenden Mindeststandards normieren. Mit dem Rahmenbeschluss sollen  individuelle, durchsetzbare Rechte des Einzelnen (d.h. auch von Nicht-US-Bür¬gerInnen) in Bezug auf den Datenaustausch zwischen der EU und den USA etabliert werden.
Die Europäische Kommission hat schon am 31. Mai 2010 eine Empfehlung für Verhandlungsrichtlinien für ein Datenschutzabkommen mit den USA vor (Dok. 10378/10, Restreint) vorgelegt. Zu dieser Empfehlung hat der Europäische Rat gemäß Art 218 Abs. 3 AEUV einen Beschluss über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen und über die Benennung des Verhandlungsführers zu erlassen. Bislang fand in einer Ausschusssitzung des Rates (CATS) am 5./6.Juli 2010 eine erste strategische Diskussion zu einem vom belgischen Vorsitz vorbereiteten Diskussionspapier (Dok. 11295/10) statt; eine Abstimmung im Rat erfolgte noch nicht. Die nächste Behandlung des Dossiers erfolgte am 3. September 2010 in der Ratsarbeitsgruppe „Datenschutz und Informationsaustausch“ und am 23./24. September 2010 in der Ausschusssitzung des Rates. Im Hinblick auf das geplante EU/US-Datenschutzabkommen ist das Bundeskanzleramt federführend zuständig. Ebenfalls eingebunden sind das Bundesministerium für Justiz, das Bundesministerium für Inneres und das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten. Bis 2011 waren die Verhandlungen mit den USA noch nicht aufgenommen und bislang fand nur eine erste strategische Diskussion in einer Ausschusssitzung des Rates (CATS) statt. Im Sommer2012 kündigten EUropäische Kommission und US-Botschaft an, dass die Verhandlungen fortgeführt werden.
Presseaussendung, 30. November 2012. Weidenholzer: „Datenskandal mit den USA muss Folgen haben